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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25 – Drucksache 15/5028<br />
Angesichts der schwierigen Situation auf dem Ausbildungsmarkt hat sich die<br />
Wirtschaft im Rahmen des „Nationalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs“<br />
verpflichtet, Jugendlichen mit eingeschränkten Vermittlungschancen<br />
sechs- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierungen anzubieten, die<br />
teilweise auf die Dauer einer späteren Berufsausbildung angerechnet werden<br />
können. Dies wird von der Bundesregierung mit dem auf drei Jahre angelegten<br />
und mit 270 Mio. Euro ausgestatteten Sonderprogramm zur Einstiegsqualifizierung<br />
Jugendlicher (EQJ-Programm), das erstmalig im Oktober 2004 in Anspruch<br />
genommen werden konnte, unterstützt. Der Bund fördert die sechs- bis<br />
zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung durch die Erstattung der Praktikumvergütung<br />
und die Übernahme eines pauschalierten Anteils am monatlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag.<br />
Bis Ende Dezember 2004 sind bereits 7 200<br />
Jugendliche in das Programm eingetreten.<br />
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen einzelner<br />
Organisationen, die ihre Veranstaltungen und /oder Kampagnen auch an Jugendliche<br />
und/oder Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Jugendbereich<br />
richten: Maßnahmen im Rahmen der Kulturarbeit (u. a. Jugendkulturrallye<br />
„Tridem 2005 – Paris–Berlin–Warszawa“, www.tridem2005.net), der entwicklungspolitischen<br />
Bildungsarbeit, der Suchtprävention (Kampagne „Kinder stark<br />
machen“), der Gesundheitsförderung („Bist Du stärker als Alkohol?“, „Gut<br />
drauf – ernähren, bewegen, entspannen – aber wie?“, „rauchfrei“ etc.) oder der<br />
Aufklärung im Ernährungsbereich („Besser essen. Mehr bewegen. Kinderleicht“,<br />
„Fit Kid – Die Gesund-Essen-Aktion für Kitas“, Schülerwettbewerbe<br />
„Food/Fruit for Youngsters“, „Förderung der Ernährungsaufklärung in Grundschulen“).<br />
19. Wie koordiniert die Bundesregierung die verschiedenen Programme für<br />
Jugendliche?<br />
Gibt es eine Erfolgskontrolle mittels Benchmark – und wie sieht diese aus<br />
bzw. warum erfolgt diese nicht?<br />
Die Bundesregierung versteht Jugendpolitik als Querschnittsaufgabe. Die verschiedenen<br />
Programme der Bundesregierung für Jugendliche liegen entsprechend<br />
der Geschäftsverteilung der Bundesregierung in der Verantwortung der<br />
jeweils zuständigen Ressorts. Dies gilt insbesondere auch für die Koordination,<br />
die Verantwortung bei der Umsetzung und die Erfolgskontrolle. Soweit erforderlich<br />
erfolgt eine Abstimmung und ständige Information zwischen den anderen<br />
Ressorts, insbesondere mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren,<br />
Frauen und Jugend. Das Bundeskanzleramt ist frühzeitig über alle Angelegenheiten<br />
von grundsätzlicher politischer Bedeutung unterrichtet.<br />
Die gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien sieht bei Gesetzgebungsverfahren<br />
die Beteiligung des BMFSFJ vor, wenn Belange der Kinderund<br />
Jugendpolitik berührt werden, insbesondere wenn eine Prüfung geboten erscheint,<br />
ob die vorgesehenen Rechtsnormen mit dem Wohl von Kindern vereinbar<br />
sind.<br />
Auf Fachebene erfolgt ein regelmäßiger Austausch in fachbezogenen Interministeriellen<br />
Arbeitsgruppen. So lädt das BMFSFJ regelmäßig zur Interministeriellen<br />
Arbeitsgruppe „Förderung benachteiligter Jugendlicher“ ein und nimmt<br />
auf Einladung anderer Ressorts an Interministeriellen Arbeitsgruppen teil, so<br />
z. B. an der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Drogen und Sucht“ des Bundesministeriums<br />
für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) oder der neu eingerichteten<br />
Interministeriellen Arbeitsgruppe „Integration“ des Bundesministeriums<br />
des Innern (BMI).