vhs das Programm 2 / 2012 - Volkshochschule Stuttgart
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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
der volkshochschule stuttgart<br />
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Anmeldungen und<br />
werden durch die Anmeldung anerkannt. Für die Richtigkeit der im<br />
<strong>Programm</strong>buch abgedruckten Daten wird keine Gewähr übernommen.<br />
1. Gebühren<br />
Die Gebühren werden mit Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Die<br />
Bezahlung kann in bar im TREFFPUNK Rotebühlplatz erfolgen;<br />
ansonsten per Lastschrifteinzug oder per Abbuchungsermächtigung. Der<br />
Einzug der Gebühren erfolgt ab Kursbeginn. Das Zustandekommen einer<br />
Veranstaltung ist nicht vom Zeitpunkt des Gebühreneinzugs durch die <strong>vhs</strong><br />
stuttgart abhängig. Bei Rücklastschriften trägt der/die Teilnehmer/in die<br />
dadurch entstehenden Kosten. Erstrecken sich Veranstaltungen über<br />
mehrere Semester, gilt die Anmeldung für die gesamte angegebene<br />
Dauer. In diesen Fällen ist Ratenzahlung möglich, vorausgesetzt eine<br />
Einzugsermächtigung wird erteilt: Genauere Angaben bei den jeweiligen<br />
Kursen. Bei Ermäßigung sind Sachkosten (Verbrauchsmaterialien, Lehrund<br />
Lernmittel), Studienfahrten, -reisen und Wanderungen sowie<br />
einzelne Kurse mit entsprechendem Hinweis ausgenommen. Bei Übernahme<br />
der Gebühr durch den Arbeitgeber stellt die <strong>vhs</strong> stuttgart auf<br />
Anforderung eine Rechnung. Falls Teilnehmer und Zahler nicht die selbe<br />
Person sind, ist eine Kostenübernahmeerklärung für Privatpersonen<br />
auszufüllen und vom Zahler zu unterschreiben.<br />
Bei Anmeldung durch Minderjährige ist eine Kostenübernahmeerklärung<br />
für Privatpersonen von einem Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen.<br />
Dies gilt nicht für Anmeldungen im Rahmen des § 110 BGB (Taschengeldparagraph).<br />
2. Ermäßigung<br />
Ermäßigungen können nur bei persönlicher Anmeldung eingeräumt<br />
werden. Bei Kostenübernahme durch Firmen/Institutionen werden keine<br />
Ermäßigungen gewährt. Ermäßigungsgründe können nicht kumuliert<br />
werden. Ausgenommen von Ermäßigung sind Sachkosten sowie Studienfahrten,<br />
Studienreisen und Wanderungen, Prüfungen, Fortbildungen im<br />
Rahmen der Kursleiterakademie und Kooperationsvereinbarungen. Für<br />
Kulturveranstaltungen, insbesondere im Robert-Bosch-Saal, gelten eingeschränkte<br />
Ermäßigungsregelungen.<br />
Darüberhinaus sind bei einzelnen Veranstaltungen, insbesondere bei Lehrgängen<br />
im Bereich der Beruflichen Bildung, Frauenakademie, Schulabschlüsse,<br />
die Ermäßigungsmöglichkeiten eingeschränkt. (Hinweise beim<br />
jeweiligen Kurs). Kinderkurse sind bereits ermäßigt, so <strong>das</strong>s weitere<br />
Ermäßigungen in der Regel nicht möglich sind.<br />
Bei mehrsemestrigen Kursen ist der Nachweis des Ermäßigungsanspruches<br />
für jedes Semester neu vorzulegen. Bei Nichtnachweis wird die volle<br />
Gebühr erhoben.<br />
Gruppe A:<br />
Ermäßigung 40% (gilt nicht für mehrsemestrige Lehrgänge im Fachbereich<br />
„Beruf“, Frauenakademie, Schulabschlüsse, Musikalische<br />
Erwachsenenbildung, Einzelveranstaltungen – dort nur 10% Ermäßigung)<br />
Anmeldung und gleichzeitiger Antrag auf Ermäßigung unter Vorlage<br />
eines gültigen Nachweises (Leistungsbescheid, der nicht älter als 3 Monate<br />
ist) nur in der Anmeldestelle der volkshochschule im TREFFPUNKT<br />
Rotebühlplatz.<br />
Zur Gruppe der Berechtigten gehören: Arbeitslose, die Leistungen von der<br />
Bundesagentur für Arbeit beziehen, sowie Empfänger/innen von<br />
Leistungen nach dem SGB II und SGB XII (Bonuscard).<br />
Gruppe B:<br />
Ermäßigung 10% Anmeldung und Vorlage eines entsprechenden,<br />
gültigen Nachweises bzw. Ausweises bei allen Anmeldestellen/Kassen.<br />
Zur Gruppe der Berechtigten gehören: Jugendliche bis zu 17 Jahren, Schüler/<br />
innen, Auszubildende, Praktikant/innen, Au-pairs, Studierende mit deutschen<br />
oder internationalen Studentenausweis, Bundesfreiwilligendienst,<br />
Soziales- und Ökologisches-Jahr-Leistende, Rentner mit Wohngeldberechtigung,<br />
Schwerbehinderte mit Ausweis ab 50%.<br />
Ausnahme:<br />
Bei individuellen Förderungen der beruflichen Fortbildung durch Dritte und<br />
bei Kostenerstattungen im Rahmen von Umschulungen nach dem Sozialgesetzbuch<br />
III (gefördert durch die Bundesagentur für Arbeit) ist eine<br />
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Gebührenermäßigung durch die <strong>vhs</strong> stuttgart nicht möglich. Verbindliche<br />
Auskünfte bei der Geschäftsstelle und bei Bundesagentur für Arbeit.<br />
Einzelfallregelungen (z. B. in besonderer finanzieller / familiärer Situation<br />
o. ä.) werden geprüft – bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an die<br />
Anmeldung im TREFFPUNKT Rotebühlplatz (Frau Anders).<br />
3. Teilnahmekarte<br />
Bei Anmeldung erhalten Sie eine nicht übertragbare Teilnahmekarte.<br />
Sollten Sie diese nicht vor Kursbeginn erhalten haben, so fragen Sie bitte<br />
an der Anmeldung oder im Sekretariat nach. Eine Barzahlung wird auf der<br />
Teilnahmekarte durch Stempelaufdruck quittiert. Die Teilnahmekarte<br />
dient als Ausweis und ist bei Besuch des Kurses auf Verlangen den Mitarbeiter/innen<br />
der <strong>vhs</strong> stuttgart vorzulegen. Die Teilnahmekarte ist nur für<br />
die angegebenen Veranstaltungen (Kurs-Nr.) und <strong>das</strong> angegebene<br />
Semester gültig.<br />
4. Schnupperkarte<br />
Die Schnupperkarte soll zu Beginn eines Kurses (1. oder 2. Termin) einen<br />
Einblick ins Kursgeschehen vermitteln. Sie soll an dem Tag gekauft<br />
werden, an dem der Kurs besucht werden möchte. Nicht möglich:<br />
– wenn der Kurs schon belegt ist<br />
– als Auswahl von Einzelterminen aus einem Kurs<br />
– wenn der Kursverlauf dadurch gestört würde (Entscheidung der/s Kursleiter/in)<br />
Die Schnupperkarte kostet 8 Euro für max. 90 Minuten und 15 Euro für<br />
einen Kurstermin über 90 Minuten. Eine Ermäßigung ist nicht möglich,<br />
Sachkosten sind extra zu entrichten. Bei endgültiger Anmeldung zum Kurs<br />
wird die Gebühr angerechnet.<br />
5. Teilnahmebescheinigung/Belegungsliste<br />
Eine Teilnahmebescheinigung stellt die <strong>vhs</strong> auf Wunsch nach Abschluss<br />
eines Semesters bei Vorlage der Belegungsliste auf der Rückseite der<br />
Teilnahmekarte aus. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an mindestens<br />
80 % der Unterrichtseinheiten. Die Belegungsliste ist ein Nachweis über<br />
den regelmäßigen Besuch von länger andauernden Veranstaltungen<br />
(Kurse, Seminare, Vortragsreihen, Arbeitsgemeinschaften). Die Teilnehmer/innen<br />
führen die Belegungsliste selbst und legen sie an jedem<br />
Veranstaltungstermin dem/der Veranstaltungsleiter/in zur Bestätigung<br />
der Anwesenheit vor.<br />
6. Mindestanmeldezahl<br />
Voraussetzung für die Durchführung eines Kurses ist im Regelfall <strong>das</strong><br />
Erreichen der Mindestteilnehmerzahl vor Beginn des Kurses. Die <strong>Volkshochschule</strong><br />
kann Kurse, die die jeweilige Mindestzahl nicht erreichen, unter<br />
Berücksichtigung inhaltlicher und organisatorischer Gesichtspunkte<br />
dann durchführen, wenn die Teilnehmer/innen zur Zahlung eines entsprechenden<br />
Gebührenaufschlages (Umlage) bereit sind oder wenn die Teilnehmer/innen<br />
in geeigneten Fällen mit einer Verkürzung der Kursdauer<br />
einverstanden sind. Die Entscheidung hierüber trifft der zuständige<br />
Fachbereich. Für Studienfahrten gelten besondere Regelungen.<br />
7. Rücktritt/Rückzahlungen<br />
a) Die <strong>Volkshochschule</strong> kann wegen zu geringer Beteiligung, Ausfall<br />
eines Kursleiters/einer Kursleiterin oder aus anderen berechtigten<br />
Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden bereits geleistete<br />
Zahlungen erstattet: Kursgebühren, die per Lastschrift abgebucht<br />
werden, werden automatisch zurücküberwiesen (spätestens drei Wochen<br />
nach Rücktritt). Kursgebühren, die bar bezahlt wurden, werden im<br />
TREFFPUNKT Rotebühlplatz gegen Vorlage der Teilnehmerkarte wieder bar<br />
ausbezahlt. Weitergehende Ansprüche gegen die <strong>Volkshochschule</strong> sind<br />
ausgeschlossen.<br />
b) Der Rücktritt eines/r Teilnehmer/in muss bis spätestens 6 Werktage<br />
vor Beginn des Kurses schriftlich oder persönlich mit der Rückgabe der<br />
Teilnahmekarte erfolgen. Eine telefonische Mitteilung ersetzt nicht die<br />
schriftliche Abmeldung. Ebenso gilt <strong>das</strong> Fernbleiben vom Kurs nicht als<br />
Abmeldung. Wird bei der Ankündigung des Kurses im <strong>Programm</strong>buch<br />
ausdrücklich eine andere Rücktrittsregelung genannt, so ist diese<br />
maßgebend. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des<br />
Rücktritts bei der <strong>vhs</strong> stuttgart. Bei späterem Rücktritt erfolgt keine<br />
Rückerstattung der Kursgebühren. Rückzahlungen in bar erfolgen nur an<br />
der Anmeldung im TREFFPUNKT Rotebühlplatz. Die Bearbeitungsgebühr