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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97 – Drucksache 15/5028<br />

Als gesetzliche Grundlage für die zwischen den Familien und den Anbietern zu<br />

schließenden Verträge kann das seit dem 1. September 2001 geänderte Reiserecht<br />

des Bürgerlichen Gesetzbuches herangezogen werden. Demnach findet<br />

das verbraucherfreundliche Pauschalreiserecht auch auf Verträge Anwendung,<br />

die Gastschulaufenthalte regeln und schafft damit größere Klarheit über die<br />

Pflichten der Anbieter. Zu den Pflichten zählen u. a. die Beaufsichtigung und<br />

Betreuung der Schülerin oder des Schülers vor Ort, die Bereitstellung einer<br />

angemessenen Unterkunft sowie das Vorhandensein einer Ansprechperson der<br />

Anbieterorganisation, die bei Problemen Abhilfemaßnahmen treffen muss.<br />

Der Deutschen Fachverband High School e. V. www.highschool.dem neun deutsche<br />

Auslandsorganisationen angehören, hat sich zur Einhaltung bestimmter<br />

Qualitätsstandards verpflichtet. Als weitere zuverlässige Informationsquellen für<br />

Interessierte dienen die „Aktion Bildungsinformation e. V.“ (www.abi-ev.de)<br />

sowie die Internetseite www.schueleraustausch.de.<br />

Bei den EU-Bildungsprogrammen LEONARDO DA VINCI und SOKRATES<br />

sowie den bilateralen Austauschprogrammen in der beruflichen Bildung ist es<br />

Aufgabe der nationalen Durchführungsstellen, die finanzielle Solidität und die<br />

inhaltliche Seriosität der teilnehmenden Organisationen zu prüfen. In diesem<br />

Bereich liegen der Bundesregierung keine Hinweise über Probleme mit der<br />

Seriosität der Anbieter vor.<br />

X. Integration von jugendlichen Spätaussiedlern und ausländischen<br />

Jugendlichen<br />

Die meisten jungen Zuwanderinnen und Zuwanderer bewältigen den Integraionsprozess<br />

erfolgreich.<br />

Dies darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein Teil dieser jungen<br />

Menschen erhebliche Integrationsprobleme hat. Die Bundesregierung bietet<br />

zahlreiche Programme zur Verbesserung der Integration junger Menschen mit<br />

Migrationshintergrund an. Im Vordergrund stehen die Förderung des Spracherwerbs<br />

und die individuelle sozialpädagogische Begleitung junger Zuwanderinnen<br />

und Zuwanderer durch ca. 3 640 Jugendmigrationsdienste. Mit Inkrafttreten<br />

des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 wird die Sprachkursförderung für<br />

Zuwanderinnen und Zuwanderer neu geregelt und beim Bundesamt für Migration<br />

und Flüchtlinge in einer Hand zusammengeführt.<br />

128. Wie verteilt sich die Zuwanderung von Spätaussiedlern, und darunter<br />

der Anteil der Jugendlichen regional in der Bundesrepublik Deutschland?<br />

Die Verteilung der Spätaussiedlerinnen und -aussiedler und deren Angehörigen<br />

erfolgt nach § 8 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) durch das Bundesverwaltungsamt,<br />

das hierfür den in § 8 Abs. 3 BVFG festgelegten Schlüssel anwendet<br />

(vgl. Anlage). Aus dieser Anlage geht ebenfalls die Altersstruktur der Spätaussiedlerinnen<br />

und -aussiedler in den Jahren 2000 bis 2003 prozentual im Vergleich<br />

zur gesamten Wohnbevölkerung hervor (Stichtag 31. Dezember 2001).<br />

Der Anteil der jugendlichen Spätaussiedlerinnen und -aussiedler in den Altersgruppen<br />

unter 25 Jahren ist deutlich höher als der Anteil aller unter 25-Jährigen<br />

an der gesamten Wohnbevölkerung.<br />

Aus der weiteren Anlage ergibt sich die Verteilung der Spätaussiedlerinnen und<br />

-aussiedler in absoluten Zahlen im Jahr 2003 auf die einzelnen Bundesländer,<br />

jeweils getrennt nach Altersgruppen und Geschlecht. Es lässt sich jedoch nicht<br />

genau ermitteln, wie viele jugendliche Spätaussiedlerinnen und -aussiedler insgesamt<br />

in Deutschland leben und wo sie überwiegend wohnen. Aussiedlerinnen

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