Antwort
Antwort
Antwort
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Drucksache 15/5028 – 174 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode<br />
214. Wie viele Kinder und Jugendliche leben nach Schätzungen der Bundesregierung<br />
auf der Straße?<br />
Plant die Bundesregierung durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit das<br />
Image der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bei Jugendlichen<br />
zu verbessern?<br />
Präzise Kenntnisse über die Anzahl von Kindern und Jugendlichen, die auf der<br />
Straße leben gibt es nicht. Dies ist begründet zum einem in dem erheblichen<br />
Wandel der unterschiedlichen Szenen, der Diffusität der betroffenen Zielgruppe,<br />
aber insbesondere auch der „Illegalität“ der Obdachlosigkeit von Kindern<br />
und Jugendlichen. Aus juristischer Sicht ist davon auszugehen, dass auch<br />
Kinder und Jugendliche, die auf der Straße leben, den Wohnsitz der Eltern (vgl.<br />
§ 1631 Abs. 1 BGB) teilen. Sie unterliegen dem Aufenthaltsbestimmungsrecht<br />
der Eltern (oder des Vormunds), leben formal in der Familie oder werden ggf.<br />
formal in einem Heimplatz, in einer Pflegefamilie oder einer anderen Wohnform<br />
betreut.<br />
Die Aussagen des Deutschen Jugendinstituts (aus dem Jahr 1995) und des Institutes<br />
für Soziale Arbeit, Münster (aus dem Jahr 1996) im Rahmen eines vom<br />
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Projektes<br />
„Straßenkarrieren von Kindern und Jugendlichen“ scheinen hinsichtlich<br />
dieser Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen, die auf der Straße leben, immer<br />
noch plausibel. Danach wird von einer Größenordnung von 5 000 bis 7 000<br />
Personen ausgegangen. Allerdings stellen diese Zahlen nach Expertenmeinung<br />
nur eine geschätzte Größenordnung dar.<br />
Die Entscheidung von Kindern und Jugendlichen, auf der Straße zu leben,<br />
dürfte weniger im Image der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe begründet<br />
sein, als in ihrer individuellen Problemlage und jeweiligen Lebensphase.<br />
Aufgrund der häufig bereits in der Familie bestehenden Problemlagen<br />
und im Zusammenhang mit schulischen Schwierigkeiten oder aufgrund Kriminalität<br />
und Drogen kennen die jungen Menschen oft sowohl das gesamte Spektrum<br />
der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch das der verantwortlichen<br />
Träger und der konkreten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der<br />
Sozialen Arbeit. Es kann davon ausgegangen werden, dass die jungen Menschen<br />
über vorhandene Angebote informiert sind, z. B. durch Plakate in<br />
Bahnhöfen und U-Bahnen, aber auch durch aufsuchende Sozialarbeit wie<br />
Streetworker und durch Mund-zu-Mund-Information. Oft nehmen junge Menschen<br />
solche Angebote und Leistungen nur sporadisch oder kurzfristig in Anspruch.<br />
Insofern besteht weniger die Notwendigkeit das Image der Jugendhilfe<br />
zu verbessern – benötigt werden eher konkrete, niedrigschwellige, akzeptierende<br />
Angebote, welche für die Jugendlichen eine individuelle und passgenaue<br />
Hilfe und Unterstützung vorsehen.<br />
215. Sind die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach Auffassung<br />
der Bundesregierung in der Lage, den Problemen benachteiligter Kinder<br />
und Jugendlicher zielsicher und effektiv zu begegnen?<br />
Es ist Zweck der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, den Problemen<br />
von Kindern und Jugendlichen gezielt und effektiv zu begegnen. Die Bundesregierung<br />
hat keinen Anlass daran zu zweifeln, dass die Träger der öffentlichen<br />
und freien Kinder- und Jugendhilfe und deren Einrichtungen diese Aufgaben<br />
erfüllen.<br />
Das Achte Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – sieht wesentliche<br />
Regelung zur Sicherung der Qualität der Aufgaben und Leistungen in der<br />
Kinder- und Jugendhilfe vor.