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Haushalt 2022 - Dezernat V

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V/156<br />

Produkt 06.02.01<br />

Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Amtspflegschaften, Amtsvormund-,<br />

Beistandschaften und Hilfen für junge Volljährige (diff. RU)<br />

Erläuterungen:<br />

In den letzten Jahren ist das Angebot der erzieherischen Hilfen zum einen quantitativ größer und zum anderen vielfältiger geworden,<br />

um den gesellschaftlichen Veränderungen, dem Wandel der familiären Strukturen, den zunehmend komplexen Problemlagen in<br />

Familien mit Situationen überforderter, verhaltensauffälliger Kinder und Jugendlichen und der individuellen Erziehungsfähigkeit der<br />

Eltern Rechnung zu tragen. Angesichts einer Ausweitung der Anbieter und einer Ausdifferenzierung der Angebote bei ambulanten,<br />

teilstationären sowie stationären Hilfen gilt es, die fallbezogen geeignete Unterstützung einzusetzen, damit Eltern in die Lage versetzt<br />

werden, ihre Kinder bei der Entwicklung und Entfaltung einer gesunden Persönlichkeit zu unterstützen.<br />

Zu Teilprodukt 951300 "Allgemeine Familienberatung und Hilfen zur Erziehung (diff. RU):<br />

Zu A/533142, A/533143 und A/533204 "Leistungen der Jugendhilfe außerhalb und innerhalb von Einrichtungen":<br />

Die Aufwendungen umfassen Leistungen für junge Menschen (inkl. unbegleitete minderjährige Ausländer, "UMA").<br />

Die Aufwendungen für UMA sind in gleicher Höhe bei den Erträgen einzuplanen (vgl. E/421101), da diese vom Land erstattet werden.<br />

Die Heimpflege zeigt auch in 2021 eine deutlich steigende Tendenz, was sich auch auf die Veranschlagung <strong>2022</strong> auswirkt.<br />

Zu A/533147 "Allgemeine Förderung der Erziehung in Pflegefamilien und Erziehungsstellen (Wochenendseminare)":<br />

Der Pflegekinderdienst bestreitet aus diesen Mitteln aller erforderlichen Schulungen und Seminare für Pflegeeltern, Pflegekinder<br />

sowie Erziehungsstellen. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach dem jeweiligen notwendigen Bedarf. Für einzelne kostenintensive<br />

Angebote wird durch die Teilnehmer eine gestaffelte Gebühr entrichtet.<br />

Zu A/543990 "Andere Sonstige Geschäftsausgaben":<br />

In der Jugendhilfe fallen unter bestimmten Voraussetzungen Aufwendungen an, obwohl noch keine Hilfe nach § 27 SGB VIII ff.<br />

installiert wird. Damit hierfür nicht ein zusätzlicher Hilfefall in der Fachsoftware Prosoz angelegt werden muss, sollen zukünftig<br />

kleinere Rechnungen über dieses Konto abgewickelt werden. Zu diesem Zweck wurde der Ansatz um 5.000 € angehoben.<br />

Zu A/544006 "Maßnahmen der Qualitätsentwicklung gemäß § 79a SGB VIII":<br />

Durch gesetzliche Regelung ist seit dem 01.01.2012 Qualitätsentwicklung und -sicherung erweitert und konkretisiert im SGB VIII festgeschrieben<br />

(vgl. § 79a SGB VIII).<br />

Zu Teilprodukt 951320 "Amtsfpleg-, Vormund- und Beistandschaften":<br />

Zu A/543154 "Gebühren, Auslagen":<br />

Der Ansatz dieses Sachkontos wurde im Hinblick auf das Jahresergebnis 2020 von 500 € auf 1.300 € angehoben, da die Anzahl der<br />

Beurkundungen unter Zuhilfenahme von Dolmetscher_innen gestiegen ist.

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