Stuttg. Beitrag_17
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Controlling als qualitatives Rating-Kriterium 81<br />
risiko-Minimierers“ hin zur betriebswirtschaftlichen fundierten Finanzpartnerschaft im<br />
Interesse beider Seiten. Diesem Anspruch werden auch affine Studiengänge sowie<br />
insbesondere die bankinternen Aus- und Weiterbildungsprogramme entsprechen<br />
müssen.<br />
Die Kritik an der Rating-Praxis von Banken entzündet sich nach dem aktuellen Stand<br />
der Dinge hauptsächlich an folgenden Sachverhalten, die kurz skizziert werden sollen:<br />
Umstellungsprozess<br />
Der Enstehungsweg des „Basel II“-Prozesses reicht von den ersten nationalen<br />
Konsultationen im Jahr 1999 über die zweiten (2001) und dritten (2003) Konsultationen<br />
bis zur Verabschiedung der endgültigen Version des „Basel-II-Akkords“ im Jahr 2004<br />
und der Umsetzung in nationales Recht im Jahr 2005. In dieser mehr als fünfjährigen<br />
Phase hatten die Bankorganisationen 1 ein grundsätzlich neues Instrumentarium IT-<br />
technisch zu entwickeln und (mit erheblichem Schulungsaufwand) einzuführen. Die<br />
Entwicklungs- und Einführungsphase war durch mehrfache, nicht nur marginale<br />
Änderungen begleitet (z.B. durch die Konsultationsergebnisse und bankenaufsichtliche<br />
Interpretationen), die den Anpassungs- und Umstellungsprozess erschwerten. Mit der<br />
Bereitstellung der erforderlichen Programme war aber nur der technische Rahmen<br />
erstellt, in den nun in kurzer Zeit – nicht zuletzt unter dem Druck der Wirtschafts-<br />
prüfungen bzw. Prüfungsverbände – zehntausende von Kreditverhältnissen in die<br />
Rating-Dateien einzupflegen waren. Damit einher gingen (bzw. gehen) Defizite in der<br />
Qualität der Kreditakten und massive Überforderungsphänomene zeitlicher und<br />
mengenmäßiger Art. Wenige Wochen bevor „Basel II“ Gesetzeskraft erlangt, sehen<br />
Experten die „Banken bei Umsetzung von „Basel II“ in Verzug. 2<br />
„Branchen-Rating“<br />
Das Rating von Branchen ist etwas volkswirtschaftlich sinnvolles und langjährig<br />
praktiziertes. Es kennzeichnet den wirtschaftlichen Zustand von Clustern von Wirt-<br />
schaftsunternehmen. Im Zusammenhang mit dem individuellen, bankinternen Rating<br />
ist damit aber der Vorwurf an die Kreditwirtschaft gemeint, angesichts der<br />
dargestellten Umstellungsprobleme Einzel-Ratings mit einer – je nach Unternehmens-<br />
größe – Vielzahl von Einzelkriterien (s.o.) insofern nur partiell oder gar nicht durchzu-<br />
führen, als nicht die einzelwirtschaftliche Situation eines Unternehmens (i. d. R. mit<br />
hohem Zeitaufwand) in die Rating-Datei eingepflegt wird, sondern für das einzelne<br />
Unternehmen das Rating-Ergebnis des Branchendurchschnitts Anwendung findet.<br />
Damit ist der mit dem Rating beauftragte Mitarbeiter „auf der sicheren Seite“, ja er<br />
muss gegenüber seinem Abteilungsleiter, dem Kreditvorstand, der Internen Revision,<br />
dem Kreditausschuss des Aufsichtsrates, der Verbandsprüfung keine Begrün-<br />
1 Jede Bankengruppe mit ihre(m/n) eigenen Rechenzentr(um/en), z.B. genossenschaftlichen Bankengruppe mit<br />
FIDUCIA IT AG.<br />
2 DIE WELT vom 30.06.2006 (www.welt.de/data/2006/0630/938572.html?prx=1) (Abruf: 30.06.2006)