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Individualisierung und mobile Dienste am Beispiel der Medienbranche

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5 Inhalteverwertung im <strong>mobile</strong>n Internet 199<br />

Aus Sicht von Inhalteanbietern besteht dagegen in Bezug auf das <strong>mobile</strong> Internet<br />

die Hoffnung, dass Mobilfunknutzer tendenziell eher bereit sind, für in Anspruch<br />

genommene <strong>Dienste</strong> zu bezahlen, insofern eine gewachsene Gratismentalität<br />

wie im Internet keine Vertriebsbarriere für Bezahlinhalte <strong>und</strong> -dienste darstellen.<br />

575 Daher stehen im Rahmen des Erlösmodells inhalteorientierter <strong>mobile</strong>r<br />

<strong>Dienste</strong> in erster Linie direkte o<strong>der</strong> indirekte Erlöse aus <strong>der</strong> Inhaltevermarktung<br />

gegenüber Endk<strong>und</strong>en (in Abbildung 5-7 grau hinterlegt) im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong>.<br />

(2) Preismodelle für Bezahlinhalte <strong>und</strong> -dienste im <strong>mobile</strong>n Internet befinden<br />

sich bislang in einem experimentellen Stadium <strong>und</strong> beruhen auf Schätzungen<br />

<strong>der</strong> Zahlungsbereitschaft potenzieller Nutzer. Die Schätzung <strong>der</strong> Zahlungsbereitschaft<br />

wird dabei insbeson<strong>der</strong>e dadurch erschwert, dass <strong>mobile</strong> <strong>Dienste</strong> (ebenso<br />

wie Bezahlinhalte <strong>und</strong> -dienste im leitungsgeb<strong>und</strong>enen Internet) in <strong>der</strong><br />

Regel unabhängig von den für ihre Nutzung notwendigen Datentransfervolumina<br />

abgerechnet werden. Dies ist selbst dann <strong>der</strong> Fall, wenn inhalteorientierte<br />

Dienstangebote als Systemgeschäft mit <strong>der</strong> Dienstplattform eines Mobilfunkbetreibers<br />

vermarktet werden. Während allerdings im leitungsgeb<strong>und</strong>enen Internet<br />

die bestehenden Überkapazitäten <strong>der</strong> Datennetze zu vernachlässigbaren<br />

Übertragungspreisen geführt haben, sind die Kapazitäten <strong>der</strong> Luftschnittstelle<br />

eines Mobilfunknetzes prinzipiell knapp. Dadurch ist <strong>der</strong> Betreiber eines Mobilfunknetzes<br />

in <strong>der</strong> Lage, seine Preise für den Datentransfer auf Gr<strong>und</strong>lage einer<br />

quasi-monopolistischen Kalkulation zu bestimmen. Um eine optimale Abschöpfung<br />

<strong>der</strong> Konsumentenrente zu erreichen, verwenden Telekommunikationsunternehmen<br />

üblicherweise mehrteilige Tarifstrukturen, die sich aus einem nutzungsabhängigen<br />

Preis <strong>und</strong> einer nutzungsunabhängigen Gr<strong>und</strong>gebühr<br />

zus<strong>am</strong>mensetzen. 576 Ein gewinnmaximieren<strong>der</strong> Mobilfunknetzbetreiber wird<br />

dabei seine Tarifstruktur so wählen, dass zwar seine nutzungsabhängigen Gebühren<br />

deutlich unter dem Preis bei einem einteiligen Tarif liegen 577 , es wird jedoch<br />

eine Gr<strong>und</strong>gebühr erhoben, die die Abschöpfung <strong>der</strong> Konsumentenrente<br />

maximiert. Vor dem Hintergr<strong>und</strong> einer solchen Tarifwahl des Netzbetreibers kann<br />

geschlussfolgert werden, dass das Geschäft mit dem Datentransfer auf einer<br />

Quersubventionierung durch den mit <strong>mobile</strong>n <strong>Dienste</strong>n erzeugten K<strong>und</strong>enmehrwert<br />

beruht. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen Marktmacht von Inhalteanbietern im <strong>mobile</strong>n<br />

Internet wird diese Quersubventionierung jedoch bislang nicht o<strong>der</strong> nur zum Teil<br />

575 Vgl. Mings/White (2000), S.64 f.<br />

576 Mehrteilige Tarifstrukturen wurden erstmals 1941 durch Lewis für Marktsituationen untersucht, in denen <strong>der</strong><br />

neoklassische Gleichgewichtspreis nicht zustande kommt, weil die Kosten des Anbieters mit zunehmen<strong>der</strong><br />

K<strong>und</strong>enzahl abnehmen. Für den Fall des gewinnmaximierenden Monopolisten wurde die Theorie zweiteiliger<br />

Tarife erweitert von Faulhaber/Panzar (1977), Oi (1979) <strong>und</strong> Finsinger (1980). Vgl. auch Spremann (1985).<br />

577 Im Extremfall entsprechen die nutzungsabhängigen Gebühren den Grenzkosten <strong>der</strong> Dienstbereitstellung.

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