Stuttg. Beitrag_17
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Controlling als qualitatives Rating-Kriterium 77<br />
eines internen Kommunikationssystems ist schon innerhalb der Gruppe der KMU<br />
unterschiedlich zu beurteilen. Genügt etwa die Anweisung einer Geschäftsleitung an<br />
weniger als 10 Mitarbeiter (Kleinstunternehmen), von allen wesentlichen Vorgängen<br />
elektronische Kopien an definierte Mitarbeiter (Stellvertreter) zu senden? Welche<br />
technisch-organisatorische Ausprägung eines i. d. R. DV-gestützten Systems einerseits<br />
und welche Regelungstechnik hierzu (Arbeitsanweisungen) können als (kosten)-<br />
effizient angesehen und entsprechend bewertet werden. Allein dieses Beispiel zeigt,<br />
wie tief ein Bankmitarbeiter allein zu diesen Fragen sich mit den Kundenverhältnissen<br />
vertraut machen muss.<br />
Vor dieser Problematik steht die Bankbeurteilung bei der Bewertung der eingesetzten<br />
Hard- und Software sowie der Netzwerktopologie in ganz besonderem Maße. Denn<br />
das EDV-Wissen von Bankmitarbeitern beschränkt sich i. d. R. auf die Nutzung der<br />
eigenen Bank-Rechenzentrumsleistungen mit benutzerfreundlicher Oberfläche. Dabei<br />
dürfen die RZ-Mitarbeiter in die Beurteilung der DV-Ausstattungen von (Kredit-) Kun-<br />
den selbstverständlich nicht einbezogen werden. Bei der Evaluation von Datensicher-<br />
heitsaspekten wird sich die Bank bestenfalls Arbeitsanweisungen vorlegen lassen, mit<br />
denen Datensicherungskonzepte durchgesetzt werden. Ob diese ausreichen und ob sie<br />
Anwendung finden, entzieht sich ihrer Beurteilungsmöglichkeit.<br />
Ist das Qualitätsmanagementsystem eines (Kredit-)Kunden zertifiziert, liegt i. d. R. eine<br />
schlüssige Dokumentation der EDV-Plattform und der Datensicherung vor. Ist dies<br />
nicht der Fall, wird die Bank nachvollziehbare Dokumentationen für diesen Bereich<br />
verlangen müssen, wenn eine solide Prüfung der Verhältnisse durchgeführt werden<br />
soll.<br />
Zu Tz. 09.1 – 09.2 in Tab. 2:<br />
Die Bewertung der „Qualität und Effizienz der eingesetzten Instrumente der Unter-<br />
nehmensplanung“ setzt bei der beurteilenden Bank die Kenntnisse von Standards<br />
voraus. Größen- und branchenadäquate Instrumente zu kennen und zu beurteilen ist<br />
eine anspruchsvolle, weil bisher nicht zwingend geübte Herausforderung für Banken.<br />
Lediglich verbale Beschreibungen von Kreditkunden dürfte kein nachvollziehbares<br />
Bild für den Beurteiler erzeugen; hier sind dringend plausible Dokumentationen der<br />
Planungsprozesse erforderlich, um der Bank einen möglichst klaren Einblick in die<br />
Praxis zu geben. Für die aufbauorganisatorische Einbindung des Planungswesens und<br />
der personellen Besetzung (der Führungsfunktion) gilt dasselbe.<br />
Zu Tz. 10.1 – 10.6 in Tab. 2:<br />
Bei diesem Anforderungskatalog wird besonders deutlich, wie weit die Beur-<br />
teilungstiefe im bankinternen Rating reicht und wie sehr sich die Verhältnisse nach<br />
„Basel II“ von den früheren Gepflogenheiten unterscheiden. Denn – etwas überspitzt<br />
formuliert – ob vor diesem Kulturwandel eine funktionierende Kostenrechnung oder<br />
ein Risikobewusstsein vorhanden war, hat die Bank(beurteilung) nur nachrangig