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Haushalt 2022 - Dezernat V

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V/112<br />

Bewirtschaftungsregeln<br />

Für den Teilergebnis- und<br />

1. Innerhalb des Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personal-<br />

Teilfinanzplan: aufwendungen, der Aufwendungen aus Abschreibungen und ILV (interne Leistungsverrechnungen)<br />

sowie der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821, 545831 u. 543165)<br />

- gemäß § 21 (1) KomHVO zu einem Budget zusammengefasst. Das Gleiche gilt für<br />

für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit.<br />

2. Innerhalb des Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- und<br />

Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) KomHVO mit Ausnahme von SK 011002,<br />

011008 und 081115 zu einem Budget zusammengefasst.<br />

3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) KomHVO wie folgt<br />

zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen:<br />

TP 943100:<br />

414100<br />

414800 u. 446400<br />

543946<br />

527160, 543175, 543985<br />

TP 943400:<br />

414100 543175, 543985, 543990 u. 545852<br />

Personelle Ausstattung<br />

Zahl der Stellen<br />

tatsächlich besetzt<br />

<strong>2022</strong> 2021 2020<br />

Stellenanteile ingesamt<br />

davon<br />

Beamte<br />

tariflich Beschäftigte<br />

17,250 14,880 13,070<br />

1,000 1,000 1,000<br />

16,250 13,880 12,070<br />

Erläuterungen:<br />

Das Bildungsbüro hat Leistungen und Angebote für folgende Arbeitsbereiche:<br />

● Frühe Bildung (Elementar-Primar, OGS, Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte, ÜPS)<br />

● Übergang in den Beruf / ins Studium ("Kein Abschluss ohne Anschluss")<br />

● Euregionale Bildung<br />

● MINT Bildung<br />

● Kulturelle Bildung<br />

● Bildungszugabe<br />

● Koordinierungsstelle Jugendpartizipation<br />

● Bildungsmonitoring / Schüler Online<br />

● Unterstützungsangebote für Bildungseinrichtungen (Beratung; Veranstaltungen; Projekte)<br />

● NRW Projekt "Soziale Arbeit an Schulen"<br />

● Euregionales Medienzentrum<br />

Aufgrund des Kooperationsvertrages vom 22.01.2009 ist eine Beamtin als pädagogische Mitarbeiterin vom Land NRW ins Bildungsbüro<br />

abgeordnet.<br />

Zu Teilprodukt 943100 "Bildungsbüro":<br />

Zu E/414001 "Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke vom Bund", A/500001 "Personalaufwendungen" und<br />

A/545862 "Unterstützungsangebote für Bildungseinrichtungen":<br />

Neue Projekte mit Bundesförderung sind nach Beschluss des SRA ("Partnerschaft für Demokratie") oder der VK, wenn diese<br />

haushaltsneutral umgesetzt werden können, beantragt (KOMONA, Mint-Cluster).<br />

Zu E/414100 "Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke vom Land" und A/543946 "Projekt- und Sachkosten; Kultur<br />

und Schule":<br />

Die Zuwendung des Landes (80%-Förderung) wird für die StädteRegion in voller Höhe an die Schulen weitergeleitet.<br />

Anfang 2014 hat das zuständige Ministerium ermöglicht, dass der von den Schulen zu tragende Eigenanteil in Höhe von 20% der<br />

Gesamtprojektkosten vollständig von der StädteRegion übernommen wird. Mit der Erhöhung des Sachkontos ist die maximale Fördersumme<br />

für die StädteRegion abrufbar. Dadurch können über 50 Projekte an Schulen finanziert werden. Die Deckung des Eigenanteils<br />

erfolgt durch zusätzlich generierte Einnahmen in anderen Bereichen.

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