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Haushalt 2022 - Dezernat V

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V/146<br />

Produkt 06.01.01<br />

Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz,<br />

Jugendgerichtshilfe (diff. RU)<br />

Erläuterungen:<br />

Gemäß § 15 Abs. 4 KJFöG hat der Städteregionstag am 24.06.2021 einen Kinder- und Jugendförderplan für die Jahre <strong>2022</strong> bis<br />

2026 beschlossen (SV-Nr. 2021/0317). Der Plan legt die Förderstruktur und die Fördersummen für die Teilbereiche "Jugendarbeit,<br />

Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz" fest, die in diesem Teilprodukt veranschlagt sind.<br />

Zu Teilprodukt 951100 "Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz":<br />

Zu E/414100 "Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land":<br />

Die Summe umfasst 74.000 € pauschale Zuweisung zur Förderung der Offenen Jugendarbeit und 26.000 € Förderung des Projektes<br />

Jugendmobil (LEADER Region Eifel). Die Mittel werden über verschiedene Sachkonten im Teilprodukt und durch Personalkosten<br />

vollständig verausgabt.<br />

Zu A/531203 "Förderung der Einrichtungen d. Off. Kinder- und Jugendarbeit":<br />

Hier sind die Förderbeträge für die Einrichtungen freier Träger gemäß des Kinder- und Jugendförderplans <strong>2022</strong> bis 2026 veranschlagt.<br />

Aufstockung um 50.000 € für einen zusätzlichen Jugentreff im Südkreis im Zuge der Beschlussfassung über den <strong>Haushalt</strong> <strong>2022</strong><br />

im SRT am 09.12.2021.<br />

Zu Teilprodukt 951120 "Frühe Hilfen":<br />

Zu A/531856 "Maßnahmen Bundesinitiative Frühe Hilfen":<br />

Die Mittel werden aus der Bundesinitiative Frühe Hilfen zur Verfügung gestellt. Die entstehenden Aufwendungen werden für den Anteil des<br />

A 51 der gesundheitsorientierten Familienbegleitung in Trägerschaft des A 53 (ÖRV mehrerer Jugendämter im Altkreis Aachen) eingesetzt<br />

und über E/414100 vollständig vom Land refinanziert.<br />

Zu A/531878 "Förderung von Maßnahmen freier Träger":<br />

Auf der Basis von Beschlüssen des KJHA fördert die StädteRegion Maßnahmen freier Träger z.B. Familienpatenprojekte und das<br />

Cafe Mama im Haus Setterich. Ab <strong>2022</strong> wird auch das Lotsenprojekt an der Eifelklinik Simmerath aus dieser Position bezuschusst,<br />

vgl. SV-Nr. 2021/0148).<br />

Zu A/543958 "Sachkosten Frühwarnsystem":<br />

Sachkosten für Ordner und Inhalt des Babybegrüßungspakets. Ab <strong>2022</strong> werden alle Ordner der beteiligten Jugendämter im Altkreis<br />

über dieses Sachkonto bezahlt. Die Refinanzierung erfolgt über E/414600, E/414500 und E/414200. Der Zuschussbedarf für Ordner<br />

(1.600 €) und Inhalt (7.000 €) ausschließlich für die Jugendamtskommunen liegt bei insg. 8.600 €.<br />

Zu A/544014 "Sonst. Projekt- und Sachkosten (Aufbau komm. Präventionsketten)":<br />

Förderprogramm des Landes NRW: „Kinderstark – NRW Schafft Chancen“. Für <strong>2022</strong> sind z. B. Angebote im Rahmen der geplanten<br />

Familiengrundschule GGS Grengracht und Sprechstunden in Kinderarztpraxen in Planung, die ggf. über das Programm gefördert<br />

werden können. Die Voraussetzung der Förderung ist ein Eigenanteil von 20 % (Gesamtbetrag 31.250 €, Eigenanteil 6.250 € und<br />

Förderung Land 25.000 €, vgl. E/414100). Im Zuge der Beschlussfassung zum HH <strong>2022</strong> im SRT am 09.12.2021 wurde der Ansatz<br />

zur anteiligen Gegenfinanzierung des neuen Jugendtreffs im Südkreis (vgl. SK A/531203 im Teilprodukt 951100) um 10.000 €<br />

reduziert.

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