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Regionales Entwicklungskonzept Pongau - Regionalverband Pongau

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zu 2) Von wem werden die Stellungnahmen verabschiedet bzw. beschlossen?<br />

Version 1:<br />

durch den Vorstand des <strong>Regionalverband</strong>es<br />

Version 2:<br />

ein neu einzusetzendes Gremium bestehend aus dem Obmann und jeweils einem Vertreter<br />

der drei Hauptkooperationsräume (Ennspongau, Salzachpongau und Gasteinertal,<br />

wobei die Mitglieder des Raumordnungsbeirates jedes bzw. jedes zweite Jahr neu gewählt<br />

werden können.<br />

Werden die Beschlüsse im Vorstand bzw. Raumordnungsbeirat zu den Stellungnahmen<br />

einstimmig gefasst, können diese direkt an die Gemeinde bzw. die Landesregierung übermittelt<br />

werden. Das Ergebnis der Stellungnahme wird in der Verbandsversammlung<br />

berichtet.<br />

Als beratendes Mitglied wird die Geschäftsführung des RV sowie der Ortsplaner bzw.<br />

die Ortsplanerin und der Bürgermeister der Gemeinde, für die die Planung erfolgt, beigezogen.<br />

Eine Einladung an die Landesplanung in beratender Funktion wäre ebenso<br />

zielführend.<br />

Konnte keine Einstimmigkeit erzielt werden, so wird eine „Weiterleitung“ zur Beratung<br />

und Befassung durch die Verbandsversammlung empfohlen, die die Stellungnahme mit<br />

2/3 Mehrheit verabschieden kann.<br />

Falls zweckmäßig können auch die Interessensvertretungen wie z.B. Wirtschaftskammer,<br />

Landwirtschaftskammer oder Tourismusverbände zur den Beratungen eingeladen<br />

werden.<br />

Sollte der Bürgermeister der Gemeinde, die die Änderung bzw. Planung vorlegt, Mitglied<br />

des Vorstandes bzw. des „Raumordnungsbeirates“ sein, so ist rechtzeitig ein entsprechender<br />

Vertreter zu nominieren (ev. alphabetisch …)<br />

zu 3) Von wem soll die Stellungnahme verfasst werden?<br />

Grundsätzlich sollten für die Erarbeitung der Stellungnahme bzw. Vorbereitung der Beratungen<br />

im Vorstand oder Raumordnungsbeirat die Ressourcen des <strong>Regionalverband</strong>es<br />

herangezogen werden, und das dafür notwendige Know How ausgebaut werden.<br />

Der Ablauf zur Erarbeitung einer Stellungnahme könnte wie folgt gestaltet werden:<br />

1. Gemeinde übermittelt Entwurf zum REK bzw. FWP spätestens (verpflichtend) im Rahmen<br />

der 2. Kundmachung (Auflage Planentwurf)<br />

2. MitarbeiterIn des Geschäftsstelle des <strong>Regionalverband</strong> sichtet Unterlagen und stellt<br />

etwaigen externen Unterstützungsbedarf fest bzw. hält Rücksprache mit der Gemeinde<br />

und dessen OrtsplanerIn<br />

<strong>Regionales</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong> <strong>Pongau</strong><br />

Leitbild und Strukturmodell<br />

Februar 2008<br />

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