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Jahresbericht 2011 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft ...

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26 Projekte und Daueraufgaben<br />

Amtliche Mittelprüfung (IPS 1c)<br />

Zielsetzung<br />

In der Bundesrepublik Deutschland dürfen, wie auch in den anderen EU-Staaten, nur zugelassene<br />

Pflanzenschutzmittel vertrieben werden.<br />

Deshalb müssen Pflanzenschutzmittelhersteller noch nicht zugelassene neue oder umformulierte<br />

Pflanzenschutzmittel prüfen lassen. Es muss sichergestellt sein, dass Pflanzenschutzmittel<br />

bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung hinreichend wirksam<br />

sind und keine nicht vertretbaren Auswirkungen auf die zu schützenden Pflanzen und<br />

Pflanzenerzeugnisse haben. Diese Prüfungen sind Bestandteil der Zulassung.<br />

Die allein auf Mittelprüfversuche spezialisierte Arbeitsgruppe IPS 1c nimmt diese Aufgaben<br />

(PflSchG § 34, Abs. 2, Ziff. 5 u. 6) an der LfL wahr. Ziel ist es, durch diese fachliche<br />

Spezialisierung Versuchsergebnisse mit großer, richtlinienkonformer Aussagesicherheit zu<br />

erarbeiten, die in die Zulassungsunterlagen der Auftraggeber einfließen und von den verschiedenen<br />

Zulassungsbehörden genutzt werden können. Während der Prüfung werden<br />

zusätzlich erste Informationen über zukünftige Mittel gewonnen, die in Beratung und Versuchswesen<br />

einfließen. Dies setzt eine sorgfältige Versuchsplanung im Hinblick auf<br />

Schaderregeraufkommen, Boden, Klima und sonstige Ansprüche voraus.<br />

Gleichzeitig wird ein maßgeblicher Beitrag dazu geleistet, dass auch <strong>für</strong> kleinere Kulturen<br />

noch Pflanzenschutzmittel zugelassen werden. Denn trotz einheitlicher Bewertungsgrundsätze<br />

<strong>für</strong> die Zulassung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in der EU muss die Zulassung<br />

von Pflanzenschutzmitteln auf nationaler Ebene ausgesprochen werden. Bei fehlenden<br />

Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln käme es schnell zu Wettbewerbsverzerrungen<br />

gegenüber dem Ausland. Die Folge wäre eine Schwächung der regionalen verbrauchernahen<br />

Produktion und eine Minderung der Vielzahl von Kulturarten.<br />

Methode<br />

Die Versuche werden unter möglichst praxisnahen Bedingungen durchgeführt. Neben der<br />

Prüfung auf Wirksamkeit und Phytotoxizität werden auch Unterlagen erarbeitet, die belegen,<br />

dass die beantragte Aufwandmenge zum Erreichen der erforderlichen Wirkung notwendig<br />

ist (Grenzaufwandsversuche).<br />

Um eine ausreichende Datenbasis <strong>für</strong> die Beurteilung zu bekommen, müssen die zu prüfenden<br />

Mittel beweisen, dass sie <strong>für</strong> die beantragte Indikation, auch im Vergleich mit bereits<br />

zugelassenen Mitteln, eine bessere oder zumindest eine vergleichbare Wirkung haben<br />

bzw. Zielorganismen keine Resistenzen aufweisen. Darüber hinaus sind alle unerwünschten<br />

Nebenwirkungen, welche bei der Durchführung der Versuche beobachtet werden, zu<br />

erfassen. Dies sind z.B. Ertragseinbußen, Mykotoxingehalt, Auswirkungen auf Nützlinge,<br />

Löslichkeit der Mittel oder unerwünschte Spritzflecken.<br />

Alle Untersuchungen im Bereich Wirksamkeit und Phytotoxizität erfolgen unter Einhaltung<br />

der Grundsätze der Guten Experimentellen Praxis (GEP) und nach den in Europa<br />

einheitlichen Standards der European and Mediterranean Plant Protection Organization<br />

(EPPO-Richtlinien).<br />

Mit steigendem Kostendruck und ständig veränderten Anforderungen bei der Zulassung<br />

von Pflanzenschutzmitteln gewinnt die Nutzung weltweit verfügbarer Daten zunehmend<br />

an Bedeutung. Dies macht eine ständige Optimierung im Bereich der Datenerfassung und<br />

Auswertung notwendig. Erreicht wird dies durch eine Harmonisierung der Versuche mittels<br />

IT-Systemen mit einheitlichen Strukturen, wie sie im Programm PIAF-PSM vorgege-

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