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Stuttg. Beitrag_17

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Controlling als qualitatives Rating-Kriterium 81<br />

risiko-Minimierers“ hin zur betriebswirtschaftlichen fundierten Finanzpartnerschaft im<br />

Interesse beider Seiten. Diesem Anspruch werden auch affine Studiengänge sowie<br />

insbesondere die bankinternen Aus- und Weiterbildungsprogramme entsprechen<br />

müssen.<br />

Die Kritik an der Rating-Praxis von Banken entzündet sich nach dem aktuellen Stand<br />

der Dinge hauptsächlich an folgenden Sachverhalten, die kurz skizziert werden sollen:<br />

Umstellungsprozess<br />

Der Enstehungsweg des „Basel II“-Prozesses reicht von den ersten nationalen<br />

Konsultationen im Jahr 1999 über die zweiten (2001) und dritten (2003) Konsultationen<br />

bis zur Verabschiedung der endgültigen Version des „Basel-II-Akkords“ im Jahr 2004<br />

und der Umsetzung in nationales Recht im Jahr 2005. In dieser mehr als fünfjährigen<br />

Phase hatten die Bankorganisationen 1 ein grundsätzlich neues Instrumentarium IT-<br />

technisch zu entwickeln und (mit erheblichem Schulungsaufwand) einzuführen. Die<br />

Entwicklungs- und Einführungsphase war durch mehrfache, nicht nur marginale<br />

Änderungen begleitet (z.B. durch die Konsultationsergebnisse und bankenaufsichtliche<br />

Interpretationen), die den Anpassungs- und Umstellungsprozess erschwerten. Mit der<br />

Bereitstellung der erforderlichen Programme war aber nur der technische Rahmen<br />

erstellt, in den nun in kurzer Zeit – nicht zuletzt unter dem Druck der Wirtschafts-<br />

prüfungen bzw. Prüfungsverbände – zehntausende von Kreditverhältnissen in die<br />

Rating-Dateien einzupflegen waren. Damit einher gingen (bzw. gehen) Defizite in der<br />

Qualität der Kreditakten und massive Überforderungsphänomene zeitlicher und<br />

mengenmäßiger Art. Wenige Wochen bevor „Basel II“ Gesetzeskraft erlangt, sehen<br />

Experten die „Banken bei Umsetzung von „Basel II“ in Verzug. 2<br />

„Branchen-Rating“<br />

Das Rating von Branchen ist etwas volkswirtschaftlich sinnvolles und langjährig<br />

praktiziertes. Es kennzeichnet den wirtschaftlichen Zustand von Clustern von Wirt-<br />

schaftsunternehmen. Im Zusammenhang mit dem individuellen, bankinternen Rating<br />

ist damit aber der Vorwurf an die Kreditwirtschaft gemeint, angesichts der<br />

dargestellten Umstellungsprobleme Einzel-Ratings mit einer – je nach Unternehmens-<br />

größe – Vielzahl von Einzelkriterien (s.o.) insofern nur partiell oder gar nicht durchzu-<br />

führen, als nicht die einzelwirtschaftliche Situation eines Unternehmens (i. d. R. mit<br />

hohem Zeitaufwand) in die Rating-Datei eingepflegt wird, sondern für das einzelne<br />

Unternehmen das Rating-Ergebnis des Branchendurchschnitts Anwendung findet.<br />

Damit ist der mit dem Rating beauftragte Mitarbeiter „auf der sicheren Seite“, ja er<br />

muss gegenüber seinem Abteilungsleiter, dem Kreditvorstand, der Internen Revision,<br />

dem Kreditausschuss des Aufsichtsrates, der Verbandsprüfung keine Begrün-<br />

1 Jede Bankengruppe mit ihre(m/n) eigenen Rechenzentr(um/en), z.B. genossenschaftlichen Bankengruppe mit<br />

FIDUCIA IT AG.<br />

2 DIE WELT vom 30.06.2006 (www.welt.de/data/2006/0630/938572.html?prx=1) (Abruf: 30.06.2006)

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