28.12.2012 Aufrufe

vhs das Programm 2 / 2012 - Volkshochschule Stuttgart

vhs das Programm 2 / 2012 - Volkshochschule Stuttgart

vhs das Programm 2 / 2012 - Volkshochschule Stuttgart

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

der volkshochschule stuttgart<br />

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Anmeldungen und<br />

werden durch die Anmeldung anerkannt. Für die Richtigkeit der im<br />

<strong>Programm</strong>buch abgedruckten Daten wird keine Gewähr übernommen.<br />

1. Gebühren<br />

Die Gebühren werden mit Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Die<br />

Bezahlung kann in bar im TREFFPUNK Rotebühlplatz erfolgen;<br />

ansonsten per Lastschrifteinzug oder per Abbuchungsermächtigung. Der<br />

Einzug der Gebühren erfolgt ab Kursbeginn. Das Zustandekommen einer<br />

Veranstaltung ist nicht vom Zeitpunkt des Gebühreneinzugs durch die <strong>vhs</strong><br />

stuttgart abhängig. Bei Rücklastschriften trägt der/die Teilnehmer/in die<br />

dadurch entstehenden Kosten. Erstrecken sich Veranstaltungen über<br />

mehrere Semester, gilt die Anmeldung für die gesamte angegebene<br />

Dauer. In diesen Fällen ist Ratenzahlung möglich, vorausgesetzt eine<br />

Einzugsermächtigung wird erteilt: Genauere Angaben bei den jeweiligen<br />

Kursen. Bei Ermäßigung sind Sachkosten (Verbrauchsmaterialien, Lehrund<br />

Lernmittel), Studienfahrten, -reisen und Wanderungen sowie<br />

einzelne Kurse mit entsprechendem Hinweis ausgenommen. Bei Übernahme<br />

der Gebühr durch den Arbeitgeber stellt die <strong>vhs</strong> stuttgart auf<br />

Anforderung eine Rechnung. Falls Teilnehmer und Zahler nicht die selbe<br />

Person sind, ist eine Kostenübernahmeerklärung für Privatpersonen<br />

auszufüllen und vom Zahler zu unterschreiben.<br />

Bei Anmeldung durch Minderjährige ist eine Kostenübernahmeerklärung<br />

für Privatpersonen von einem Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen.<br />

Dies gilt nicht für Anmeldungen im Rahmen des § 110 BGB (Taschengeldparagraph).<br />

2. Ermäßigung<br />

Ermäßigungen können nur bei persönlicher Anmeldung eingeräumt<br />

werden. Bei Kostenübernahme durch Firmen/Institutionen werden keine<br />

Ermäßigungen gewährt. Ermäßigungsgründe können nicht kumuliert<br />

werden. Ausgenommen von Ermäßigung sind Sachkosten sowie Studienfahrten,<br />

Studienreisen und Wanderungen, Prüfungen, Fortbildungen im<br />

Rahmen der Kursleiterakademie und Kooperationsvereinbarungen. Für<br />

Kulturveranstaltungen, insbesondere im Robert-Bosch-Saal, gelten eingeschränkte<br />

Ermäßigungsregelungen.<br />

Darüberhinaus sind bei einzelnen Veranstaltungen, insbesondere bei Lehrgängen<br />

im Bereich der Beruflichen Bildung, Frauenakademie, Schulabschlüsse,<br />

die Ermäßigungsmöglichkeiten eingeschränkt. (Hinweise beim<br />

jeweiligen Kurs). Kinderkurse sind bereits ermäßigt, so <strong>das</strong>s weitere<br />

Ermäßigungen in der Regel nicht möglich sind.<br />

Bei mehrsemestrigen Kursen ist der Nachweis des Ermäßigungsanspruches<br />

für jedes Semester neu vorzulegen. Bei Nichtnachweis wird die volle<br />

Gebühr erhoben.<br />

Gruppe A:<br />

Ermäßigung 40% (gilt nicht für mehrsemestrige Lehrgänge im Fachbereich<br />

„Beruf“, Frauenakademie, Schulabschlüsse, Musikalische<br />

Erwachsenenbildung, Einzelveranstaltungen – dort nur 10% Ermäßigung)<br />

Anmeldung und gleichzeitiger Antrag auf Ermäßigung unter Vorlage<br />

eines gültigen Nachweises (Leistungsbescheid, der nicht älter als 3 Monate<br />

ist) nur in der Anmeldestelle der volkshochschule im TREFFPUNKT<br />

Rotebühlplatz.<br />

Zur Gruppe der Berechtigten gehören: Arbeitslose, die Leistungen von der<br />

Bundesagentur für Arbeit beziehen, sowie Empfänger/innen von<br />

Leistungen nach dem SGB II und SGB XII (Bonuscard).<br />

Gruppe B:<br />

Ermäßigung 10% Anmeldung und Vorlage eines entsprechenden,<br />

gültigen Nachweises bzw. Ausweises bei allen Anmeldestellen/Kassen.<br />

Zur Gruppe der Berechtigten gehören: Jugendliche bis zu 17 Jahren, Schüler/<br />

innen, Auszubildende, Praktikant/innen, Au-pairs, Studierende mit deutschen<br />

oder internationalen Studentenausweis, Bundesfreiwilligendienst,<br />

Soziales- und Ökologisches-Jahr-Leistende, Rentner mit Wohngeldberechtigung,<br />

Schwerbehinderte mit Ausweis ab 50%.<br />

Ausnahme:<br />

Bei individuellen Förderungen der beruflichen Fortbildung durch Dritte und<br />

bei Kostenerstattungen im Rahmen von Umschulungen nach dem Sozialgesetzbuch<br />

III (gefördert durch die Bundesagentur für Arbeit) ist eine<br />

292<br />

Gebührenermäßigung durch die <strong>vhs</strong> stuttgart nicht möglich. Verbindliche<br />

Auskünfte bei der Geschäftsstelle und bei Bundesagentur für Arbeit.<br />

Einzelfallregelungen (z. B. in besonderer finanzieller / familiärer Situation<br />

o. ä.) werden geprüft – bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an die<br />

Anmeldung im TREFFPUNKT Rotebühlplatz (Frau Anders).<br />

3. Teilnahmekarte<br />

Bei Anmeldung erhalten Sie eine nicht übertragbare Teilnahmekarte.<br />

Sollten Sie diese nicht vor Kursbeginn erhalten haben, so fragen Sie bitte<br />

an der Anmeldung oder im Sekretariat nach. Eine Barzahlung wird auf der<br />

Teilnahmekarte durch Stempelaufdruck quittiert. Die Teilnahmekarte<br />

dient als Ausweis und ist bei Besuch des Kurses auf Verlangen den Mitarbeiter/innen<br />

der <strong>vhs</strong> stuttgart vorzulegen. Die Teilnahmekarte ist nur für<br />

die angegebenen Veranstaltungen (Kurs-Nr.) und <strong>das</strong> angegebene<br />

Semester gültig.<br />

4. Schnupperkarte<br />

Die Schnupperkarte soll zu Beginn eines Kurses (1. oder 2. Termin) einen<br />

Einblick ins Kursgeschehen vermitteln. Sie soll an dem Tag gekauft<br />

werden, an dem der Kurs besucht werden möchte. Nicht möglich:<br />

– wenn der Kurs schon belegt ist<br />

– als Auswahl von Einzelterminen aus einem Kurs<br />

– wenn der Kursverlauf dadurch gestört würde (Entscheidung der/s Kursleiter/in)<br />

Die Schnupperkarte kostet 8 Euro für max. 90 Minuten und 15 Euro für<br />

einen Kurstermin über 90 Minuten. Eine Ermäßigung ist nicht möglich,<br />

Sachkosten sind extra zu entrichten. Bei endgültiger Anmeldung zum Kurs<br />

wird die Gebühr angerechnet.<br />

5. Teilnahmebescheinigung/Belegungsliste<br />

Eine Teilnahmebescheinigung stellt die <strong>vhs</strong> auf Wunsch nach Abschluss<br />

eines Semesters bei Vorlage der Belegungsliste auf der Rückseite der<br />

Teilnahmekarte aus. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an mindestens<br />

80 % der Unterrichtseinheiten. Die Belegungsliste ist ein Nachweis über<br />

den regelmäßigen Besuch von länger andauernden Veranstaltungen<br />

(Kurse, Seminare, Vortragsreihen, Arbeitsgemeinschaften). Die Teilnehmer/innen<br />

führen die Belegungsliste selbst und legen sie an jedem<br />

Veranstaltungstermin dem/der Veranstaltungsleiter/in zur Bestätigung<br />

der Anwesenheit vor.<br />

6. Mindestanmeldezahl<br />

Voraussetzung für die Durchführung eines Kurses ist im Regelfall <strong>das</strong><br />

Erreichen der Mindestteilnehmerzahl vor Beginn des Kurses. Die <strong>Volkshochschule</strong><br />

kann Kurse, die die jeweilige Mindestzahl nicht erreichen, unter<br />

Berücksichtigung inhaltlicher und organisatorischer Gesichtspunkte<br />

dann durchführen, wenn die Teilnehmer/innen zur Zahlung eines entsprechenden<br />

Gebührenaufschlages (Umlage) bereit sind oder wenn die Teilnehmer/innen<br />

in geeigneten Fällen mit einer Verkürzung der Kursdauer<br />

einverstanden sind. Die Entscheidung hierüber trifft der zuständige<br />

Fachbereich. Für Studienfahrten gelten besondere Regelungen.<br />

7. Rücktritt/Rückzahlungen<br />

a) Die <strong>Volkshochschule</strong> kann wegen zu geringer Beteiligung, Ausfall<br />

eines Kursleiters/einer Kursleiterin oder aus anderen berechtigten<br />

Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden bereits geleistete<br />

Zahlungen erstattet: Kursgebühren, die per Lastschrift abgebucht<br />

werden, werden automatisch zurücküberwiesen (spätestens drei Wochen<br />

nach Rücktritt). Kursgebühren, die bar bezahlt wurden, werden im<br />

TREFFPUNKT Rotebühlplatz gegen Vorlage der Teilnehmerkarte wieder bar<br />

ausbezahlt. Weitergehende Ansprüche gegen die <strong>Volkshochschule</strong> sind<br />

ausgeschlossen.<br />

b) Der Rücktritt eines/r Teilnehmer/in muss bis spätestens 6 Werktage<br />

vor Beginn des Kurses schriftlich oder persönlich mit der Rückgabe der<br />

Teilnahmekarte erfolgen. Eine telefonische Mitteilung ersetzt nicht die<br />

schriftliche Abmeldung. Ebenso gilt <strong>das</strong> Fernbleiben vom Kurs nicht als<br />

Abmeldung. Wird bei der Ankündigung des Kurses im <strong>Programm</strong>buch<br />

ausdrücklich eine andere Rücktrittsregelung genannt, so ist diese<br />

maßgebend. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des<br />

Rücktritts bei der <strong>vhs</strong> stuttgart. Bei späterem Rücktritt erfolgt keine<br />

Rückerstattung der Kursgebühren. Rückzahlungen in bar erfolgen nur an<br />

der Anmeldung im TREFFPUNKT Rotebühlplatz. Die Bearbeitungsgebühr

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!