Regionales Entwicklungskonzept Pongau - Regionalverband Pongau
Regionales Entwicklungskonzept Pongau - Regionalverband Pongau
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Im <strong>Pongau</strong> liegen aufgrund der Einwohner und der wirtschaftlichen Dynamik zwei gewichtige<br />
Zentralräume – im Salzachpongau, der Raum um Bischofshofen, St. Johann<br />
und Schwarzach sowie im Ennspongau der Raum um Altenmarkt, Radstadt Eben und<br />
Flachau. In beiden Räumen wird bereits zusammengearbeitet. Kleine Gemeinden außerhalb<br />
dieser Zentralräume – bisher von der Kooperation weitgehend ausgenommen –<br />
sollten zum Wohle des gesamten <strong>Pongau</strong> stärker in kooperative Überlegungen einbezogen<br />
werden. Deshalb wird die Definition größerer, regionaler Kooperationsräume vorgeschlagen.<br />
Aufgrund der geografischen Situation des <strong>Pongau</strong>, lassen sich die <strong>Pongau</strong>er Gemeinden<br />
in folgende drei größere „Regionale Kooperationsräume“ zusammenfassen. Der<br />
räumliche Fokus für die Kooperation entspricht dabei weitgehend den Identitätsräumen<br />
der Menschen.<br />
Regionaler Kooperationsraum Gemeinden<br />
Salzachpongau Werfen, Pfarrwerfen, Werfenweng, Bischofshofen, Mühlbach,<br />
St. Veit, Goldegg, St. Johann und Schwarzach. Vorgeschlagen<br />
wird die Einbeziehung der kleinräumigen Kooperation:<br />
Großarl - Hüttschlag<br />
Ennspongau Hüttau, St. Martin, Filzmoos, Eben, Altenmarkt, Radstadt,<br />
Flachau, Forstau, Untertauern. Vorgeschlagen wird die Einbeziehung<br />
von: Wagrain und Kleinarl<br />
Gasteinertal Dorfgastein, Bad Hofgastein, Badgastein<br />
Obwohl unter dem Dach des <strong>Regionalverband</strong>es <strong>Pongau</strong> Kooperationen zwischen jeder<br />
Gemeinde des <strong>Pongau</strong> denkbar und möglich bleiben, soll in diesen „Regionalen Kooperationsräumen“<br />
die Zusammenarbeit nach dem vorher beschriebenen Einladungsprinzip<br />
verstärkt werden.<br />
Für diese Kooperationsräume zeichnen sich folgende Aufgaben ab:<br />
− Kooperation bei der Entwicklung von Standorten und bei der Errichtung größerer Infrastrukturen:<br />
_Gewerbe und Einzelhandel für Standorte größer 5 Hektar<br />
_Regionale Infrastrukturen, z.B. Bäder, Altersversorgung, Kultureinrichtungen,<br />
Sportanlagen, …<br />
Gemeinsame Standorte müssen dabei nicht grenzüberschreitend auch im physischen<br />
Sinne sein und nicht unbedingt immer nur neue Gewerbestandorte.<br />
<strong>Regionales</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong> <strong>Pongau</strong><br />
Leitbild und Strukturmodell (Beschluss 29.01.2008)<br />
Entwurf zur Beratung in den Gemeinden 12.02.2008<br />
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