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Regionales Entwicklungskonzept Pongau - Regionalverband Pongau

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3. Obmann erhält Kurzinfo über eingelangte Pläne und Konzepte (per E-mail) sowie Vorschlag<br />

zur Vorgangsweise für Erarbeitung der Stellungnahme – kann gegebenenfalls<br />

externe Berater zuziehen (Beauftragung Gutachten)<br />

4. Vorbereitung Stellungnahme bzw. Information zur Entscheidungsfindung für Vorstandssitzung<br />

5. Einladung zur Vorstandssitzung bzw. Sitzung des Raumordnungsbeirates<br />

(entsprechend der Stellungnahmefristen Bündelung mehrere Verfahren)<br />

6. Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme und Übermittlung an Gemeinden<br />

sowie in Durchschrift an Abteilung Raumplanung (örtliche Planung und Landesplanung)<br />

B) Instrumente der Landesraumplanung (LEP, Sachprogramm...):<br />

Grundsätzlich ist eine ähnliche Vorgehensweise wie bei Instrumenten der Örtlichen<br />

Raumplanung = Erstellung und Abstimmung Stellungnahme durch Vorstand bzw. Raumordnungsbeirat<br />

möglich.<br />

Die Beschlussfassung der Stellungnahme sollte jedoch durch die Verbands-<br />

versammlung erfolgen.<br />

C) Änderung des Regionalen <strong>Entwicklungskonzept</strong>es<br />

Jede Gemeinden hat grundsätzlich jederzeit das Recht den Wunsch auf Änderung des<br />

RegEK beim <strong>Regionalverband</strong> einzubringen.<br />

Der Änderungswunsch sollte dabei wiederum im Vorstand bzw. Raumordnungsbeirat -<br />

beraten werden und ein Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise für die Vollversammlung<br />

erarbeitet werden.<br />

Im Falle der Änderung des RegEK kommt der Vollversammlung der höchste Stellenwert<br />

zu, da gemäß Statuten auch Änderungen des RegEK der Einstimmigkeit bedürfen. Es<br />

sollte daher sowohl für die Einleitung des Prozesses zur Änderung als auch die Änderung<br />

selbst durch den <strong>Regionalverband</strong> beschlossen werden.<br />

<strong>Regionales</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong> <strong>Pongau</strong><br />

Leitbild und Strukturmodell<br />

Februar 2008<br />

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