Antwort
Antwort
Antwort
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 133 – Drucksache 15/5028<br />
Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos sinnvoll sein. Die Bundesregierung<br />
geht davon aus, dass Versicherte sich zunehmend für eine solche private Absicherung<br />
entscheiden werden.<br />
XV. Jugendschutz<br />
Die Bundesregierung nimmt die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen<br />
durch schädliche Medieninhalte, durch Alkohol, durch legale und illegale<br />
Drogen sehr ernst. Insbesondere bedürfen Kinder, deren Vater, Mutter oder<br />
beide Elternteile abhängig sind, der Hilfe. Daneben spielt der Schutz von<br />
Kindern vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung eine besondere Rolle.<br />
Wir sehen weiterhin Handlungsbedarf, um das Ziel eines Aufwachsens aller<br />
Kinder ohne Gewalt zu erreichen. Die Bundesregierung beteiligt sich an einer<br />
umfassenden Studie zum Thema „Gewalt gegen Kinder“, deren Durchführung<br />
die Generalversammlung der Vereinten Nationen im November 2001 dem UN-<br />
Generalsekretär empfohlen hat.<br />
180. Was unternimmt die Bundesregierung, um vor gewaltverherrlichenden<br />
und pornographischen Webseiten zu warnen sowie Eltern und Lehrer<br />
über die Inhalte aufzuklären?<br />
Die Bundesregierung nimmt die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen<br />
durch die Vielzahl und Vielfalt der Medieninhalte sehr ernst. In erster Linie<br />
kommt es darauf an, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang zu schädlichen<br />
Medieninhalten erlangen. Sie haben einen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch<br />
auf einen effektiven Jugendmedienschutz. Nur so kann es gelingen, ihre<br />
Entwicklung zu fördern und sie zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen<br />
Persönlichkeiten zu erziehen.<br />
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (www.bundespruefstelle.de;<br />
info@bpjm.bund.de) kann mit dem neuen Jugendschutzgesetz (JuSchG), das<br />
am 1. April 2003 – gleichzeitig mit dem Staatsvertrag über den Schutz der<br />
Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz<br />
– Staatsvertrag) – in Kraft getreten ist, Trägermedien und Telemedien<br />
(alle Medien mit Ausnahme des Rundfunks) mit jugendgefährdendem<br />
Inhalt in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufnehmen (indizieren).<br />
Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit,<br />
Verbrechen und Rassenhass anreizende Medien.<br />
Die Indizierung von Trägermedien hat weit reichende Abgabe-, Vertriebs- und<br />
Werbebeschränkungen zur Folge. Sie dürfen Kindern und Jugendlichen nicht<br />
zugänglich gemacht und in der Öffentlichkeit nicht beworben werden.<br />
Unabhängig von einer Indizierung sind gewaltverherrlichende und pornografische<br />
Internetinhalte nach den Vorschriften des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages<br />
ebenfalls entweder absolut unzulässig oder nur in geschlossenen Benutzergruppen<br />
zulässig. Bei der Verbreitung entwicklungsbeeinträchtigender<br />
Angebote hat der Anbieter dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche<br />
der betroffenen Altersstufe diese Inhalte üblicherweise nicht wahrnehmen. Die<br />
Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages<br />
obliegt der Kommission für Jugendmedienschutz und fällt in die Zuständigkeit<br />
der Länder.<br />
Darüber hinaus sind für die Bundesregierung der Schutz der Jugend und die Bekämpfung<br />
von illegalen und schädigenden Inhalten in den Netzen ein wichtiges<br />
Thema der internationalen Zusammenarbeit. Angesichts des grenzüberschreitenden<br />
Charakters des Internets hält die Bundesregierung die Schaffung welt-