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Drucksache 15/5028 – 22 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode<br />
● Stärkung der Erziehungsverantwortung und Medienkompetenz (insbesondere<br />
Jugendmedienschutz, Suchtprävention, Schutz vor sexueller Gewalt;<br />
Beratung, Aufklärung und Kompetenzvermittlung für Erwachsene und Jugendliche<br />
im Bereich von Medien)<br />
● Förderung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im Bereich der<br />
Neuen Medien (insbesondere „Schulen ans Netz“ und die Bundesinitiative<br />
„Jugend ans Netz“).<br />
Im Folgenden sollen zentrale jugendpolitische Programme näher erläutert werden:<br />
Zentrales Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene ist<br />
der Kinder- und Jugendplan des Bundes. Zentrale Förderziele aus Mitteln des<br />
Kinder- und Jugendplans des Bundes sind dabei insbesondere:<br />
● die Verwirklichung der Ziele und Umsetzung der Aufgaben nach den §§ 1<br />
und 2 KJHG – im Wesentlichen, dass junge Menschen ihre Persönlichkeit<br />
frei entfalten, ihre Rechte wahrnehmen und ihrer Verantwortung in Gesellschaft<br />
und Staat gerecht werden können,<br />
● die Schaffung und Sicherung von Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige<br />
Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene,<br />
● die Gleichstellung von Mädchen und Jungen als durchgängiges Leitprinzip<br />
(Gender Mainstreaming),<br />
● das Voranbringen des Zusammenwachsens der jungen Generation in<br />
Deutschland und Europa zur Verständigung und Toleranz über Grenzen hinweg,<br />
● die Verbesserung des Dialogs zwischen den Generationen und zur Integration,<br />
● das Eintreten für Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus und<br />
Fremdenfeindlichkeit,<br />
● die Einbeziehung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund.<br />
Innerhalb des Kinder- und Jugendplans erfolgt auch die Förderung der Jugendverbandsarbeit.<br />
Ziel der Förderung der Jugendverbandsarbeit ist primär der<br />
Erhalt vielfältiger und leistungsfähiger Jugendverbände und ihrer Zusammenschlüsse<br />
auf Bundesebene.<br />
Von besonderer Bedeutung für die Bundesregierung ist die erfolgreiche berufliche<br />
Eingliederung junger Menschen. Sie müssen Bildungs-, Ausbildungs- und<br />
Beschäftigungschancen erhalten. Denn: Ein durch fehlende Ausbildungs- und<br />
Arbeitsplätze misslungener Einstieg junger Menschen in die Arbeitswelt birgt<br />
die Gefahr von Orientierungs- und Perspektivlosigkeit. Daher liegt ein besonderer<br />
Schwerpunkt der Bundesregierung in der Verbesserung der beruflichen<br />
Chancen für Jugendliche. Zur Verbesserung dieser Chancen fördert die Bundesagentur<br />
für Arbeit mit den Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach<br />
dem SGB III in erheblichem Umfang Maßnahmen, die jungen Menschen den<br />
Einstieg in eine Ausbildung oder eine Beschäftigung ermöglichen sollen. Diese<br />
umfassen im Wesentlichen berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für noch<br />
nicht berufsreife Jugendliche, ausbildungsbegleitende Hilfen und sozialpädagogisch<br />
begleitete Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen. Obwohl<br />
die allgemeinbildenden Schulen Jugendliche ausbildungsreif entlassen sollten,<br />
sind in den letzten Jahren zunehmend Maßnahmen erforderlich gewesen, die<br />
Jugendliche zur Ausbildungsreife hingeführt haben. Gegenwärtig fördert die<br />
Bundesagentur für Arbeit in ihren berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen<br />
(165 000 Eintritte pro Jahr) in etwa gleich viele Jugendliche wie die Kultusverwaltungen<br />
der Länder in ihren berufsvorbereitenden Angeboten.