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Stuttg. Beitrag_17

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Controlling als qualitatives Rating-Kriterium 79<br />

Dokumentationspflichten verlangt werden. Dann bezieht sich das bankinterne Rating<br />

dieser Bereiche nicht (mehr) auf die Evaluation (vermeintlicher) Qualitäten von einzel-<br />

nen IT-Strukturen oder -prozessen sondern auf die Frage von Erkenntnissen aus dem<br />

IT-Controlling und deren Umsetzung im Unternehmen.<br />

4 Aktuelle Rating-Verhältnisse<br />

Die aktuellen praktischen Verhältnisse in der Praxis des bankinternen Ratings sollen<br />

im Folgenden skizziert werden:<br />

Mittelständische Wirtschaftsunternehmen<br />

Die „Rating-Spielregeln“ werden von Kredit nehmenden Wirtschaftsunternehmen,<br />

insbesondere des Mittelstandes (zur Definition s. o.), noch immer nicht ausreichend<br />

umgesetzt. Es ist festzustellen, dass auch nach mehreren Jahren der Ankündigung und<br />

bereits mehrjähriger praktischer Anwendung der „Basel II“-Regeln (im Vorfeld des<br />

zum 01.01.2007 beschlossenen gesetzlichen Inkrafttretens) in nahezu allen Unter-<br />

nehmen zwar ein „Rating-Bewusstsein“ vorhanden ist, die erforderlichen hausinternen<br />

Maßnahmen aber noch in sehr unterschiedlicher Qualität umgesetzt sind. Häufig sind<br />

sie noch nicht wirklich in Angriff genommen worden. Es muss verwundern, dass trotz<br />

des (vielfach beklagten) „Anziehens von Daumenschrauben“ durch Banken und<br />

Sparkassen auch wenige Wochen vor der gesetzlichen Wirksamkeit „noch jedes dritte<br />

deutsche Unternehmen sich nicht ausreichend auf die neuen europäischen Eigen-<br />

kapitalrichtlinien vorbereitet hat.“ 1<br />

Dabei wirkt das schärfste „Disziplinierungsmittel“ im Rating-Prozess offenbar noch<br />

immer als relativ stumpfe Waffe: bei einem historischen Tiefstand des deutschen<br />

Zinsniveaus sollten Kontokorrentzinsen von 10 – 12 % und mehr (je nach Rating-Stufe)<br />

eigentlich dazu führen, dass die Rating-Hausaufgaben in den Unternehmen schnellst-<br />

möglich erledigt werden. Die Erfahrung von Kreditbankern zeigt dagegen, dass in<br />

vielen Fällen hinsichtlich der Zinsbelastung und – in manchen Fällen noch mehr – der<br />

als unnötige Bürokratie empfundenen Forderung nach Vorlage qualitativer Rating-<br />

Belege „die Schmerzgrenze“ bei Kreditkunden erreicht ist, aber dennoch eine effiziente<br />

Mitwirkung am Rating-Prozess ausbleibt. Dass dies in Teilen nicht wirksam oder nur<br />

so schleppend geschieht, hat allerdings Gründe, auf die noch einzugehen sein wird.<br />

Ein Vergleich dieser Erkenntnis mit der oben ausgeführten Quantität und Qualität von<br />

Controlling-Aktivitäten in Unternehmen drängt sich auf: hier wie dort bestehen<br />

technisch-organisatorische Defizite zum Nachteil des jeweiligen Unternehmens, die<br />

(mehr oder weniger sehenden Auges) hingenommen werden. Der Unterschied liegt<br />

darin, dass mangelhaftes Controlling irgendwann vom Markt bestraft wird, während<br />

1 Vgl. „Unternehmen stehen unvorbereitet vor Basel II“, in: Handelsblatt v. 15.08.2006.

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