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Jahresbericht 2011 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft ...

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Projekte und Daueraufgaben 23<br />

baubetriebe konnten in <strong>2011</strong> auf bereits in den Vorjahren erteilte § 18b-Genehmigungen<br />

zurückgreifen.<br />

Ca. 18 % der Anträge wurden <strong>für</strong> Zierpflanzen und Baumschulgehölze (incl. Weihnachtsbaumkulturen)<br />

gestellt. Beantragt wurden hauptsächlich Fungizide, ein Indiz da<strong>für</strong>, dass in<br />

manchen Betrieben die Probleme mit Resistenzen zunehmen.<br />

Im Obstbau mussten erneut Indikationslücken in Beerenobstkulturen geschlossen werden.<br />

Zwei Drittel der Anträge bezogen sich auf Herbizid- und Fungizidanwendungen in Erdbeeren,<br />

Himbeeren und Johannisbeeren.<br />

Die Zahl der Anträge im Obstbau ist rückläufig, da wichtige Indikationslücken ganz oder<br />

zumindest teilweise durch Genehmigungen nach § 18a PflSchG geschlossen werden konnten.<br />

Lediglich 14 Anträge fielen auf den Anwendungsbereich Golf- und Sportrasen. Da sich<br />

nahezu alle bayerischen Golfclubs an Sammelanträgen des <strong>Bayerische</strong>n Golfverbandes beteiligt<br />

hatten, bestand im Jahr <strong>2011</strong> kein dringender Handlungsbedarf.<br />

56 Genehmigungen wurden nach erneuter Prüfung befristet verlängert.<br />

Seit 2001 wurden insgesamt 6005 Anträge auf § 18b-Genehmigungen gestellt. Im Vergleich<br />

zu 2010 blieb die Zahl der Anträge nahezu unverändert, trotz der Fortschritte im<br />

Schließen von Indikationslücken. Hier<strong>für</strong> gibt es verschiedene Ursachen. So sind die Betriebe<br />

ständig auf der Suche nach Anbaualternativen (z. B. nachwachsende Rohstoffe, Sojabohnen).<br />

Nicht zuletzt sorgt auch die zunehmende Kontrolldichte (Anwendungskontrollen<br />

Pflanzenschutz, Amtliche Lebensmittelüberwachung, Handelskontrollen etc.) da<strong>für</strong>,<br />

dass die Betriebe noch vielmehr als früher die Möglichkeiten der § 18b-Genehmigung<br />

nutzen.<br />

Ein Verfahren, das eine Genehmigung im Einzelfall ermöglicht, wird auch in den kommenden<br />

Jahren als notwendig erachtet.<br />

Projektleitung: Dr. J. Huber (IPS 1b)<br />

Projektbearbeitung: Dr. J. Huber<br />

Laufzeit: Daueraufgabe<br />

Anwendungskontrollen im Pflanzenschutz<br />

Zielsetzung<br />

Nach § 34 PflSchG sind die Länder zuständig <strong>für</strong> die Überwachung der pflanzenschutzrechtlichen<br />

Vorschriften beim Inverkehrbringen und bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.<br />

Die Anwendungskontrollen haben das Ziel, einem nicht sachgerechten Einsatz<br />

von Pflanzenschutzmitteln entgegenzuwirken und dadurch mögliche Gefahren <strong>für</strong> die<br />

Gesundheit von Mensch und Tier sowie <strong>für</strong> den Naturhaushalt abzuwenden.<br />

Methode<br />

Seit dem Jahr 2004 erfolgen die Kontrollen im Rahmen des bundesweit geltenden Pflanzenschutz-Kontrollprogramms.<br />

Auf der Basis des Handbuchs Pflanzenschutz-Kontrollprogramm<br />

stellt IPS 1b jährlich den bayerischen Kontrollplan auf. Im Kontrollplan werden<br />

die Anzahl der Kontrollen und die Kontrolltatbestände festgelegt. Neben diesen systematischen<br />

Kontrollen finden auch Anlasskontrollen statt. Anlasskontrollen dienen der<br />

Feststellung bzw. Aufklärung von offensichtlichen oder vermuteten Verstößen gegen das<br />

Pflanzenschutzrecht. Die Meldungen bzw. Anzeigen stammen u. a. von der Lebensmittel-

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