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Drucksache 15/5028 – 174 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode<br />

214. Wie viele Kinder und Jugendliche leben nach Schätzungen der Bundesregierung<br />

auf der Straße?<br />

Plant die Bundesregierung durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit das<br />

Image der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bei Jugendlichen<br />

zu verbessern?<br />

Präzise Kenntnisse über die Anzahl von Kindern und Jugendlichen, die auf der<br />

Straße leben gibt es nicht. Dies ist begründet zum einem in dem erheblichen<br />

Wandel der unterschiedlichen Szenen, der Diffusität der betroffenen Zielgruppe,<br />

aber insbesondere auch der „Illegalität“ der Obdachlosigkeit von Kindern<br />

und Jugendlichen. Aus juristischer Sicht ist davon auszugehen, dass auch<br />

Kinder und Jugendliche, die auf der Straße leben, den Wohnsitz der Eltern (vgl.<br />

§ 1631 Abs. 1 BGB) teilen. Sie unterliegen dem Aufenthaltsbestimmungsrecht<br />

der Eltern (oder des Vormunds), leben formal in der Familie oder werden ggf.<br />

formal in einem Heimplatz, in einer Pflegefamilie oder einer anderen Wohnform<br />

betreut.<br />

Die Aussagen des Deutschen Jugendinstituts (aus dem Jahr 1995) und des Institutes<br />

für Soziale Arbeit, Münster (aus dem Jahr 1996) im Rahmen eines vom<br />

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Projektes<br />

„Straßenkarrieren von Kindern und Jugendlichen“ scheinen hinsichtlich<br />

dieser Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen, die auf der Straße leben, immer<br />

noch plausibel. Danach wird von einer Größenordnung von 5 000 bis 7 000<br />

Personen ausgegangen. Allerdings stellen diese Zahlen nach Expertenmeinung<br />

nur eine geschätzte Größenordnung dar.<br />

Die Entscheidung von Kindern und Jugendlichen, auf der Straße zu leben,<br />

dürfte weniger im Image der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe begründet<br />

sein, als in ihrer individuellen Problemlage und jeweiligen Lebensphase.<br />

Aufgrund der häufig bereits in der Familie bestehenden Problemlagen<br />

und im Zusammenhang mit schulischen Schwierigkeiten oder aufgrund Kriminalität<br />

und Drogen kennen die jungen Menschen oft sowohl das gesamte Spektrum<br />

der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch das der verantwortlichen<br />

Träger und der konkreten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der<br />

Sozialen Arbeit. Es kann davon ausgegangen werden, dass die jungen Menschen<br />

über vorhandene Angebote informiert sind, z. B. durch Plakate in<br />

Bahnhöfen und U-Bahnen, aber auch durch aufsuchende Sozialarbeit wie<br />

Streetworker und durch Mund-zu-Mund-Information. Oft nehmen junge Menschen<br />

solche Angebote und Leistungen nur sporadisch oder kurzfristig in Anspruch.<br />

Insofern besteht weniger die Notwendigkeit das Image der Jugendhilfe<br />

zu verbessern – benötigt werden eher konkrete, niedrigschwellige, akzeptierende<br />

Angebote, welche für die Jugendlichen eine individuelle und passgenaue<br />

Hilfe und Unterstützung vorsehen.<br />

215. Sind die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach Auffassung<br />

der Bundesregierung in der Lage, den Problemen benachteiligter Kinder<br />

und Jugendlicher zielsicher und effektiv zu begegnen?<br />

Es ist Zweck der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, den Problemen<br />

von Kindern und Jugendlichen gezielt und effektiv zu begegnen. Die Bundesregierung<br />

hat keinen Anlass daran zu zweifeln, dass die Träger der öffentlichen<br />

und freien Kinder- und Jugendhilfe und deren Einrichtungen diese Aufgaben<br />

erfüllen.<br />

Das Achte Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – sieht wesentliche<br />

Regelung zur Sicherung der Qualität der Aufgaben und Leistungen in der<br />

Kinder- und Jugendhilfe vor.

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