Haushalt 2022 - Dezernat V
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V/042<br />
Produkt 03.01.03<br />
Förderschule emotionale und soziale Entwicklung<br />
Erläuterungen:<br />
● Der Einzugsbereich der Astrid-Lindgren-Schule umfasst die Städte Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg und<br />
Würselen.<br />
● Den Schüler_innen der Förderschule ist i.d.R. in Folge des großen Einzugsbereiches und des Alters der Schüler_innen die Nutzung<br />
des ÖPNV nicht möglich. Die StädteRegion Aachen hat als kostengünstigste Alternative einen Schülerspezialverkehr eingerichtet. Für<br />
Schüler_innen einer Schule mit dem Förderschwerpunkt "emotionale und soziale Entwicklung" ist es wichtig, dass Unterricht nicht<br />
nur im Schulgebäude stattfindet. Therapieangebote, Ferienfahrten, Ausflüge, Sportveranstaltungen und Unterrichtsgänge sind nur<br />
einige Unternehmungen, die in diesem Zusammenhang zu nennen sind. Zu diesem Zweck und zur Unterstützung des Schülerspezialverkehrs<br />
steht ein eigenes Fahrzeug zur Verfügung.<br />
● Die Astrid-Lindgren-Schule wird seit Beginn des Schuljahres 2011/2012 als gebundene Ganztagsschule geführt.<br />
● Aufgrund der Vorgaben der Verordnung übe die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schule für Kranke (MindestgrößenVO)<br />
wird die Schule mit Wirkung vom Schuljahr 2016/2017 ausschließlich als Förderschule im Primarbereich geführt (Beschluss SRT<br />
vom 30.06.2016). Aktuell ist davon auszugehen, dass die Schülerzahl ausreicht, um die Schule fortzuführen.<br />
● Zu E/414100 "Zuw. und Zusch. Für lfd. Zwecke vom Land" (Förderrichtlinie Administration):<br />
Das Land NRW stellt bis maximal Ende 2025 Fördermittel zur Finanzierung der Administrationskosten der Schul-IT in Höhe von<br />
insgesamt 796.208,80 € zur Verfügung. Die Schulverwaltung plant, mit diesen Fördermitteln anteilig die Administrationskosten aus<br />
dem neuen Leistungsschein mit der regio iT zu refinanzieren. Zum Zeitpunkt der <strong>Haushalt</strong>saufstellung wird durch die Verwaltung<br />
ein Mittelabruf für die Jahre <strong>2022</strong>, 2023 und 2024 unterstellt. Der sich aus der Förderrichtlinie ergebende Eigenanteil in Höhe von<br />
88.467,64 € (10%) wird analog hierzu ebenfalls auf die Jahre <strong>2022</strong>, 2023 und 2024 aufgeteilt.<br />
● Zu A/543164 Geräte, Ausstattung Digitalpakt Sofortausstattung und E/414100 Landeszuweisungen<br />
Veranschlagt sind die Mittel aus der Ausstattungsoffensive NRW - zweites Ausstattungsprogramm entsprechend SRA-Beschluss<br />
von 18.11.2021 (SV 2021/0588).<br />
● Zu A/545851 Kostenerstattung Regio-IT (infrastrukt. Leistung)<br />
In dem Sachkonto werden die Kosten, die regio iT für die Administration der IT der Schulen über den Leistungsschein in Rechnung<br />
stellt, abgebildet. Ab dem <strong>Haushalt</strong>sjahr <strong>2022</strong> wird ein deutlicher Anstieg der Kosten für den IT-Support unterstellt.<br />
● Zu A/545859 Kostenerstattung Regio-iT (Fachanwendungen)<br />
In dem Sachkonto werden insbesondere Kosten für zusätzliche Fachanwendungen der regio iT abgebildet (u.a. für <strong>2022</strong> Nakivo und<br />
intune). Ferner wird der durch die StädteRegion Aachen zu erbringende Eigenanteil aus der "Förderrichtlinie Administration"<br />
(29.489,21 € für das Jahr <strong>2022</strong>) hier abgebildet (s. Erläuterung zu A/414100).<br />
● Zu A/545860 Kostenerstattung Regio-iT (Leitungskosten)<br />
In dem Sachkonto werden die Kosten für die Breitbandanbindung der Schulen abgebildet.<br />
Entwicklung der Schülerzahlen der Astrid-Lindgren-Schule (Stand: 15.10.)<br />
1997 50 2009 45<br />
1998 31 2010 43<br />
1999 31 2011 46<br />
2000 31 2012 44<br />
2001 40 2013 47<br />
2002 46 2014 42<br />
2003 43 2015 45<br />
2004 50 2016 47<br />
2005 50 2017 47<br />
2006 54 2018 44<br />
2007 52 2019 48<br />
2008 47 2020 48