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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 185 – Drucksache 15/5028<br />
„Hinsehen.Handeln.Helfen!“ ist eine einfach zu bedienende Datenbank, in die<br />
sich Beratungsstellen aus dem ganzen Bundesgebiet mit Erreichbarkeit und<br />
Sprechzeiten sowie ihrem Profil eingetragen haben.<br />
Mit einem Kampagnen-Bus informierte das Bundesministerium in allen 16<br />
Bundesländern an 18 zentralen Orten über das Thema sexuelle Gewalt gegen<br />
Kinder. In Zusammenarbeit mit den örtlichen Beratungsstellen erhielten Interessierte<br />
Auskunft.<br />
Unterstützt wurde die Kampagne durch die Schauspieler Götz George und Kai<br />
Wiesinger, die Schauspielerinnen Hannelore Hoger und Eleonore Weisgerber<br />
sowie durch die Sponsoren DaimlerChrysler AG, dem Fachverband Aussenwerbung<br />
e. V. (FAW) und der Sixt AG.<br />
Die Kampagne hat überdies eine breite Berichterstattung über das Thema sexuelle<br />
Gewalt an Kindern und Jugendlichen ausgelöst. Bis Ende Oktober 2004<br />
erschienen 843 Artikel im Zusammenhang mit der Präventionskampagne auf<br />
regionaler bzw. lokaler Ebene in Medien mit einer Gesamtauflage von 33,4<br />
Millionen. Insgesamt wurden über die Berichterstattung in elektronischen Medien<br />
29 Millionen Radio-Hörer und 17 Millionen Fernsehzuschauer erreicht.<br />
Zur Verbesserung der internationalen Strafverfolgung und Zusammenarbeit bereitet<br />
die Bundesregierung die Ratifikation des UN-Zusatzprotokolls zum<br />
Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern,<br />
Kinderprostitution und Kinderpornographie vor. Das UN-Zusatzprotokoll<br />
zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere<br />
des Frauen- und Kinderhandels ist auf den Weg gebracht. Auf europäischer<br />
Ebene sind die Rahmenbeschlüsse des Rates der Europäischen Union zur<br />
Bekämpfung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung von Kindern<br />
und Kinderpornographie verabschiedet worden. Ziel ist eine Harmonisierung<br />
der Strafvorschriften zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit in<br />
diesem Bereich.<br />
Die Bundesregierung beteiligt sich an den Aktivitäten der „Deutsch-tschechischen<br />
Arbeitsgruppe zur Bekämpfung des transnationalen sexuellen Missbrauchs<br />
von Kindern“ sowie der „Arbeitsgruppe zum Kinderschutz in der Ostseeratskooperation“.<br />
Ferner dienen eine ganze Reihe von Strafvorschriften im Strafrecht dem besonderen<br />
Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen vor Prostitution,<br />
Zwangsprostitution und Menschenhandel:<br />
● Hervorzuheben ist in erster Linie § 180b Abs. 2 Nr. 2 StGB (Menschenhandel),<br />
nach dem mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren<br />
bestraft wird, wer auf eine Person unter 21 Jahren einwirkt, um sie zur<br />
Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution zu bringen. In Kürze wird das<br />
37. StrÄndG in Kraft treten. Danach wird § 180 Abs. 2 Nr. 2 StGB durch die<br />
(erweiterte) Vorschrift des § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB ersetzt werden. Auslandstaten<br />
des Menschenhandels können unabhängig vom Recht des Tatortstaates<br />
grundsätzlich von der deutschen Justiz verfolgt werden (§ 6 Nr. 4<br />
StGB).<br />
● Wegen Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger ist u. a. die Person<br />
strafbar, die eine Person unter 18 Jahren zu sexuellen Handlungen mit einem<br />
Dritten gegen Entgelt bestimmt (§ 180 Abs. 2 StGB).<br />
● Wer einer Person unter 18 Jahren zur Ausübung der Prostitution Wohnung,<br />
gewerbsmäßig Unterkunft oder Aufenthalt gewährt, macht sich wegen Ausbeutung<br />
von Prostituierten (§ 180a Abs. 2 Nr. 1 StGB) strafbar.