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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 61 – Drucksache 15/5028<br />
72. Wie beziffert die Bundesregierung den zusätzlichen Finanz- und Ausbaubedarf<br />
an Hochschulen in den nächsten fünf Jahren angesichts des anstehenden<br />
Andrangs von geburtenstarken Jahrgängen?<br />
Wie lassen sich vor diesem Hintergrund die Absenkungen der Hochschulbaufördermittel<br />
des Bundes in der mittelfristigen Finanzplanung begründen?<br />
Das Hochschulbauförderungsgesetz hat zu einem beachtlichen Ausbau der<br />
deutschen Hochschullandschaft in der Breite geführt. Es hat sich bei der Sanierung<br />
und der Weiterentwicklung der ostdeutschen Hochschullandschaft bewährt.<br />
Seit Beginn der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau haben Bund und<br />
Länder gemeinsam mehr als 54 Mrd. Euro für Investitionen in die Hochschulen<br />
nach dem Hochschulbauförderungsgesetz ausgegeben (1970 bis 2003). Gleichwohl<br />
werden auch in den nächsten Jahren erhebliche Anstrengungen erforderlich<br />
sein, um die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen hinsichtlich Bausubstanz<br />
und apparativer Ausstattung zu sichern.<br />
Der Wissenschaftsrat hat in seinen 10 Thesen zur Hochschulpolitik im Jahr<br />
1993 ein Ausbauziel von 1,25 Millionen flächenbezogenen Studienplätzen<br />
empfohlen. Danach fehlen heute unter rein quantitativen Gesichtspunkten rd.<br />
200 000 Studienplätze.<br />
Eine präzise Einschätzung, ob über den Aufbauprozess der Vergangenheit hinaus<br />
angesichts geburtenstärkerer Jahrgänge ein zusätzlicher Ausbaubedarf an<br />
Hochschulen besteht, kann nur auf der Grundlage differenzierter Annahmen –<br />
insbesondere zum Bildungsverhalten – erfolgen. Die als wissenschaftspolitisch<br />
notwendig anerkannten Investitionen verlagern sich im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe<br />
Hochschulbau allerdings zunehmend vom quantitativen zum<br />
qualitativen Ausbau. In den alten Bundesländern ist dieser Prozess seit Beginn<br />
der achtziger Jahre, in den neuen Bundesländern entsprechend zeitlich versetzt<br />
zu beobachten. Der Wissenschaftsrat sieht gerade in der Modernisierung der<br />
Hochschulen bei den neuen Bundesländern den Schwerpunkt im Hochschulbau.<br />
Die Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, dass die Mittel für den Hochschulbau<br />
in den nächsten Jahren nicht abgesenkt werden. Laut Kabinettbeschluss<br />
vom 23. Juni 2004 beträgt der Haushaltsansatz des Bundes für Hochschulbaumaßnahmen<br />
für das Jahr 2005 925 Mio. Euro und liegt damit nach wie<br />
vor über dem auch seinerzeit – gemessen an den Ausbauzielvorstellungen des<br />
Wissenschaftsrates – nicht ausreichenden Ansatz von 1998. Dieser Ansatz von<br />
925 Mio. Euro soll auch in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2008 beibehalten<br />
werden. In der geltenden mittelfristigen Finanzplanung des Bundes ist keine<br />
Absenkung der Mittel für den Hochschulbau vorgesehen.<br />
73. Wie erklärt sich die Bundesregierung den anhaltenden Mangel an Ingenieurinnen<br />
und Ingenieuren sowie Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftlern?<br />
Wie begegnet sie diesem Problem aktiv?<br />
Aus der Arbeitsmarktstatistik lässt sich ein anhaltender Mangel an Ingenieurinnen<br />
und Ingenieuren sowie an Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftlern<br />
nicht ableiten. Im Ingenieurbereich liegt das Verhältnis von Arbeitslosen<br />
zu offenen Stellen bei etwa 9 : 1, im Bereich Naturwissenschaften sogar<br />
bei 25 : 1.<br />
Zur Sicherung des volkswirtschaftlichen Wohlstandes ist eine ausreichende<br />
Zahl an Ingenieurinnen und Ingenieuren sowie Naturwissenschaftlerinnen und<br />
Naturwissenschaftlern von hoher Priorität. Im internationalen OECD-Vergleich