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Stuttg. Beitrag_17

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Controlling als qualitatives Rating-Kriterium 83<br />

5 Fazit<br />

„Basel II“ und Ratingverfahren sind unumkehrbar, weil im Grunde richtig und<br />

gerecht. Sie wären nicht schon deswegen unrichtig oder ungerecht, weil die Praxis auf<br />

beiden Seiten (Kreditwirtschaft und Kredit nehmende Wirtschaft, vor allem KMU)<br />

noch erhebliche, aber behebbare Schwächen aufweist. Der Bundesfinanzminister, die<br />

Deutsche Bundesbank und die BaFin 1 sind aufgerufen, alles daran zu setzen, dass<br />

dieser einmal begonnene Weg konsequent weiter beschritten wird. Ohne Hinnahme<br />

von Ausweichungen und ohne Zulassen von Aufweichungen. Denn das Erreichen des<br />

angestrebten Ziels ist aller Mühe wert, wenn – und dies muss aktuell noch hervor-<br />

gehoben werden – Rating von allen Beteiligten mit Überzeugung richtig gemacht wird.<br />

Die hier versuchte Zusammenschau von Controlling und Rating unterstützt diese<br />

Forderung. Denn hier wie dort bedarf es der Überzeugungsarbeit, die Instrumente für<br />

optimierte Unternehmensführungen, die Praxis und Wissenschaft entwickelt haben,<br />

auch konsequent anzuwenden. In diesem Punkt müssen gerade die KMU, die sonst<br />

mit Recht die Flexibilität „kleiner Schnellboote“ vor der Schwerfälligkeit „der<br />

Ozeanriesen“ rühmen, dazu lernen. Die innere Ordnung von Unternehmen muss mit<br />

wissenschaftlich probaten und praktisch vernünftig anwendbaren Methoden messbar<br />

sein.<br />

1 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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