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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97 – Drucksache 15/5028<br />
Als gesetzliche Grundlage für die zwischen den Familien und den Anbietern zu<br />
schließenden Verträge kann das seit dem 1. September 2001 geänderte Reiserecht<br />
des Bürgerlichen Gesetzbuches herangezogen werden. Demnach findet<br />
das verbraucherfreundliche Pauschalreiserecht auch auf Verträge Anwendung,<br />
die Gastschulaufenthalte regeln und schafft damit größere Klarheit über die<br />
Pflichten der Anbieter. Zu den Pflichten zählen u. a. die Beaufsichtigung und<br />
Betreuung der Schülerin oder des Schülers vor Ort, die Bereitstellung einer<br />
angemessenen Unterkunft sowie das Vorhandensein einer Ansprechperson der<br />
Anbieterorganisation, die bei Problemen Abhilfemaßnahmen treffen muss.<br />
Der Deutschen Fachverband High School e. V. www.highschool.dem neun deutsche<br />
Auslandsorganisationen angehören, hat sich zur Einhaltung bestimmter<br />
Qualitätsstandards verpflichtet. Als weitere zuverlässige Informationsquellen für<br />
Interessierte dienen die „Aktion Bildungsinformation e. V.“ (www.abi-ev.de)<br />
sowie die Internetseite www.schueleraustausch.de.<br />
Bei den EU-Bildungsprogrammen LEONARDO DA VINCI und SOKRATES<br />
sowie den bilateralen Austauschprogrammen in der beruflichen Bildung ist es<br />
Aufgabe der nationalen Durchführungsstellen, die finanzielle Solidität und die<br />
inhaltliche Seriosität der teilnehmenden Organisationen zu prüfen. In diesem<br />
Bereich liegen der Bundesregierung keine Hinweise über Probleme mit der<br />
Seriosität der Anbieter vor.<br />
X. Integration von jugendlichen Spätaussiedlern und ausländischen<br />
Jugendlichen<br />
Die meisten jungen Zuwanderinnen und Zuwanderer bewältigen den Integraionsprozess<br />
erfolgreich.<br />
Dies darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein Teil dieser jungen<br />
Menschen erhebliche Integrationsprobleme hat. Die Bundesregierung bietet<br />
zahlreiche Programme zur Verbesserung der Integration junger Menschen mit<br />
Migrationshintergrund an. Im Vordergrund stehen die Förderung des Spracherwerbs<br />
und die individuelle sozialpädagogische Begleitung junger Zuwanderinnen<br />
und Zuwanderer durch ca. 3 640 Jugendmigrationsdienste. Mit Inkrafttreten<br />
des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 wird die Sprachkursförderung für<br />
Zuwanderinnen und Zuwanderer neu geregelt und beim Bundesamt für Migration<br />
und Flüchtlinge in einer Hand zusammengeführt.<br />
128. Wie verteilt sich die Zuwanderung von Spätaussiedlern, und darunter<br />
der Anteil der Jugendlichen regional in der Bundesrepublik Deutschland?<br />
Die Verteilung der Spätaussiedlerinnen und -aussiedler und deren Angehörigen<br />
erfolgt nach § 8 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) durch das Bundesverwaltungsamt,<br />
das hierfür den in § 8 Abs. 3 BVFG festgelegten Schlüssel anwendet<br />
(vgl. Anlage). Aus dieser Anlage geht ebenfalls die Altersstruktur der Spätaussiedlerinnen<br />
und -aussiedler in den Jahren 2000 bis 2003 prozentual im Vergleich<br />
zur gesamten Wohnbevölkerung hervor (Stichtag 31. Dezember 2001).<br />
Der Anteil der jugendlichen Spätaussiedlerinnen und -aussiedler in den Altersgruppen<br />
unter 25 Jahren ist deutlich höher als der Anteil aller unter 25-Jährigen<br />
an der gesamten Wohnbevölkerung.<br />
Aus der weiteren Anlage ergibt sich die Verteilung der Spätaussiedlerinnen und<br />
-aussiedler in absoluten Zahlen im Jahr 2003 auf die einzelnen Bundesländer,<br />
jeweils getrennt nach Altersgruppen und Geschlecht. Es lässt sich jedoch nicht<br />
genau ermitteln, wie viele jugendliche Spätaussiedlerinnen und -aussiedler insgesamt<br />
in Deutschland leben und wo sie überwiegend wohnen. Aussiedlerinnen