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Haushalt 2022 - Dezernat V

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V/204<br />

Produkt 06.04.01<br />

Erziehungsberatungsstellen mit Schulpyschologie, Familienbildungsstätten<br />

und Adoptionsvermittung (allg. RU)<br />

Erläuterungen:<br />

Zu E/414100 "Zuweisungen/Zuschüsse für lfd. Zwecke v. Land":<br />

Trotz der Corona-Pandemie bedingten Rückgänge der Fallzahlen wird die Landesförderung für die Familienberatungsstellen und für<br />

die Beratung bei Menschen mit Zuwanderungshintergrund in Höhe der zugesagten Summen bleiben.<br />

Anders sieht es bei den Geldern zur Förderung von Kooperationen mit Familienzentren aus.<br />

Zu Beginn des Jahres 2021 musste ein Betrag in Höhe von 6.975 € aufgrund pandemiebedingt nicht durchgeführter Sprechstunden<br />

in den Familienzentren zurückgezahlt werden. Es ist zu vermuten, dass zu Beginn des Jahres <strong>2022</strong> mit einer erneuten Rückzahlung<br />

zu rechnen ist. Die Fördersumme beträgt ab dem Jahr 2021 1.100€ / Kooperationsvereinbarung.<br />

Zu A/527160 "Pädagogischer Sachbedarf" und E/414100 "Landeszuweisungen":<br />

Einplanung zusätzlicher 9.500 € für die Ersatzbeschaffung von Büromöbeln, Hardware und weiterer Sachausstattung, welche durch<br />

das Hochwasser zerstört wurde.<br />

Zu A/531829 "Zuschüsse an freie Träger für Erziehungsberatungsstellen" und A/531830 "Zuschüsse an freie Träger für<br />

die Beratung bei sexuellem Missbrauch von Kindern/Jugendlichen":<br />

Die Verwaltungskonferenz hat in ihrer Sitzung vom 05.06.2018 entschieden, den bestehenden Vertrag mit dem Diakonischen Werk<br />

zur "Beratung bei sexueller Gewalt" einvernehmlich aufzulösen. Gemäß Beschlussfassung durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss<br />

(vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2018/083) hat der Verein zur Förderung der Caritasarbeit e.V. (VFV) diese Aufgabenwahrnehmung<br />

mit 1,0 VZÄ zum 15.10.2018 vom Diakonischen Werk übernommen. Daneben wird die Aufgabe zu einem Drittel seit<br />

dem 01.10.2018 durch eine 0,5 Fachkraft in der städteregionseigenen Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in<br />

Herzogenrath-Kohlscheid wahrgenommen. Gem. Beschluss des KJHA vom 11.03.2021 wurde die Aufnahme der Erweiterung der<br />

Fachstelle sexuelle Gewalt um eine 1,0 VZÄ in die <strong>Haushalt</strong>splanung <strong>2022</strong> beschlossen (vgl. SV-Nr. 2021/0158).

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