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Regionales Entwicklungskonzept Pongau - Regionalverband Pongau

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4 Vorrangige Nutzung der Qualitätsräume Landschaft für naturraumorientierten Tourismus<br />

– keine zusätzliche Schierschließungen bzw. Maßnahmen mit hohem Eingriffpotenzial<br />

4 Konkretisierung der Qualitätsräume im Rahmen der örtlichen Raumplanung bzw. im<br />

Rahmen der Erstellung eines Regionalprogramms<br />

4 quantitatives Ziel: mindestens gleiches Flächenausmaß wie bestehende Schipisten<br />

– bei Neuanlage von Schipisten, Golfanlagen u. a. zusätzliche Nennung von Qualitätsräumen<br />

4 Keine Neuaufforstung von Waldflächen in Bereichen hohem Waldzuwachs – Waldumwandlung<br />

statt Ersatzaufforstung<br />

Räume mit infrastrukturbetontem Tourismus<br />

4 Standortentscheidungen für zusätzliche touristische Infrastruktur nur durch gemeinsame<br />

Abstimmung der Gemeinden innerhalb der Räume mit infrastrukturbetontem<br />

Tourismus<br />

4 freiwillige Einhaltung von erhöhten Prüfkriterien für neue Erschließungsmaßnahmen<br />

– z. B Landschaftsbildgutachten, Abstimmung mit Angeboten zum naturraumorientierten<br />

Tourismus (z. B Wanderwege, Ausflugsziele im Sommer...)<br />

4 Vorrangige Errichtung von neuen Infrastrukturangeboten (Beherbergung, Freizeit..<br />

in den bestehenden touristischen Zentren)<br />

Räume mit wahrnehmbaren Veränderungen der Landschaftsstruktur<br />

4 Festlegung und Nennung von ökologisch und landschaftlich wertvollen Räumen<br />

durch die Gemeinden, die im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen für z. B Rohstoffabbau<br />

entwickelt bzw. renaturiert werden sollen – Aufbau eines regionalen<br />

Ausgleichsflächenpools“<br />

4 „Runder Tisch Rohstoffabbau“<br />

Prüfung der Möglichkeiten zur Erstellung von Talschaftskonzepten gemeinsam mit<br />

den Abbauunternehmen<br />

Zusammenfassung der Diskussion:<br />

4 Bei der Detaillierung der Qualitätsräume für einen naturraumorientierten Tourismus<br />

soll die mögliche Verbindung des Schigebietes zwischen Forstau – Schladming/Reiteralm<br />

sowie Forstau und Radstadt berücksichtigt werden.<br />

4 Neben der unumstrittenen Bedeutung des Wintertourismus für die Region sind Strategien<br />

für den Ausbau des Sommertourismus sinnvoll und notwendig. In diesem<br />

Zusammenhang wurde die mögliche künftige „Schneegrenze 1.500 m“ heftig diskutiert.<br />

Grundsätzlich soll es nicht zu Einschränkungen für Investitionen für touristische<br />

Infrastruktur unterhalb von 1.500 m kommen, dem Anspruch nachhaltigen<br />

Wirtschaftens muss aber verstärkt Rechnung getragen werden. Es wird in diesem<br />

Zusammenhang darauf hingewiesen, dass das RegEK keine vergleichbaren Festlegungen,<br />

die sich auf eine bestimmte Höhenlage beziehen, enthält.<br />

<strong>Regionales</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong> <strong>Pongau</strong><br />

Dritte Regionswerkstatt, 19. Oktober 2007, Pfarrwerfen<br />

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