Regionales Entwicklungskonzept Pongau - Regionalverband Pongau
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4 Vorrangige Nutzung der Qualitätsräume Landschaft für naturraumorientierten Tourismus<br />
– keine zusätzliche Schierschließungen bzw. Maßnahmen mit hohem Eingriffpotenzial<br />
4 Konkretisierung der Qualitätsräume im Rahmen der örtlichen Raumplanung bzw. im<br />
Rahmen der Erstellung eines Regionalprogramms<br />
4 quantitatives Ziel: mindestens gleiches Flächenausmaß wie bestehende Schipisten<br />
– bei Neuanlage von Schipisten, Golfanlagen u. a. zusätzliche Nennung von Qualitätsräumen<br />
4 Keine Neuaufforstung von Waldflächen in Bereichen hohem Waldzuwachs – Waldumwandlung<br />
statt Ersatzaufforstung<br />
Räume mit infrastrukturbetontem Tourismus<br />
4 Standortentscheidungen für zusätzliche touristische Infrastruktur nur durch gemeinsame<br />
Abstimmung der Gemeinden innerhalb der Räume mit infrastrukturbetontem<br />
Tourismus<br />
4 freiwillige Einhaltung von erhöhten Prüfkriterien für neue Erschließungsmaßnahmen<br />
– z. B Landschaftsbildgutachten, Abstimmung mit Angeboten zum naturraumorientierten<br />
Tourismus (z. B Wanderwege, Ausflugsziele im Sommer...)<br />
4 Vorrangige Errichtung von neuen Infrastrukturangeboten (Beherbergung, Freizeit..<br />
in den bestehenden touristischen Zentren)<br />
Räume mit wahrnehmbaren Veränderungen der Landschaftsstruktur<br />
4 Festlegung und Nennung von ökologisch und landschaftlich wertvollen Räumen<br />
durch die Gemeinden, die im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen für z. B Rohstoffabbau<br />
entwickelt bzw. renaturiert werden sollen – Aufbau eines regionalen<br />
Ausgleichsflächenpools“<br />
4 „Runder Tisch Rohstoffabbau“<br />
Prüfung der Möglichkeiten zur Erstellung von Talschaftskonzepten gemeinsam mit<br />
den Abbauunternehmen<br />
Zusammenfassung der Diskussion:<br />
4 Bei der Detaillierung der Qualitätsräume für einen naturraumorientierten Tourismus<br />
soll die mögliche Verbindung des Schigebietes zwischen Forstau – Schladming/Reiteralm<br />
sowie Forstau und Radstadt berücksichtigt werden.<br />
4 Neben der unumstrittenen Bedeutung des Wintertourismus für die Region sind Strategien<br />
für den Ausbau des Sommertourismus sinnvoll und notwendig. In diesem<br />
Zusammenhang wurde die mögliche künftige „Schneegrenze 1.500 m“ heftig diskutiert.<br />
Grundsätzlich soll es nicht zu Einschränkungen für Investitionen für touristische<br />
Infrastruktur unterhalb von 1.500 m kommen, dem Anspruch nachhaltigen<br />
Wirtschaftens muss aber verstärkt Rechnung getragen werden. Es wird in diesem<br />
Zusammenhang darauf hingewiesen, dass das RegEK keine vergleichbaren Festlegungen,<br />
die sich auf eine bestimmte Höhenlage beziehen, enthält.<br />
<strong>Regionales</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong> <strong>Pongau</strong><br />
Dritte Regionswerkstatt, 19. Oktober 2007, Pfarrwerfen<br />
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