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Regionales Entwicklungskonzept Pongau - Regionalverband Pongau

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Im <strong>Pongau</strong> liegen aufgrund der Einwohner und der wirtschaftlichen Dynamik zwei gewichtige<br />

Zentralräume – im Salzachpongau, der Raum um Bischofshofen, St. Johann<br />

und Schwarzach sowie im Ennspongau der Raum um Altenmarkt, Radstadt Eben und<br />

Flachau. In beiden Räumen wird bereits zusammengearbeitet. Kleine Gemeinden außerhalb<br />

dieser Zentralräume – bisher von der Kooperation weitgehend ausgenommen –<br />

sollten zum Wohle des gesamten <strong>Pongau</strong> stärker in kooperative Überlegungen einbezogen<br />

werden. Deshalb wird die Definition größerer, regionaler Kooperationsräume vorgeschlagen.<br />

Aufgrund der geografischen Situation des <strong>Pongau</strong>, lassen sich die <strong>Pongau</strong>er Gemeinden<br />

in folgende drei größere „Regionale Kooperationsräume“ zusammenfassen. Der<br />

räumliche Fokus für die Kooperation entspricht dabei weitgehend den Identitätsräumen<br />

der Menschen.<br />

Regionaler Kooperationsraum Gemeinden<br />

Salzachpongau Werfen, Pfarrwerfen, Werfenweng, Bischofshofen, Mühlbach,<br />

St. Veit, Goldegg, St. Johann und Schwarzach. Vorgeschlagen<br />

wird die Einbeziehung der kleinräumigen Kooperation:<br />

Großarl - Hüttschlag<br />

Ennspongau Hüttau, St. Martin, Filzmoos, Eben, Altenmarkt, Radstadt,<br />

Flachau, Forstau, Untertauern. Vorgeschlagen wird die Einbeziehung<br />

von: Wagrain und Kleinarl<br />

Gasteinertal Dorfgastein, Bad Hofgastein, Badgastein<br />

Obwohl unter dem Dach des <strong>Regionalverband</strong>es <strong>Pongau</strong> Kooperationen zwischen jeder<br />

Gemeinde des <strong>Pongau</strong> denkbar und möglich bleiben, soll in diesen „Regionalen Kooperationsräumen“<br />

die Zusammenarbeit nach dem vorher beschriebenen Einladungsprinzip<br />

verstärkt werden.<br />

Für diese Kooperationsräume zeichnen sich folgende Aufgaben ab:<br />

− Kooperation bei der Entwicklung von Standorten und bei der Errichtung größerer Infrastrukturen:<br />

_Gewerbe und Einzelhandel für Standorte größer 5 Hektar<br />

_Regionale Infrastrukturen, z.B. Bäder, Altersversorgung, Kultureinrichtungen,<br />

Sportanlagen, …<br />

Gemeinsame Standorte müssen dabei nicht grenzüberschreitend auch im physischen<br />

Sinne sein und nicht unbedingt immer nur neue Gewerbestandorte.<br />

<strong>Regionales</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong> <strong>Pongau</strong><br />

Leitbild und Strukturmodell (Beschluss 29.01.2008)<br />

Entwurf zur Beratung in den Gemeinden 12.02.2008<br />

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