Regionales Entwicklungskonzept Pongau - Regionalverband Pongau
Regionales Entwicklungskonzept Pongau - Regionalverband Pongau
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des Regionalen <strong>Entwicklungskonzept</strong>es zu regeln, da der <strong>Regionalverband</strong> mit dem Regionalen<br />
<strong>Entwicklungskonzept</strong> eine mögliche Basis zur Beurteilung der Planungen in<br />
den Gemeinden geschaffen hat.<br />
Dazu sind grundsätzlich folgende Vorgehensweisen möglich. Sinnvoll wäre eine Verankerung<br />
der Vorgehensweise in der Geschäftsordnung des <strong>Regionalverband</strong>s – Regelungen<br />
sollten zu folgenden Punkten vereinbart werden:<br />
1) In welchen Fällen jedenfalls eine Stellungnahme abzugeben ist<br />
2) Von wem diese verabschiedet (beschlossen) wird<br />
3) Wer eine mögliche Stellungnahme erarbeitet<br />
zu 1 ) In welchen Fällen soll der REV eine Stellungnahme abgeben?<br />
� zu den Entwürfen des REK, wenn diese der Öffentlichkeit präsentiert werden<br />
� zu generellen Überarbeitungen des FWP im Rahmen der Auflage des Entwurfes<br />
� im Rahmen von Verfahren zur Standortverordnung für Handelsgroßbetriebe<br />
� im Rahmen von Verfahren zur Kennzeichnung von Orts- und Stadtkernen im Flächenwidmungsplan<br />
(Ortskernabgrenzung)<br />
� zu Teilabänderungen von FWP wenn diese<br />
− Flächen für Wohnbebauung vorsehen, die ein Gesamtausmaß von<br />
1 ha neu bzw. wiederausgewiesener Fläche übersteigen<br />
− Fläche für betriebliche Nutzung, wenn diese ein Gesamtausmaß von unbebauter Fläche<br />
(neue bzw. wiederausgewiesenes Bauland) von<br />
5 ha übersteigen<br />
− Flächen für Beherbergungsgroßbetriebe<br />
− Flächen für Zweitwohnungsgebiete<br />
− Bauland bzw. Sonderflächen auf denen die Errichtung von Einrichtungen für die Tourismus-<br />
und Freizeitwirtschaft vorgesehen ist (z.B Feriendörfer,<br />
− Bauland für öffentliche Bauten (Schulen, Krankenhäuser, Seniorenwohnheime)<br />
− Teilabänderungen, die im Bereich von hochwertigen ÖV Knoten (z.B. im Bereich von<br />
Bahnhöfen)<br />
− Flächen mit der Gründlandwidmungskategorie Erholungsgebiete, Campingplätze,<br />
Sportanlagen, Schipisten sowie Materialgewinnung,<br />
<strong>Regionales</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong> <strong>Pongau</strong><br />
Leitbild und Strukturmodell<br />
Februar 2008<br />
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