Stuttg. Beitrag_17
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Controlling als qualitatives Rating-Kriterium 79<br />
Dokumentationspflichten verlangt werden. Dann bezieht sich das bankinterne Rating<br />
dieser Bereiche nicht (mehr) auf die Evaluation (vermeintlicher) Qualitäten von einzel-<br />
nen IT-Strukturen oder -prozessen sondern auf die Frage von Erkenntnissen aus dem<br />
IT-Controlling und deren Umsetzung im Unternehmen.<br />
4 Aktuelle Rating-Verhältnisse<br />
Die aktuellen praktischen Verhältnisse in der Praxis des bankinternen Ratings sollen<br />
im Folgenden skizziert werden:<br />
Mittelständische Wirtschaftsunternehmen<br />
Die „Rating-Spielregeln“ werden von Kredit nehmenden Wirtschaftsunternehmen,<br />
insbesondere des Mittelstandes (zur Definition s. o.), noch immer nicht ausreichend<br />
umgesetzt. Es ist festzustellen, dass auch nach mehreren Jahren der Ankündigung und<br />
bereits mehrjähriger praktischer Anwendung der „Basel II“-Regeln (im Vorfeld des<br />
zum 01.01.2007 beschlossenen gesetzlichen Inkrafttretens) in nahezu allen Unter-<br />
nehmen zwar ein „Rating-Bewusstsein“ vorhanden ist, die erforderlichen hausinternen<br />
Maßnahmen aber noch in sehr unterschiedlicher Qualität umgesetzt sind. Häufig sind<br />
sie noch nicht wirklich in Angriff genommen worden. Es muss verwundern, dass trotz<br />
des (vielfach beklagten) „Anziehens von Daumenschrauben“ durch Banken und<br />
Sparkassen auch wenige Wochen vor der gesetzlichen Wirksamkeit „noch jedes dritte<br />
deutsche Unternehmen sich nicht ausreichend auf die neuen europäischen Eigen-<br />
kapitalrichtlinien vorbereitet hat.“ 1<br />
Dabei wirkt das schärfste „Disziplinierungsmittel“ im Rating-Prozess offenbar noch<br />
immer als relativ stumpfe Waffe: bei einem historischen Tiefstand des deutschen<br />
Zinsniveaus sollten Kontokorrentzinsen von 10 – 12 % und mehr (je nach Rating-Stufe)<br />
eigentlich dazu führen, dass die Rating-Hausaufgaben in den Unternehmen schnellst-<br />
möglich erledigt werden. Die Erfahrung von Kreditbankern zeigt dagegen, dass in<br />
vielen Fällen hinsichtlich der Zinsbelastung und – in manchen Fällen noch mehr – der<br />
als unnötige Bürokratie empfundenen Forderung nach Vorlage qualitativer Rating-<br />
Belege „die Schmerzgrenze“ bei Kreditkunden erreicht ist, aber dennoch eine effiziente<br />
Mitwirkung am Rating-Prozess ausbleibt. Dass dies in Teilen nicht wirksam oder nur<br />
so schleppend geschieht, hat allerdings Gründe, auf die noch einzugehen sein wird.<br />
Ein Vergleich dieser Erkenntnis mit der oben ausgeführten Quantität und Qualität von<br />
Controlling-Aktivitäten in Unternehmen drängt sich auf: hier wie dort bestehen<br />
technisch-organisatorische Defizite zum Nachteil des jeweiligen Unternehmens, die<br />
(mehr oder weniger sehenden Auges) hingenommen werden. Der Unterschied liegt<br />
darin, dass mangelhaftes Controlling irgendwann vom Markt bestraft wird, während<br />
1 Vgl. „Unternehmen stehen unvorbereitet vor Basel II“, in: Handelsblatt v. 15.08.2006.