Jahresbericht 2011 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft ...
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124 Projekte und Daueraufgaben<br />
Vollzug der Anbaumaterialverordnung<br />
Zielsetzung<br />
Für Gesundheit und Qualität von Vermehrungsmaterial in den Bereichen Gemüse, Obst<br />
und Zierpflanzen wurde innerhalb der EU ein einheitlicher Standard geschaffen. Die Mindestanforderungen<br />
werden durch Standardmaterial abgedeckt. Ausschließlich <strong>für</strong> Anbaumaterial<br />
von Kern- und Steinobst ist auf Antrag eine freiwillige Anerkennung als Vorstufen-,<br />
Basis- oder Zertifiziertes Material möglich.<br />
Methode<br />
Betriebe, die das Anbaumaterial produzieren und handeln, müssen in ein amtliches Verzeichnis<br />
aufgenommen sein. Durch regelmäßige Überwachung wird sichergestellt, dass<br />
diese Betriebe ihren Verpflichtungen nachkommen und das Pflanzgut den Anforderungen<br />
entspricht. Für die Anerkennung sind auch Laboruntersuchungen vorgeschrieben. Bei<br />
Feststellung von Mängeln werden die erforderlichen Maßnahmen angeordnet. Mit Pflanzen<br />
aus verschiedenen Mitgliedsstaaten werden Vergleichsprüfungen durchgeführt. Hier<strong>für</strong><br />
muss Pflanzgut zur Verfügung gestellt werden.<br />
Ergebnisse<br />
In dem amtlichen Verzeichnis sind 197 Betriebe registriert. In Zusammenarbeit mit den<br />
ÄELF erfolgten die jährlichen Betriebskontrollen.<br />
Projektleitung: C. Bögel (IPS 4c)<br />
Projektbearbeitung: J. Reiter, M. Staller (IPS 4c)<br />
Kooperation: ÄELF, AFR 1, IPS 2<br />
Laufzeit: Daueraufgabe<br />
Monitoring und Bekämpfung von Quarantäneorganismen<br />
Zielsetzung<br />
Durch die weltweite Ausdehnung des Handels und des Reiseverkehrs besteht die Gefahr<br />
der Einschleppung von Schadorganismen aus ihren ursprünglichen Verbreitungsgebieten.<br />
Für das Funktionieren des Pflanzengesundheitssystems sind Monitoringprogramme zum<br />
Auftreten von Quarantäneorganismen notwendig. Invasive Schadorganismen, die Pflanzen<br />
schädigen können, sollen rechtzeitig erkannt und ihre Verbreitung verhindert werden.<br />
Methode<br />
Meldepflicht besteht <strong>für</strong> jede Person in Bayern, die im Rahmen ihres beruflichen Umgangs<br />
mit Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen vom Auftreten oder dem Verdacht des Auftretens<br />
eines invasiven gebietsfremden Schadorganismus erfährt. Monitoringprogramme<br />
basieren in der Regel auf Richtlinien und Entscheidungen der EU. Die Erhebungen werden<br />
als visuelle Kontrolle, mit Fallenauswertung oder mit Laboruntersuchung durchgeführt.<br />
Bei Befall werden sofort die notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen angeordnet und<br />
die Umsetzung kontrolliert.