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Individualisierung und mobile Dienste am Beispiel der Medienbranche

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200<br />

5 Inhalteverwertung im <strong>mobile</strong>n Internet<br />

durch entsprechende Rückvergütungen 578 von Seiten <strong>der</strong> Mobilfunkbetreiber an<br />

die Anbieter inhalteorientierter <strong>Dienste</strong> kompensiert. 579<br />

(3) In Bezug auf die Abrechnung <strong>mobile</strong>r Inhalteangebote können aus Sicht eines<br />

Inhalteanbieters drei Varianten von Abrechnungsmodellen unterschieden<br />

werden (vgl. Abbildung 5-8): 580<br />

Direktes Abrechnungsmodell<br />

Content<br />

Provi<strong>der</strong><br />

WASP<br />

Indirektes Abrechnungsmodell<br />

Content<br />

Provi<strong>der</strong><br />

Provi<strong>der</strong>modell<br />

Content<br />

Provi<strong>der</strong><br />

WASP<br />

WASP<br />

Mobilfunkbetreiber<br />

Mobilfunkbetreiber<br />

Mobilfunkbetreiber<br />

Endk<strong>und</strong>e<br />

Endk<strong>und</strong>e<br />

Endk<strong>und</strong>e<br />

Güterfluss<br />

Erlösfluss<br />

Abbildung 5-8: Abrechnungsmodelle für <strong>mobile</strong> <strong>Dienste</strong> aus Sicht von Inhalteanbietern<br />

� Beim direkten Abrechnungsmodell lässt ein Inhalteanbieter von WASP-<br />

Unternehmen mobilitätsgerechte Dienstformate entwickeln <strong>und</strong> vermarktet<br />

diese gegenüber Endk<strong>und</strong>en auf eigene Rechnung. <strong>Beispiel</strong> solcher<br />

Vermarktungs- <strong>und</strong> Abrechnungsformen bildet die Bewerbung <strong>mobile</strong>r<br />

<strong>Dienste</strong> in den leitungsgeb<strong>und</strong>enen Angeboten von Onlineinhalten, wie<br />

bspw. die Vermarktung von FTD-mobil auf den Seiten von FTD-Online.<br />

Der wesentliche Erfolgsfaktor eines solchen Abrechnungsmodells ist dabei<br />

die Auswahl o<strong>der</strong> Entwicklung eines aus K<strong>und</strong>ensicht einfach zu nutzenden<br />

Bezahlverfahrens.<br />

� Beim indirekten Abrechnungsmodell werden Einkünfte aus inhalteorientierten<br />

<strong>Dienste</strong>n nicht vom Inhalteanbieter selbst, son<strong>der</strong>n vom <strong>Dienste</strong>ntwickler<br />

abgerechnet. Der Dienstanbieter vergütet dabei die von ihm in<br />

Anspruch genommenen Inhalte gegenüber dem Inhalteanbieter. Aus Sicht<br />

des Inhalteanbieters entspricht dieses Abrechnungsmodell weitgehend dem<br />

bereits in Kapitel 3 dargelegten Prinzip <strong>der</strong> Inhaltesyndizierung.<br />

578 Derartige Formen <strong>der</strong> Rückvergütung werden auch als „Airtime-Sharing" bezeichnet. Unter Airtime-<br />

Sharing ist die Partizipierung <strong>der</strong> Inhalteanbieter an den Verbindungserlösen (entwe<strong>der</strong> pro Zeiteinheit<br />

o<strong>der</strong> pro Datenpaket) des Mobilfunkbetreibers zu verstehen. Vgl. Ziegler/Ad<strong>am</strong> (2001), S 16.<br />

579 Mobilfunkbetreiber haben bisher noch keine gr<strong>und</strong>sätzliche Diskussionsbereitschaft signalisiert, um<br />

über eine Teilhabe von Inhalteanbietern an Verbindungserlösen zu sprechen. Vgl. Ziegler/Ad<strong>am</strong><br />

(2001), S. 64 <strong>und</strong> Seidenfaden/K<strong>am</strong>rich/Kaspar/Ortelbach (2005).<br />

580 Vgl. Simonitsch (2003), S. 56.

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