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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 61 – Drucksache 15/5028<br />

72. Wie beziffert die Bundesregierung den zusätzlichen Finanz- und Ausbaubedarf<br />

an Hochschulen in den nächsten fünf Jahren angesichts des anstehenden<br />

Andrangs von geburtenstarken Jahrgängen?<br />

Wie lassen sich vor diesem Hintergrund die Absenkungen der Hochschulbaufördermittel<br />

des Bundes in der mittelfristigen Finanzplanung begründen?<br />

Das Hochschulbauförderungsgesetz hat zu einem beachtlichen Ausbau der<br />

deutschen Hochschullandschaft in der Breite geführt. Es hat sich bei der Sanierung<br />

und der Weiterentwicklung der ostdeutschen Hochschullandschaft bewährt.<br />

Seit Beginn der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau haben Bund und<br />

Länder gemeinsam mehr als 54 Mrd. Euro für Investitionen in die Hochschulen<br />

nach dem Hochschulbauförderungsgesetz ausgegeben (1970 bis 2003). Gleichwohl<br />

werden auch in den nächsten Jahren erhebliche Anstrengungen erforderlich<br />

sein, um die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen hinsichtlich Bausubstanz<br />

und apparativer Ausstattung zu sichern.<br />

Der Wissenschaftsrat hat in seinen 10 Thesen zur Hochschulpolitik im Jahr<br />

1993 ein Ausbauziel von 1,25 Millionen flächenbezogenen Studienplätzen<br />

empfohlen. Danach fehlen heute unter rein quantitativen Gesichtspunkten rd.<br />

200 000 Studienplätze.<br />

Eine präzise Einschätzung, ob über den Aufbauprozess der Vergangenheit hinaus<br />

angesichts geburtenstärkerer Jahrgänge ein zusätzlicher Ausbaubedarf an<br />

Hochschulen besteht, kann nur auf der Grundlage differenzierter Annahmen –<br />

insbesondere zum Bildungsverhalten – erfolgen. Die als wissenschaftspolitisch<br />

notwendig anerkannten Investitionen verlagern sich im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe<br />

Hochschulbau allerdings zunehmend vom quantitativen zum<br />

qualitativen Ausbau. In den alten Bundesländern ist dieser Prozess seit Beginn<br />

der achtziger Jahre, in den neuen Bundesländern entsprechend zeitlich versetzt<br />

zu beobachten. Der Wissenschaftsrat sieht gerade in der Modernisierung der<br />

Hochschulen bei den neuen Bundesländern den Schwerpunkt im Hochschulbau.<br />

Die Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, dass die Mittel für den Hochschulbau<br />

in den nächsten Jahren nicht abgesenkt werden. Laut Kabinettbeschluss<br />

vom 23. Juni 2004 beträgt der Haushaltsansatz des Bundes für Hochschulbaumaßnahmen<br />

für das Jahr 2005 925 Mio. Euro und liegt damit nach wie<br />

vor über dem auch seinerzeit – gemessen an den Ausbauzielvorstellungen des<br />

Wissenschaftsrates – nicht ausreichenden Ansatz von 1998. Dieser Ansatz von<br />

925 Mio. Euro soll auch in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2008 beibehalten<br />

werden. In der geltenden mittelfristigen Finanzplanung des Bundes ist keine<br />

Absenkung der Mittel für den Hochschulbau vorgesehen.<br />

73. Wie erklärt sich die Bundesregierung den anhaltenden Mangel an Ingenieurinnen<br />

und Ingenieuren sowie Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftlern?<br />

Wie begegnet sie diesem Problem aktiv?<br />

Aus der Arbeitsmarktstatistik lässt sich ein anhaltender Mangel an Ingenieurinnen<br />

und Ingenieuren sowie an Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftlern<br />

nicht ableiten. Im Ingenieurbereich liegt das Verhältnis von Arbeitslosen<br />

zu offenen Stellen bei etwa 9 : 1, im Bereich Naturwissenschaften sogar<br />

bei 25 : 1.<br />

Zur Sicherung des volkswirtschaftlichen Wohlstandes ist eine ausreichende<br />

Zahl an Ingenieurinnen und Ingenieuren sowie Naturwissenschaftlerinnen und<br />

Naturwissenschaftlern von hoher Priorität. Im internationalen OECD-Vergleich

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