Jahresbericht 2011 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft ...
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120 Projekte und Daueraufgaben<br />
Bekämpfung der Verbreitung von Kartoffelzystennematoden durch Erde<br />
Kartoffelanlieferung mit ungewöhnlich hohem<br />
Erdanteil (Bild: AELF Augsburg)<br />
Seit dem Inkrafttreten der neuen<br />
KartKrebs/KartZystV Ende 2010<br />
muss die Verbreitung von Kartoffelzystennematoden<br />
über Erde intensiver<br />
bekämpft werden als bisher. Erde<br />
spielt in dreierlei Hinsicht eine Rolle<br />
bei der Verschleppung von Gro und<br />
Gpa: 1. Anhangserde an Pflanzgut, 2.<br />
Erdverschleppung mit Maschinen, 3.<br />
Resterde aus der Kartoffelverarbeitung.<br />
Auch Kartoffelkrebs wird<br />
hauptsächlich über verbrachte Erde<br />
übertragen, während dieser Verbreitungsweg<br />
bei Cms und Rs so gut wie<br />
keine Bedeutung hat. (Zu 1.) Die<br />
Anhangserde von amtlich zertifiziertem<br />
Pflanzgut wird über die vorgeschriebene<br />
Voruntersuchung der An-<br />
bauflächen frei von Gro und Gpa gehalten. Jedoch wird Nachbaupflanzgut, welches nicht<br />
zertifiziert ist und nur im eigenen Betrieb verwendet werden darf, in der Regel auf nicht<br />
untersuchten Flächen produziert. Hier schreibt der Gesetzgeber jetzt vor, dass Nachbaupflanzgut,<br />
welches weiter als 20 km Luftlinie von der Produktionsfläche entfernt im<br />
nächsten Jahr wieder angebaut werden soll, von einer vorher untersuchten Fläche stammen<br />
muss. Außerdem müssen die Betriebe seit <strong>2011</strong> ein Verzeichnis über ihren Nachbau<br />
führen. (Zu 2.) Neu ist auch, dass überbetrieblich genutzte Maschinen vor dem Verlassen<br />
von Befallsflächen gereinigt werden müssen. Diese Vorschrift stellt hinsichtlich ihrer Umsetzung<br />
insofern eine große Herausforderung <strong>für</strong> alle Beteiligten dar, als den Maschinenringen<br />
der Befallsstatus der von ihnen bearbeiteten Flächen bekannt gegeben werden muss<br />
und ausgerechnet die Maschinen mit dem größten Erdanhang und deshalb höchsten Verschleppungsrisiko<br />
(Kartoffel- und Rübenroder) unter Feldbedingungen schlecht bzw.<br />
überhaupt nicht gereinigt werden können. (Zu 3.) Die Umsetzung der <strong>für</strong> Verarbeitungsbetriebe<br />
neu vorgeschriebenen Resterdebehandlung wurde <strong>für</strong> das Erntejahr <strong>2011</strong> ausgesetzt,<br />
weil viele Details noch unklar waren. Die wichtigste Änderung ist, dass Resterde nicht<br />
mehr auf Feldern ausgebracht werden darf, welche <strong>für</strong> den Kartoffelanbau genutzt werden.<br />
Die Beratung muss jedoch zumindest in Befallsgebieten dahin gehen, dass die Erde deponiert<br />
oder kompostiert wird. Eine Rückgabe an die anliefernden Betriebe ist möglichst zu<br />
vermeiden, weil mit QSO kontaminierte Erde auch durch Maschinen und Wind wieder auf<br />
Kartoffelanbauflächen verfrachtet werden kann.<br />
Einführung des amtlichen Bekämpfungsprogramms gegen Kartoffelzystennematoden<br />
In <strong>2011</strong> wurde das neue amtliche Bekämpfungsprogramm zur Sanierung von Befallsflächen<br />
in Bayern eingeführt. Auf Flächen, auf denen Gro oder Gpa festgestellt wurde,<br />
muss entweder eine 6-jährige Anbaupause <strong>für</strong> Kartoffeln eingehalten oder eine resistente<br />
Sorte kombiniert mit einer zweijährigen Anbaupause angebaut werden. Ein Problem ist<br />
dabei noch die mangelhafte Verfügbarkeit an resistenten Sorten, speziell <strong>für</strong> Kartoffeln<br />
mit Eignung <strong>für</strong> Pommes frites oder Chips.