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Jahresbericht 2011 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft ...

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Projekte und Daueraufgaben 117<br />

Phytosanitäre Überwachung bei Ein- und Ausfuhr (IPS 4a)<br />

Vollzug der §§ 2 bis 12, 14 und 14a der Pflanzenbeschauverordnung<br />

Zielsetzung<br />

Zum Schutz der heimischen Flora und Kulturpflanzenerzeugung soll die Einschleppung<br />

fremder gefährlicher Quarantäne-Schadorganismen verhindert werden. Bei der Ausfuhr<br />

von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen ist die Befallsfreiheit von hier auftretenden<br />

Schaderregern zu gewährleisten.<br />

Methode<br />

An den Einlassstellenflughäfen München<br />

und Nürnberg, an genehmigten<br />

Bestimmungsorten und an Binnenzollämtern<br />

wurden insgesamt 1.391<br />

Einfuhren von Pflanzen, Früchten und<br />

Pflanzenerzeugnissen kontrolliert.<br />

Dabei werden in jedem Fall die Begleitdokumente<br />

geprüft. In der Mehrzahl<br />

der Fälle wird die Übereinstimmung<br />

der Papiere mit der Sendung<br />

abgeklärt und dann die Waren vor Ort<br />

phytosanitär untersucht. Gegebenenfalls<br />

werden Stichproben <strong>für</strong> die<br />

Überprüfung in den Diagnoselabors<br />

gezogen. Ergibt sich keine Beanstandung,<br />

wird die Ware zur Einfuhr freigegeben.<br />

Zierpflanzen und Schnittblumen<br />

stellten <strong>2011</strong> den Hauptanteil<br />

(ca. 56 %) an den beschaupflichtigen<br />

Einfuhrsendungen dar. Ein großer<br />

Anteil (ca. 38 %) der Sendungen<br />

Pflanzenbeschau: Importkontrolle bei Orchideen<br />

am Bestimmungsort (Importbetrieb)<br />

stellte ferner die Warengruppe Früchte und Gemüse dar. Zier- und Obstgehölze, sowie<br />

Saatgut und spezielle Pflanzengruppen (z.B. Orchideen) wurden in 35 Fällen im Rahmen<br />

der Bestimmungsortkontrollen direkt im Betrieb phytosanitär überprüft. An den Flughäfen<br />

wurden vom Zoll in 64 Fällen Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse im privaten Reiseverkehr<br />

beanstandet und sodann von der LfL überprüft und abgewickelt. Ferner wurden die<br />

Holzverpackungen von 7.136 anderweitigen Sendungen auf die Freiheit von Schadorganismen<br />

und auf Einhaltung des „Internationalen Verpackungsholzstandards ISPM-Nr. 15“<br />

kontrolliert. 44 Ausnahmegenehmigungen von Einfuhrverboten wurden geprüft, genehmigt<br />

bzw. verlängert und 82 Ermächtigungen <strong>für</strong> Einfuhren und anschließende Forschungsarbeiten<br />

mit Quarantänematerial wurden ausgestellt. Die Beachtung der damit<br />

verbundenen Auflagen war dabei zu überwachen.<br />

Bei 9510 Anträgen <strong>für</strong> ein Pflanzengesundheitszeugnis waren die Exportpartien auf die<br />

Übereinstimmung mit den Quarantänebestimmungen der Empfangsländer zu prüfen.<br />

Den Mitarbeitern der ÄELF, der Labore von IPS 2 sowie den Arbeitsgruppen IPZ 6a und<br />

6c sei an dieser Stelle gedankt <strong>für</strong> ihre praktische Unterstützung bei den erforderlichen<br />

Untersuchungen <strong>für</strong> Ein- und Ausfuhr. Insgesamt wurden 169 Proben <strong>für</strong> den Import und

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