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Stuttg. Beitrag_17

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Controlling als qualitatives Rating-Kriterium 77<br />

eines internen Kommunikationssystems ist schon innerhalb der Gruppe der KMU<br />

unterschiedlich zu beurteilen. Genügt etwa die Anweisung einer Geschäftsleitung an<br />

weniger als 10 Mitarbeiter (Kleinstunternehmen), von allen wesentlichen Vorgängen<br />

elektronische Kopien an definierte Mitarbeiter (Stellvertreter) zu senden? Welche<br />

technisch-organisatorische Ausprägung eines i. d. R. DV-gestützten Systems einerseits<br />

und welche Regelungstechnik hierzu (Arbeitsanweisungen) können als (kosten)-<br />

effizient angesehen und entsprechend bewertet werden. Allein dieses Beispiel zeigt,<br />

wie tief ein Bankmitarbeiter allein zu diesen Fragen sich mit den Kundenverhältnissen<br />

vertraut machen muss.<br />

Vor dieser Problematik steht die Bankbeurteilung bei der Bewertung der eingesetzten<br />

Hard- und Software sowie der Netzwerktopologie in ganz besonderem Maße. Denn<br />

das EDV-Wissen von Bankmitarbeitern beschränkt sich i. d. R. auf die Nutzung der<br />

eigenen Bank-Rechenzentrumsleistungen mit benutzerfreundlicher Oberfläche. Dabei<br />

dürfen die RZ-Mitarbeiter in die Beurteilung der DV-Ausstattungen von (Kredit-) Kun-<br />

den selbstverständlich nicht einbezogen werden. Bei der Evaluation von Datensicher-<br />

heitsaspekten wird sich die Bank bestenfalls Arbeitsanweisungen vorlegen lassen, mit<br />

denen Datensicherungskonzepte durchgesetzt werden. Ob diese ausreichen und ob sie<br />

Anwendung finden, entzieht sich ihrer Beurteilungsmöglichkeit.<br />

Ist das Qualitätsmanagementsystem eines (Kredit-)Kunden zertifiziert, liegt i. d. R. eine<br />

schlüssige Dokumentation der EDV-Plattform und der Datensicherung vor. Ist dies<br />

nicht der Fall, wird die Bank nachvollziehbare Dokumentationen für diesen Bereich<br />

verlangen müssen, wenn eine solide Prüfung der Verhältnisse durchgeführt werden<br />

soll.<br />

Zu Tz. 09.1 – 09.2 in Tab. 2:<br />

Die Bewertung der „Qualität und Effizienz der eingesetzten Instrumente der Unter-<br />

nehmensplanung“ setzt bei der beurteilenden Bank die Kenntnisse von Standards<br />

voraus. Größen- und branchenadäquate Instrumente zu kennen und zu beurteilen ist<br />

eine anspruchsvolle, weil bisher nicht zwingend geübte Herausforderung für Banken.<br />

Lediglich verbale Beschreibungen von Kreditkunden dürfte kein nachvollziehbares<br />

Bild für den Beurteiler erzeugen; hier sind dringend plausible Dokumentationen der<br />

Planungsprozesse erforderlich, um der Bank einen möglichst klaren Einblick in die<br />

Praxis zu geben. Für die aufbauorganisatorische Einbindung des Planungswesens und<br />

der personellen Besetzung (der Führungsfunktion) gilt dasselbe.<br />

Zu Tz. 10.1 – 10.6 in Tab. 2:<br />

Bei diesem Anforderungskatalog wird besonders deutlich, wie weit die Beur-<br />

teilungstiefe im bankinternen Rating reicht und wie sehr sich die Verhältnisse nach<br />

„Basel II“ von den früheren Gepflogenheiten unterscheiden. Denn – etwas überspitzt<br />

formuliert – ob vor diesem Kulturwandel eine funktionierende Kostenrechnung oder<br />

ein Risikobewusstsein vorhanden war, hat die Bank(beurteilung) nur nachrangig

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