Jahresbericht 2011 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft ...
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26 Projekte und Daueraufgaben<br />
Amtliche Mittelprüfung (IPS 1c)<br />
Zielsetzung<br />
In der Bundesrepublik Deutschland dürfen, wie auch in den anderen EU-Staaten, nur zugelassene<br />
Pflanzenschutzmittel vertrieben werden.<br />
Deshalb müssen Pflanzenschutzmittelhersteller noch nicht zugelassene neue oder umformulierte<br />
Pflanzenschutzmittel prüfen lassen. Es muss sichergestellt sein, dass Pflanzenschutzmittel<br />
bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung hinreichend wirksam<br />
sind und keine nicht vertretbaren Auswirkungen auf die zu schützenden Pflanzen und<br />
Pflanzenerzeugnisse haben. Diese Prüfungen sind Bestandteil der Zulassung.<br />
Die allein auf Mittelprüfversuche spezialisierte Arbeitsgruppe IPS 1c nimmt diese Aufgaben<br />
(PflSchG § 34, Abs. 2, Ziff. 5 u. 6) an der LfL wahr. Ziel ist es, durch diese fachliche<br />
Spezialisierung Versuchsergebnisse mit großer, richtlinienkonformer Aussagesicherheit zu<br />
erarbeiten, die in die Zulassungsunterlagen der Auftraggeber einfließen und von den verschiedenen<br />
Zulassungsbehörden genutzt werden können. Während der Prüfung werden<br />
zusätzlich erste Informationen über zukünftige Mittel gewonnen, die in Beratung und Versuchswesen<br />
einfließen. Dies setzt eine sorgfältige Versuchsplanung im Hinblick auf<br />
Schaderregeraufkommen, Boden, Klima und sonstige Ansprüche voraus.<br />
Gleichzeitig wird ein maßgeblicher Beitrag dazu geleistet, dass auch <strong>für</strong> kleinere Kulturen<br />
noch Pflanzenschutzmittel zugelassen werden. Denn trotz einheitlicher Bewertungsgrundsätze<br />
<strong>für</strong> die Zulassung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in der EU muss die Zulassung<br />
von Pflanzenschutzmitteln auf nationaler Ebene ausgesprochen werden. Bei fehlenden<br />
Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln käme es schnell zu Wettbewerbsverzerrungen<br />
gegenüber dem Ausland. Die Folge wäre eine Schwächung der regionalen verbrauchernahen<br />
Produktion und eine Minderung der Vielzahl von Kulturarten.<br />
Methode<br />
Die Versuche werden unter möglichst praxisnahen Bedingungen durchgeführt. Neben der<br />
Prüfung auf Wirksamkeit und Phytotoxizität werden auch Unterlagen erarbeitet, die belegen,<br />
dass die beantragte Aufwandmenge zum Erreichen der erforderlichen Wirkung notwendig<br />
ist (Grenzaufwandsversuche).<br />
Um eine ausreichende Datenbasis <strong>für</strong> die Beurteilung zu bekommen, müssen die zu prüfenden<br />
Mittel beweisen, dass sie <strong>für</strong> die beantragte Indikation, auch im Vergleich mit bereits<br />
zugelassenen Mitteln, eine bessere oder zumindest eine vergleichbare Wirkung haben<br />
bzw. Zielorganismen keine Resistenzen aufweisen. Darüber hinaus sind alle unerwünschten<br />
Nebenwirkungen, welche bei der Durchführung der Versuche beobachtet werden, zu<br />
erfassen. Dies sind z.B. Ertragseinbußen, Mykotoxingehalt, Auswirkungen auf Nützlinge,<br />
Löslichkeit der Mittel oder unerwünschte Spritzflecken.<br />
Alle Untersuchungen im Bereich Wirksamkeit und Phytotoxizität erfolgen unter Einhaltung<br />
der Grundsätze der Guten Experimentellen Praxis (GEP) und nach den in Europa<br />
einheitlichen Standards der European and Mediterranean Plant Protection Organization<br />
(EPPO-Richtlinien).<br />
Mit steigendem Kostendruck und ständig veränderten Anforderungen bei der Zulassung<br />
von Pflanzenschutzmitteln gewinnt die Nutzung weltweit verfügbarer Daten zunehmend<br />
an Bedeutung. Dies macht eine ständige Optimierung im Bereich der Datenerfassung und<br />
Auswertung notwendig. Erreicht wird dies durch eine Harmonisierung der Versuche mittels<br />
IT-Systemen mit einheitlichen Strukturen, wie sie im Programm PIAF-PSM vorgege-