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Stuttg. Beitrag_17

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Controlling-Instrumente zur Center-Steuerung der SWR-Produktion 29<br />

Michaela Schüler / Edgar H. Tritschler<br />

Controlling-Instrumente zur<br />

Center-Steuerung der SWR-Produktion<br />

im Hörfunk und Fernsehen<br />

Um in einem zunehmend schwieriger werdenden Umfeld den Bestand und die Zukunfts-<br />

fähigkeit des SWR als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt zu sichern, ist der Einsatz eines<br />

wirkungsvollen rundfunkspezifischen Controlling von grundlegender Bedeutung. Als zentrales<br />

Steuerungsinstrument für wirtschaftliche Optimierungen in Programm und Produktion beim<br />

SWR dient die interne Leistungsverrechnung. Sie schafft zugleich die Voraussetzungen für den<br />

EZAM-Prozess, der im wesentlichen einen Vergleich zwischen den erbrachten Leistungen der<br />

einzelnen Abteilungen im Fernseh- und Hörfunkbereich und den in diesen Bereichen<br />

ausgelösten Kosten zum Gegenstand hat.<br />

Nachfolgender Aufsatz ist die Kurzfassung der Diplomarbeit von Michaela Schüler, die von<br />

Prof. Edgar H. Tritschler als Erstgutachter und Dr. Michael Rombach als Zweitgutachter<br />

betreut wurde.<br />

1 Ausgangslage<br />

Mit der Öffnung des deutschen Rundfunkmarktes für private Rundfunkanbieter im<br />

Jahre 1984, der Zunahme privatwirtschaftlich organisierter Produktionsdienstleister<br />

sowie dem verstärkten Aufkommen neuer Medienangebote auf Basis technischer Ent-<br />

wicklungen ist die Konkurrenz öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten im Hinblick<br />

auf Zuschauer und Ressourcen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Dabei<br />

stehen jährlich nur gering steigende Gebühreneinnahmen einer erheblichen Preis-<br />

steigerung insbesondere für Film- und Fernsehproduktionen sowie für den Rechte-<br />

erwerb gegenüber, was für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten einen jährlich<br />

steigenden Kaufkraftverlust zur Folge hat. Dennoch ist zu gewährleisten, dass sie<br />

ihrem gesetzlichen Programmauftrag gerecht werden und nicht durch zunehmende<br />

Anpassung an das Programmangebot privater Rundfunkanbieter ihr eigenständiges<br />

Profil verlieren. Zugleich haben sie den in den Rundfunkgesetzen und Staatsverträgen<br />

festgeschriebenen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten, da<br />

die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht unternehmerisch erwirtschaftet<br />

werden, sondern vorrangig aus Rundfunkgebühren stammen. Zur Festlegung des<br />

Finanzbedarfs öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten und der daraus abgeleiteten<br />

Empfehlung einer angemessenen Gebührenhöhe prüft die Kommission zur Ermittlung<br />

des Finanzbedarfs (KEF), ob die Bedarfsanmeldungen der einzelnen Rundfunk-<br />

anstalten im Einklang mit diesem Grundsatz erfolgen.

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