Regionales Entwicklungskonzept Pongau - Regionalverband Pongau
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zu 2) Von wem werden die Stellungnahmen verabschiedet bzw. beschlossen?<br />
Version 1:<br />
durch den Vorstand des <strong>Regionalverband</strong>es<br />
Version 2:<br />
ein neu einzusetzendes Gremium bestehend aus dem Obmann und jeweils einem Vertreter<br />
der drei Hauptkooperationsräume (Ennspongau, Salzachpongau und Gasteinertal,<br />
wobei die Mitglieder des Raumordnungsbeirates jedes bzw. jedes zweite Jahr neu gewählt<br />
werden können.<br />
Werden die Beschlüsse im Vorstand bzw. Raumordnungsbeirat zu den Stellungnahmen<br />
einstimmig gefasst, können diese direkt an die Gemeinde bzw. die Landesregierung übermittelt<br />
werden. Das Ergebnis der Stellungnahme wird in der Verbandsversammlung<br />
berichtet.<br />
Als beratendes Mitglied wird die Geschäftsführung des RV sowie der Ortsplaner bzw.<br />
die Ortsplanerin und der Bürgermeister der Gemeinde, für die die Planung erfolgt, beigezogen.<br />
Eine Einladung an die Landesplanung in beratender Funktion wäre ebenso<br />
zielführend.<br />
Konnte keine Einstimmigkeit erzielt werden, so wird eine „Weiterleitung“ zur Beratung<br />
und Befassung durch die Verbandsversammlung empfohlen, die die Stellungnahme mit<br />
2/3 Mehrheit verabschieden kann.<br />
Falls zweckmäßig können auch die Interessensvertretungen wie z.B. Wirtschaftskammer,<br />
Landwirtschaftskammer oder Tourismusverbände zur den Beratungen eingeladen<br />
werden.<br />
Sollte der Bürgermeister der Gemeinde, die die Änderung bzw. Planung vorlegt, Mitglied<br />
des Vorstandes bzw. des „Raumordnungsbeirates“ sein, so ist rechtzeitig ein entsprechender<br />
Vertreter zu nominieren (ev. alphabetisch …)<br />
zu 3) Von wem soll die Stellungnahme verfasst werden?<br />
Grundsätzlich sollten für die Erarbeitung der Stellungnahme bzw. Vorbereitung der Beratungen<br />
im Vorstand oder Raumordnungsbeirat die Ressourcen des <strong>Regionalverband</strong>es<br />
herangezogen werden, und das dafür notwendige Know How ausgebaut werden.<br />
Der Ablauf zur Erarbeitung einer Stellungnahme könnte wie folgt gestaltet werden:<br />
1. Gemeinde übermittelt Entwurf zum REK bzw. FWP spätestens (verpflichtend) im Rahmen<br />
der 2. Kundmachung (Auflage Planentwurf)<br />
2. MitarbeiterIn des Geschäftsstelle des <strong>Regionalverband</strong> sichtet Unterlagen und stellt<br />
etwaigen externen Unterstützungsbedarf fest bzw. hält Rücksprache mit der Gemeinde<br />
und dessen OrtsplanerIn<br />
<strong>Regionales</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong> <strong>Pongau</strong><br />
Leitbild und Strukturmodell<br />
Februar 2008<br />
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