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Haushalt 2022 - Dezernat V

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V/104<br />

Produkt 03.04.04<br />

Schulaufsicht<br />

Erläuterungen:<br />

Zu A/500001 "Personalaufwendungen":<br />

Die veranschlagten Personalaufwendungen beinhalten Aufwendungen für den Einsatz der systemisch arbeitenden Unterstützungskräfte<br />

an Pilotschulen im Schuljahr 2018/2019 und 2019/2020 sowie für das Projektmanagement in der Koordinierungsund<br />

Beratungsstelle (KOBSI). Den Aufwendungen gegenüber stehen Einnahmen im Produkt 16.01.01 Allgemeine Deckungsmittel<br />

(Inklusionspauschale gemäß § 2 des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion).<br />

Im Zuge der Beratung und Beschlussfassung über den <strong>Haushalt</strong> 2019 wurden mit Beschluss des SRT vom 13.12.2018 zusätzlich<br />

250.000 € für weitere 5 "KOBSI-Stellen" bereitgestellt. Mit Beschlussfassung im SRA vom 18.03.2019 (SRA 2019/0199)<br />

wurde die Verwaltung beauftragt, den Einsatz systemischer Inklusionshilfen an fünf weiteren Grundschulen des gemeinsamen<br />

Lernens in der StädteRegion Aachen für das Schuljahr 2019/2020 vorzusehen. Auf der Basis entsprechender Kooperationsvereinbarungen<br />

mit der Stadt Stolberg und der Stadt Würselen werden darüber hinaus für das Schuljahr 2019/2020 eine weitere durch<br />

die Stadt Stolberg und eine weitere durch die Stadt Würselen finanzierte Kraft im Projekt KOBSI eingesetzt.<br />

Im Zuge der Beratung und Beschlussfassung über den HH 2020 wurden zudem weitere Stellen für KOBSI ab dem Schuljahresbeginn<br />

2020/2021 bewilligt unter der Maßgabe, dass die ra. Kommunen sich hälftig beteiligen. Insofern wurden die hierfür eingeplanten Mittel<br />

für 2020 von 125.000 € mit einem Sperrvermerk versehen, über dessen Aufhebung der SRA am 19.03.2020 (2020/0224) entschieden hat.<br />

Die Gesamtstellenzahl für systemische Inklusionshilfen steigt ab dem Schuljahr 2020/2021 auf 27 Kräfte an 28 Schulen.<br />

Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)":<br />

Die veranschlagten <strong>Haushalt</strong>smittel werden in 2021 für folgende Fachanwendungen benötigt: <strong>2022</strong><br />

● WINSDV - Schulverwaltungssoftware (Kosten für Datenbank und Serverbetrieb durch Cogniport GmbH) 4.998,00 €<br />

● AO--SF - Sonderpädagogischer Förderbedarf (regio iT) 3.084,48 €<br />

● Beihilfe NRW plus (IT.NRW) lt. SRA-Vorlage 2019/0050: Softwarelizenzkosten für 4 Arbeitsplätze 19.964,00 €<br />

● Beihilfe NRW plus (IT.NRW) lt. SRA-Vorlage 2019/0050: Kosten für den Betrieb des Gebietszentrums 19.113,24 €<br />

● Beihilfe NRW plus (IT.NRW) lt. SRA-Vorlage 2019/0050: Kostenerstattung an die zentrale Scanstelle 25.000,00 €<br />

● Microsoft Office 365 628,20 €<br />

● Zoom 235,62 €<br />

insgesamt 73.023,54 €<br />

gerundet 73.024,00 €<br />

Zu A/545831 "IT-Fachanwendungen (Projekte)":<br />

Die veranschlagten <strong>Haushalt</strong>smittel werden in 2021 für folgende Fachanwendungen benötigt: <strong>2022</strong><br />

● Schulverwaltungssoftware WINSDV - Supportkosten bei Bedarf gegen<br />

Aufwandsschätzung (IT-Service Michael Funk) 595,00 €<br />

● Anpassungsarbeiten zur Web-Basierung der Schulverwaltungssoftware WINSDV (Cogniport GmbH) 5.500,00 €<br />

● Upgrade von BeihilfeNRWplus auf IBSY.NRW 25.000,00 €<br />

● x-Justiz 3.000,00 €<br />

insgesamt 34.095,00 €<br />

gerundet 34.095,00 €

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