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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 133 – Drucksache 15/5028<br />

Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos sinnvoll sein. Die Bundesregierung<br />

geht davon aus, dass Versicherte sich zunehmend für eine solche private Absicherung<br />

entscheiden werden.<br />

XV. Jugendschutz<br />

Die Bundesregierung nimmt die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen<br />

durch schädliche Medieninhalte, durch Alkohol, durch legale und illegale<br />

Drogen sehr ernst. Insbesondere bedürfen Kinder, deren Vater, Mutter oder<br />

beide Elternteile abhängig sind, der Hilfe. Daneben spielt der Schutz von<br />

Kindern vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung eine besondere Rolle.<br />

Wir sehen weiterhin Handlungsbedarf, um das Ziel eines Aufwachsens aller<br />

Kinder ohne Gewalt zu erreichen. Die Bundesregierung beteiligt sich an einer<br />

umfassenden Studie zum Thema „Gewalt gegen Kinder“, deren Durchführung<br />

die Generalversammlung der Vereinten Nationen im November 2001 dem UN-<br />

Generalsekretär empfohlen hat.<br />

180. Was unternimmt die Bundesregierung, um vor gewaltverherrlichenden<br />

und pornographischen Webseiten zu warnen sowie Eltern und Lehrer<br />

über die Inhalte aufzuklären?<br />

Die Bundesregierung nimmt die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen<br />

durch die Vielzahl und Vielfalt der Medieninhalte sehr ernst. In erster Linie<br />

kommt es darauf an, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang zu schädlichen<br />

Medieninhalten erlangen. Sie haben einen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch<br />

auf einen effektiven Jugendmedienschutz. Nur so kann es gelingen, ihre<br />

Entwicklung zu fördern und sie zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen<br />

Persönlichkeiten zu erziehen.<br />

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (www.bundespruefstelle.de;<br />

info@bpjm.bund.de) kann mit dem neuen Jugendschutzgesetz (JuSchG), das<br />

am 1. April 2003 – gleichzeitig mit dem Staatsvertrag über den Schutz der<br />

Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz<br />

– Staatsvertrag) – in Kraft getreten ist, Trägermedien und Telemedien<br />

(alle Medien mit Ausnahme des Rundfunks) mit jugendgefährdendem<br />

Inhalt in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufnehmen (indizieren).<br />

Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit,<br />

Verbrechen und Rassenhass anreizende Medien.<br />

Die Indizierung von Trägermedien hat weit reichende Abgabe-, Vertriebs- und<br />

Werbebeschränkungen zur Folge. Sie dürfen Kindern und Jugendlichen nicht<br />

zugänglich gemacht und in der Öffentlichkeit nicht beworben werden.<br />

Unabhängig von einer Indizierung sind gewaltverherrlichende und pornografische<br />

Internetinhalte nach den Vorschriften des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages<br />

ebenfalls entweder absolut unzulässig oder nur in geschlossenen Benutzergruppen<br />

zulässig. Bei der Verbreitung entwicklungsbeeinträchtigender<br />

Angebote hat der Anbieter dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche<br />

der betroffenen Altersstufe diese Inhalte üblicherweise nicht wahrnehmen. Die<br />

Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages<br />

obliegt der Kommission für Jugendmedienschutz und fällt in die Zuständigkeit<br />

der Länder.<br />

Darüber hinaus sind für die Bundesregierung der Schutz der Jugend und die Bekämpfung<br />

von illegalen und schädigenden Inhalten in den Netzen ein wichtiges<br />

Thema der internationalen Zusammenarbeit. Angesichts des grenzüberschreitenden<br />

Charakters des Internets hält die Bundesregierung die Schaffung welt-

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