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Drucksache 15/5028 – 22 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode<br />

● Stärkung der Erziehungsverantwortung und Medienkompetenz (insbesondere<br />

Jugendmedienschutz, Suchtprävention, Schutz vor sexueller Gewalt;<br />

Beratung, Aufklärung und Kompetenzvermittlung für Erwachsene und Jugendliche<br />

im Bereich von Medien)<br />

● Förderung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im Bereich der<br />

Neuen Medien (insbesondere „Schulen ans Netz“ und die Bundesinitiative<br />

„Jugend ans Netz“).<br />

Im Folgenden sollen zentrale jugendpolitische Programme näher erläutert werden:<br />

Zentrales Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene ist<br />

der Kinder- und Jugendplan des Bundes. Zentrale Förderziele aus Mitteln des<br />

Kinder- und Jugendplans des Bundes sind dabei insbesondere:<br />

● die Verwirklichung der Ziele und Umsetzung der Aufgaben nach den §§ 1<br />

und 2 KJHG – im Wesentlichen, dass junge Menschen ihre Persönlichkeit<br />

frei entfalten, ihre Rechte wahrnehmen und ihrer Verantwortung in Gesellschaft<br />

und Staat gerecht werden können,<br />

● die Schaffung und Sicherung von Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige<br />

Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene,<br />

● die Gleichstellung von Mädchen und Jungen als durchgängiges Leitprinzip<br />

(Gender Mainstreaming),<br />

● das Voranbringen des Zusammenwachsens der jungen Generation in<br />

Deutschland und Europa zur Verständigung und Toleranz über Grenzen hinweg,<br />

● die Verbesserung des Dialogs zwischen den Generationen und zur Integration,<br />

● das Eintreten für Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus und<br />

Fremdenfeindlichkeit,<br />

● die Einbeziehung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund.<br />

Innerhalb des Kinder- und Jugendplans erfolgt auch die Förderung der Jugendverbandsarbeit.<br />

Ziel der Förderung der Jugendverbandsarbeit ist primär der<br />

Erhalt vielfältiger und leistungsfähiger Jugendverbände und ihrer Zusammenschlüsse<br />

auf Bundesebene.<br />

Von besonderer Bedeutung für die Bundesregierung ist die erfolgreiche berufliche<br />

Eingliederung junger Menschen. Sie müssen Bildungs-, Ausbildungs- und<br />

Beschäftigungschancen erhalten. Denn: Ein durch fehlende Ausbildungs- und<br />

Arbeitsplätze misslungener Einstieg junger Menschen in die Arbeitswelt birgt<br />

die Gefahr von Orientierungs- und Perspektivlosigkeit. Daher liegt ein besonderer<br />

Schwerpunkt der Bundesregierung in der Verbesserung der beruflichen<br />

Chancen für Jugendliche. Zur Verbesserung dieser Chancen fördert die Bundesagentur<br />

für Arbeit mit den Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach<br />

dem SGB III in erheblichem Umfang Maßnahmen, die jungen Menschen den<br />

Einstieg in eine Ausbildung oder eine Beschäftigung ermöglichen sollen. Diese<br />

umfassen im Wesentlichen berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für noch<br />

nicht berufsreife Jugendliche, ausbildungsbegleitende Hilfen und sozialpädagogisch<br />

begleitete Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen. Obwohl<br />

die allgemeinbildenden Schulen Jugendliche ausbildungsreif entlassen sollten,<br />

sind in den letzten Jahren zunehmend Maßnahmen erforderlich gewesen, die<br />

Jugendliche zur Ausbildungsreife hingeführt haben. Gegenwärtig fördert die<br />

Bundesagentur für Arbeit in ihren berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen<br />

(165 000 Eintritte pro Jahr) in etwa gleich viele Jugendliche wie die Kultusverwaltungen<br />

der Länder in ihren berufsvorbereitenden Angeboten.

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