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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25 – Drucksache 15/5028<br />

Angesichts der schwierigen Situation auf dem Ausbildungsmarkt hat sich die<br />

Wirtschaft im Rahmen des „Nationalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs“<br />

verpflichtet, Jugendlichen mit eingeschränkten Vermittlungschancen<br />

sechs- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierungen anzubieten, die<br />

teilweise auf die Dauer einer späteren Berufsausbildung angerechnet werden<br />

können. Dies wird von der Bundesregierung mit dem auf drei Jahre angelegten<br />

und mit 270 Mio. Euro ausgestatteten Sonderprogramm zur Einstiegsqualifizierung<br />

Jugendlicher (EQJ-Programm), das erstmalig im Oktober 2004 in Anspruch<br />

genommen werden konnte, unterstützt. Der Bund fördert die sechs- bis<br />

zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung durch die Erstattung der Praktikumvergütung<br />

und die Übernahme eines pauschalierten Anteils am monatlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag.<br />

Bis Ende Dezember 2004 sind bereits 7 200<br />

Jugendliche in das Programm eingetreten.<br />

Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen einzelner<br />

Organisationen, die ihre Veranstaltungen und /oder Kampagnen auch an Jugendliche<br />

und/oder Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Jugendbereich<br />

richten: Maßnahmen im Rahmen der Kulturarbeit (u. a. Jugendkulturrallye<br />

„Tridem 2005 – Paris–Berlin–Warszawa“, www.tridem2005.net), der entwicklungspolitischen<br />

Bildungsarbeit, der Suchtprävention (Kampagne „Kinder stark<br />

machen“), der Gesundheitsförderung („Bist Du stärker als Alkohol?“, „Gut<br />

drauf – ernähren, bewegen, entspannen – aber wie?“, „rauchfrei“ etc.) oder der<br />

Aufklärung im Ernährungsbereich („Besser essen. Mehr bewegen. Kinderleicht“,<br />

„Fit Kid – Die Gesund-Essen-Aktion für Kitas“, Schülerwettbewerbe<br />

„Food/Fruit for Youngsters“, „Förderung der Ernährungsaufklärung in Grundschulen“).<br />

19. Wie koordiniert die Bundesregierung die verschiedenen Programme für<br />

Jugendliche?<br />

Gibt es eine Erfolgskontrolle mittels Benchmark – und wie sieht diese aus<br />

bzw. warum erfolgt diese nicht?<br />

Die Bundesregierung versteht Jugendpolitik als Querschnittsaufgabe. Die verschiedenen<br />

Programme der Bundesregierung für Jugendliche liegen entsprechend<br />

der Geschäftsverteilung der Bundesregierung in der Verantwortung der<br />

jeweils zuständigen Ressorts. Dies gilt insbesondere auch für die Koordination,<br />

die Verantwortung bei der Umsetzung und die Erfolgskontrolle. Soweit erforderlich<br />

erfolgt eine Abstimmung und ständige Information zwischen den anderen<br />

Ressorts, insbesondere mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren,<br />

Frauen und Jugend. Das Bundeskanzleramt ist frühzeitig über alle Angelegenheiten<br />

von grundsätzlicher politischer Bedeutung unterrichtet.<br />

Die gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien sieht bei Gesetzgebungsverfahren<br />

die Beteiligung des BMFSFJ vor, wenn Belange der Kinderund<br />

Jugendpolitik berührt werden, insbesondere wenn eine Prüfung geboten erscheint,<br />

ob die vorgesehenen Rechtsnormen mit dem Wohl von Kindern vereinbar<br />

sind.<br />

Auf Fachebene erfolgt ein regelmäßiger Austausch in fachbezogenen Interministeriellen<br />

Arbeitsgruppen. So lädt das BMFSFJ regelmäßig zur Interministeriellen<br />

Arbeitsgruppe „Förderung benachteiligter Jugendlicher“ ein und nimmt<br />

auf Einladung anderer Ressorts an Interministeriellen Arbeitsgruppen teil, so<br />

z. B. an der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Drogen und Sucht“ des Bundesministeriums<br />

für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) oder der neu eingerichteten<br />

Interministeriellen Arbeitsgruppe „Integration“ des Bundesministeriums<br />

des Innern (BMI).

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