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Jahresbericht 2011 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft ...

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120 Projekte und Daueraufgaben<br />

Bekämpfung der Verbreitung von Kartoffelzystennematoden durch Erde<br />

Kartoffelanlieferung mit ungewöhnlich hohem<br />

Erdanteil (Bild: AELF Augsburg)<br />

Seit dem Inkrafttreten der neuen<br />

KartKrebs/KartZystV Ende 2010<br />

muss die Verbreitung von Kartoffelzystennematoden<br />

über Erde intensiver<br />

bekämpft werden als bisher. Erde<br />

spielt in dreierlei Hinsicht eine Rolle<br />

bei der Verschleppung von Gro und<br />

Gpa: 1. Anhangserde an Pflanzgut, 2.<br />

Erdverschleppung mit Maschinen, 3.<br />

Resterde aus der Kartoffelverarbeitung.<br />

Auch Kartoffelkrebs wird<br />

hauptsächlich über verbrachte Erde<br />

übertragen, während dieser Verbreitungsweg<br />

bei Cms und Rs so gut wie<br />

keine Bedeutung hat. (Zu 1.) Die<br />

Anhangserde von amtlich zertifiziertem<br />

Pflanzgut wird über die vorgeschriebene<br />

Voruntersuchung der An-<br />

bauflächen frei von Gro und Gpa gehalten. Jedoch wird Nachbaupflanzgut, welches nicht<br />

zertifiziert ist und nur im eigenen Betrieb verwendet werden darf, in der Regel auf nicht<br />

untersuchten Flächen produziert. Hier schreibt der Gesetzgeber jetzt vor, dass Nachbaupflanzgut,<br />

welches weiter als 20 km Luftlinie von der Produktionsfläche entfernt im<br />

nächsten Jahr wieder angebaut werden soll, von einer vorher untersuchten Fläche stammen<br />

muss. Außerdem müssen die Betriebe seit <strong>2011</strong> ein Verzeichnis über ihren Nachbau<br />

führen. (Zu 2.) Neu ist auch, dass überbetrieblich genutzte Maschinen vor dem Verlassen<br />

von Befallsflächen gereinigt werden müssen. Diese Vorschrift stellt hinsichtlich ihrer Umsetzung<br />

insofern eine große Herausforderung <strong>für</strong> alle Beteiligten dar, als den Maschinenringen<br />

der Befallsstatus der von ihnen bearbeiteten Flächen bekannt gegeben werden muss<br />

und ausgerechnet die Maschinen mit dem größten Erdanhang und deshalb höchsten Verschleppungsrisiko<br />

(Kartoffel- und Rübenroder) unter Feldbedingungen schlecht bzw.<br />

überhaupt nicht gereinigt werden können. (Zu 3.) Die Umsetzung der <strong>für</strong> Verarbeitungsbetriebe<br />

neu vorgeschriebenen Resterdebehandlung wurde <strong>für</strong> das Erntejahr <strong>2011</strong> ausgesetzt,<br />

weil viele Details noch unklar waren. Die wichtigste Änderung ist, dass Resterde nicht<br />

mehr auf Feldern ausgebracht werden darf, welche <strong>für</strong> den Kartoffelanbau genutzt werden.<br />

Die Beratung muss jedoch zumindest in Befallsgebieten dahin gehen, dass die Erde deponiert<br />

oder kompostiert wird. Eine Rückgabe an die anliefernden Betriebe ist möglichst zu<br />

vermeiden, weil mit QSO kontaminierte Erde auch durch Maschinen und Wind wieder auf<br />

Kartoffelanbauflächen verfrachtet werden kann.<br />

Einführung des amtlichen Bekämpfungsprogramms gegen Kartoffelzystennematoden<br />

In <strong>2011</strong> wurde das neue amtliche Bekämpfungsprogramm zur Sanierung von Befallsflächen<br />

in Bayern eingeführt. Auf Flächen, auf denen Gro oder Gpa festgestellt wurde,<br />

muss entweder eine 6-jährige Anbaupause <strong>für</strong> Kartoffeln eingehalten oder eine resistente<br />

Sorte kombiniert mit einer zweijährigen Anbaupause angebaut werden. Ein Problem ist<br />

dabei noch die mangelhafte Verfügbarkeit an resistenten Sorten, speziell <strong>für</strong> Kartoffeln<br />

mit Eignung <strong>für</strong> Pommes frites oder Chips.

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