Gewölbe- and Pfeilersystem.
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Die mittelalterlichen Siegel etc. etc.<br />
Nimbus in der abendländischen Kirche als das Zeichen der Heiligkeit gilt, so ist das Kreuz<br />
im K reise das allgemeinste Symbol Gottes; daher der Nimbus mit dem Kreuze nur den drei<br />
göttlichen Personen zukommt. Dadurch, dass der untere Kreuzesbalken durch das Haupt<br />
verdeckt wird, und nur drei Theile des Kreuzes sichtbar sind, entsteht optisch wieder eine<br />
Dreizahl, so dass die Idee zu Grunde liegt, dass jede der drei göttlichen Personen wieder die<br />
ganze Dreieinigkeit enthält.<br />
D as Christuskind trägt meistens eine lange ungegürtete Tunik, an der Brust aufgeschlitzt,<br />
und m it Knöpfen zu schliessen (25). Bisweilen hat dieselbe einen kleinen bis zu den Achseln<br />
reichenden Kragen, vorne mit einer Reihe von Knöpfen besetzt (47). Seltener erscheint das<br />
Kind nackt (10, 15, 26, 27, 39, 41), unter diesen Siegeln ist jedoch das bei Hanthaler abgebildete<br />
von Lilienfeld (27) verdächtig, indem das nackte Kind den strengeren Begriffen des<br />
13. Jahrhunderts, und dem Streben in kirchlichen Darstellungen das Anstössige zu vermeiden,<br />
nicht entspricht. In den folgenden Jahrhunderten kommt das Kind auf Siegeln nur selten<br />
nackt vor, und erst mit dem 16. Jahrhundert, wo sich der Einfluss der wieder auf lebenden<br />
Antike geltend machte, wird diese Darstellungsweise allgemein.<br />
A uf dem Siegel von Heiligenkreuz hält das Christuskind ein Kreuz (16), auf jenem von<br />
Lilienfeld eine Lilie (28) in der H<strong>and</strong>, beides mit Beziehung auf den Namen der Stifte, manchmal<br />
trägt es einen Blumenzweig (4) als Zeichen der Unschuld, und auf dem Siegel des<br />
Klosters Seisenstein (46) hält es denselben nach abwärts, vielleicht als Hindeutung auf die<br />
Erlösung von der Sünde, wie auf Bildern des jüngsten Gerichtes Christus als Weltrichter in<br />
dem rechten Auge einen Lilienstengel nach den Auserwählten, im linken Auge ein Schwert<br />
nach den Verdammten gesenkt h a t1). Bisweilen sind Lilie und Schwert zur rechten und<br />
linken Seite des Hauptes 2) , oder sie gehen von dem Munde aus (Offenbarung Johannis Cap.<br />
19, V. 15). Häufiger ist die Darstellung, dass das Kind nach einem Apfel weiset, welchen<br />
die h. M aria in der H<strong>and</strong> hält, oder derselben einen solchen übergibt als Symbol des Sündenfalles<br />
und der Erlösung (25, 47, 53); wie Eva den Apfel als Zeichen der Schuld dem Adam<br />
darreicht, so gibt das Christuskind, welches die Sünden der W elt hinwegnimmt, denselben<br />
der M aria als Zeichen der Erlösung. Wie Adam überhaupt kirchlich häufig auf Christus<br />
bezog'en w ird, so erscheint der letztere als der neue Adam, der wiedergeborne von Sünden<br />
frei gewordene Mensch; in Adam sterben, in Christo leben wir a lle 3). Die spätere Zeit verw<strong>and</strong>elte<br />
den Apfel in eine Kugel mit darauf gesetztem Kreuze (10, 26) als Zeichen der<br />
Weltherrschaft. Auf griechischen Kirchenbildern kommt das Christuskind schon frühzeitig<br />
mit einem Reichsapfel in der linken H<strong>and</strong>, die Rechte segnend erhoben, vor. Auf dem Siegel<br />
von Seitenstätten (47) hat Christus ein Buch in der linken H a n d , das Evangelium als das<br />
Gesetz des neuen Bundes. Selten erscheint das Christuskind auf den Siegeln mit der Rechten<br />
segnend (9, 22, 25, 54), gewöhnlich dort, wo der Gründer des Stiftes vor der Gottesmutter<br />
mit dem Kinde kniet (.25, 54). Eine besonders interessante Darsteilung finden wir auf dem<br />
Siegel des Cistercienserstiftes Wilhering (55); hier steht das Kind auf demThronstuhle neben<br />
der M utter, und legt die linke H<strong>and</strong> an das Ohr Mariens, während es in der rechten H<strong>and</strong><br />
eine nach abwärts fliegende Taube hält. Es deutet dies auf die Menschwerdung Christi,<br />
') Menzel: Christliche Symbolik, 2. Theil „ L ilie“.<br />
-) So a u f einem Gerichtssiegel der S tad t Naumburg an der Saale vom Jahre 1560. In meiner Sammlung Nr. 174-1.<br />
3) Korintlier I, Cap. 15, V. 22.