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Jahresbericht 2011 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft ...

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124 Projekte und Daueraufgaben<br />

Vollzug der Anbaumaterialverordnung<br />

Zielsetzung<br />

Für Gesundheit und Qualität von Vermehrungsmaterial in den Bereichen Gemüse, Obst<br />

und Zierpflanzen wurde innerhalb der EU ein einheitlicher Standard geschaffen. Die Mindestanforderungen<br />

werden durch Standardmaterial abgedeckt. Ausschließlich <strong>für</strong> Anbaumaterial<br />

von Kern- und Steinobst ist auf Antrag eine freiwillige Anerkennung als Vorstufen-,<br />

Basis- oder Zertifiziertes Material möglich.<br />

Methode<br />

Betriebe, die das Anbaumaterial produzieren und handeln, müssen in ein amtliches Verzeichnis<br />

aufgenommen sein. Durch regelmäßige Überwachung wird sichergestellt, dass<br />

diese Betriebe ihren Verpflichtungen nachkommen und das Pflanzgut den Anforderungen<br />

entspricht. Für die Anerkennung sind auch Laboruntersuchungen vorgeschrieben. Bei<br />

Feststellung von Mängeln werden die erforderlichen Maßnahmen angeordnet. Mit Pflanzen<br />

aus verschiedenen Mitgliedsstaaten werden Vergleichsprüfungen durchgeführt. Hier<strong>für</strong><br />

muss Pflanzgut zur Verfügung gestellt werden.<br />

Ergebnisse<br />

In dem amtlichen Verzeichnis sind 197 Betriebe registriert. In Zusammenarbeit mit den<br />

ÄELF erfolgten die jährlichen Betriebskontrollen.<br />

Projektleitung: C. Bögel (IPS 4c)<br />

Projektbearbeitung: J. Reiter, M. Staller (IPS 4c)<br />

Kooperation: ÄELF, AFR 1, IPS 2<br />

Laufzeit: Daueraufgabe<br />

Monitoring und Bekämpfung von Quarantäneorganismen<br />

Zielsetzung<br />

Durch die weltweite Ausdehnung des Handels und des Reiseverkehrs besteht die Gefahr<br />

der Einschleppung von Schadorganismen aus ihren ursprünglichen Verbreitungsgebieten.<br />

Für das Funktionieren des Pflanzengesundheitssystems sind Monitoringprogramme zum<br />

Auftreten von Quarantäneorganismen notwendig. Invasive Schadorganismen, die Pflanzen<br />

schädigen können, sollen rechtzeitig erkannt und ihre Verbreitung verhindert werden.<br />

Methode<br />

Meldepflicht besteht <strong>für</strong> jede Person in Bayern, die im Rahmen ihres beruflichen Umgangs<br />

mit Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen vom Auftreten oder dem Verdacht des Auftretens<br />

eines invasiven gebietsfremden Schadorganismus erfährt. Monitoringprogramme<br />

basieren in der Regel auf Richtlinien und Entscheidungen der EU. Die Erhebungen werden<br />

als visuelle Kontrolle, mit Fallenauswertung oder mit Laboruntersuchung durchgeführt.<br />

Bei Befall werden sofort die notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen angeordnet und<br />

die Umsetzung kontrolliert.

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