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Jahresbericht 2011 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft ...

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Projekte und Daueraufgaben 21<br />

Anwendungskontrollen, Genehmigungsverfahren (IPS 1b)<br />

Ausnahmegenehmigung <strong>für</strong> die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln<br />

nach § 6 Abs. 3 PflSchG<br />

Zielsetzung<br />

Pflanzenschutzmittel dürfen nach § 6 Abs. 2 PflSchG nur auf Freilandflächen ausgebracht<br />

werden, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Außerhalb<br />

dieser Flächen ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln – wenn überhaupt – nur<br />

mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen <strong>Landwirtschaft</strong>sbehörde möglich.<br />

Methode<br />

§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG sind in Bayern unter Beachtung der Bekanntmachung des <strong>Bayerische</strong>n<br />

Staatsministeriums <strong>für</strong> Ernährung, <strong>Landwirtschaft</strong> und Forsten vom 09. August<br />

1988 zu vollziehen. In der Bekanntmachung werden genehmigungsfreie, genehmigungsfähige<br />

und nicht genehmigungsfähige Anwendungen aufgeführt. Bei der Genehmigung<br />

sind strenge Maßstäbe anzulegen. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln darf insbesondere<br />

die Beschaffenheit von Gewässern nicht nachteilig verändern.<br />

Im Allgemeinen sind die Sachgebiete 2.1P (ab 01.10.<strong>2011</strong> Fachzentren L 3.1) der ÄELF<br />

<strong>für</strong> die Erteilung der Ausnahmegenehmigung zuständig. Erstrecken sich die zu genehmigenden<br />

Flächen über mehrere Dienstbezirke, ist IPS zuständig.<br />

Ergebnisse<br />

Im Jahr <strong>2011</strong> waren insgesamt 8 Anträge zu bearbeiten. 4 Anträge stammten von Energieversorgungsunternehmen.<br />

Dabei musste auf 193 Einzelstandorten (u. a. Erdgasspeicheranlagen,<br />

Erdgasverdichterstationen, Umspannwerke, Schaltanlagen) die Genehmigungsfähigkeit<br />

eines Einsatzes von Glyphosat-haltigen Totalherbiziden geprüft werden.<br />

In einem Fall war die Herbizidanwendung auf Industriegleisen eines Entsorgungsunternehmens<br />

an 8 Standorten zu genehmigen.<br />

In zwei Fällen wurde die pflanzenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung <strong>für</strong> die Anwendung<br />

von Pflanzenschutzmitteln bzw. Prüfmitteln auf Gleisanlagen zu Versuchszwecken<br />

beantragt.<br />

Alle Anträge auf Herbizideinsatz konnten unter Auflagen und z. T. mit Einschränkungen<br />

genehmigt werden.<br />

Ein Antrag auf breitwürfige Ausbringung eines Rodentizides in einem Tanklager musste<br />

abgelehnt werden, da hier<strong>für</strong> keine Zulassung mehr bestand.<br />

Projektleitung: Dr. J. Huber (IPS 1b)<br />

Projektbearbeitung: Dr. J. Huber<br />

Laufzeit: Daueraufgabe<br />

Genehmigung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach § 18b<br />

PflSchG<br />

Zielsetzung<br />

Nach der seit dem 01. Juli 2001 geltenden Indikationszulassung dürfen Pflanzenschutzmittel<br />

nur noch in den Kulturen eingesetzt werden, <strong>für</strong> die ein Anwendungsgebiet ausgewie-

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