08.12.2012 Aufrufe

Antwort

Antwort

Antwort

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 185 – Drucksache 15/5028<br />

„Hinsehen.Handeln.Helfen!“ ist eine einfach zu bedienende Datenbank, in die<br />

sich Beratungsstellen aus dem ganzen Bundesgebiet mit Erreichbarkeit und<br />

Sprechzeiten sowie ihrem Profil eingetragen haben.<br />

Mit einem Kampagnen-Bus informierte das Bundesministerium in allen 16<br />

Bundesländern an 18 zentralen Orten über das Thema sexuelle Gewalt gegen<br />

Kinder. In Zusammenarbeit mit den örtlichen Beratungsstellen erhielten Interessierte<br />

Auskunft.<br />

Unterstützt wurde die Kampagne durch die Schauspieler Götz George und Kai<br />

Wiesinger, die Schauspielerinnen Hannelore Hoger und Eleonore Weisgerber<br />

sowie durch die Sponsoren DaimlerChrysler AG, dem Fachverband Aussenwerbung<br />

e. V. (FAW) und der Sixt AG.<br />

Die Kampagne hat überdies eine breite Berichterstattung über das Thema sexuelle<br />

Gewalt an Kindern und Jugendlichen ausgelöst. Bis Ende Oktober 2004<br />

erschienen 843 Artikel im Zusammenhang mit der Präventionskampagne auf<br />

regionaler bzw. lokaler Ebene in Medien mit einer Gesamtauflage von 33,4<br />

Millionen. Insgesamt wurden über die Berichterstattung in elektronischen Medien<br />

29 Millionen Radio-Hörer und 17 Millionen Fernsehzuschauer erreicht.<br />

Zur Verbesserung der internationalen Strafverfolgung und Zusammenarbeit bereitet<br />

die Bundesregierung die Ratifikation des UN-Zusatzprotokolls zum<br />

Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern,<br />

Kinderprostitution und Kinderpornographie vor. Das UN-Zusatzprotokoll<br />

zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere<br />

des Frauen- und Kinderhandels ist auf den Weg gebracht. Auf europäischer<br />

Ebene sind die Rahmenbeschlüsse des Rates der Europäischen Union zur<br />

Bekämpfung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung von Kindern<br />

und Kinderpornographie verabschiedet worden. Ziel ist eine Harmonisierung<br />

der Strafvorschriften zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit in<br />

diesem Bereich.<br />

Die Bundesregierung beteiligt sich an den Aktivitäten der „Deutsch-tschechischen<br />

Arbeitsgruppe zur Bekämpfung des transnationalen sexuellen Missbrauchs<br />

von Kindern“ sowie der „Arbeitsgruppe zum Kinderschutz in der Ostseeratskooperation“.<br />

Ferner dienen eine ganze Reihe von Strafvorschriften im Strafrecht dem besonderen<br />

Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen vor Prostitution,<br />

Zwangsprostitution und Menschenhandel:<br />

● Hervorzuheben ist in erster Linie § 180b Abs. 2 Nr. 2 StGB (Menschenhandel),<br />

nach dem mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren<br />

bestraft wird, wer auf eine Person unter 21 Jahren einwirkt, um sie zur<br />

Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution zu bringen. In Kürze wird das<br />

37. StrÄndG in Kraft treten. Danach wird § 180 Abs. 2 Nr. 2 StGB durch die<br />

(erweiterte) Vorschrift des § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB ersetzt werden. Auslandstaten<br />

des Menschenhandels können unabhängig vom Recht des Tatortstaates<br />

grundsätzlich von der deutschen Justiz verfolgt werden (§ 6 Nr. 4<br />

StGB).<br />

● Wegen Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger ist u. a. die Person<br />

strafbar, die eine Person unter 18 Jahren zu sexuellen Handlungen mit einem<br />

Dritten gegen Entgelt bestimmt (§ 180 Abs. 2 StGB).<br />

● Wer einer Person unter 18 Jahren zur Ausübung der Prostitution Wohnung,<br />

gewerbsmäßig Unterkunft oder Aufenthalt gewährt, macht sich wegen Ausbeutung<br />

von Prostituierten (§ 180a Abs. 2 Nr. 1 StGB) strafbar.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!