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Supplement 1 10. Jahrgang September 2010 D57442 ... - DGPRÄC

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Vorträge | Samstag | 18.9.<strong>2010</strong><br />

erster Schritt hin zu Sanktionierungsbestrebungen interpretiert werden.<br />

Die notwendige Folge ist, dass vor medizinisch nicht indizierten ästhetischen<br />

Eingriffen auf die geänderten Regelungen, insbesondere auf die<br />

möglichen drohenden finanziellen Auswirkungen bei Komplikationen<br />

hingewiesen werden muss. Die Notwendigkeit einer Folgekostenversicherung<br />

ist in Abhängigkeit der Leistung und entstehenden Kosten in<br />

Erwägung zu ziehen.<br />

V144 L Die Prozesskostenrechnung als ein Mittel zur<br />

Positionierung der Kernkompetenzen der Plastischen<br />

Chirurgie<br />

Altintas AA, Hierner R<br />

Universitätsklinikum Essen<br />

Die Plastische Chirurgie ist durch stetige Entwicklung neuer Verfahren<br />

interdisziplinär tätig. Doch nicht selten wird das operative know-how<br />

durch andere Fachbereiche verkannt. Überschneidungen zu anderen<br />

Fachrichtungen könnten sich unter anderem durch Effizienz und Ökonomie<br />

abgrenzen lassen. Durch das vorgegebene DRG System ist die Erlösseite<br />

zumeist gedeckelt. Zur ökonomischen Optimierung bleibt somit<br />

die Kostenseite. Ziel dieser Arbeit ist es, die Möglichkeiten der Prozesskostenrechnung<br />

(PKR) als ein Mittel zur Positionierung der Kernkompetenzen<br />

der Plastischen Chirurgie gegenüber anderen Fachrichtungen<br />

aufzuzeigen. Es werden Grundlagen und Tipps zur Umsetzung der PKR<br />

dargestellt und auf die zu erwartenden Schwierigkeiten hingewiesen.<br />

Material und Methode: Die PKR bietet im Rahmen der Prozessanalyse eine<br />

Methode zur effektiven Kostenanalyse. Speziell sollte sich der Fokus an<br />

die Teilprozesse richten, die häufig auftreten oder hohe Kosten verursachen.<br />

Dabei müssen die „Cost Driver“, die für die Kostenentwicklung<br />

der Prozesse entscheidend sind identifiziert und analysiert werden. Der<br />

größte Aufwand besteht dabei in der Informationsverarbeitung und Kostenzuordnungen.<br />

Ergebnisse: Bei der Einführung der PKR kann durch eine frühe Abstimmung<br />

mit dem nach §137 SGB V für die Kliniken verpflichtenden Qualitäts<br />

Management (QM), die Akzeptanz gesteigert und der Aufwand<br />

reduziert werden. Insgesamt ist zu beachten, dass die Nutzung der QM<br />

zwar von Vorteil ist, jedoch ihre Priorität in einer vollständigen Ablaufübersicht<br />

besteht. Die PKR dagegen zielt auf die von Kostentreibern beeinflussten<br />

Teilprozesse ab.<br />

Fazit: Um Kernkompetenzen der Plastischen Chirurgie gegenüber anderen<br />

Fachrichtungen klarer zu positionieren kann die PKR im Gegensatz<br />

zu den traditionellen Kostenrechnungen, wichtige Argumente bieten.<br />

Zukünftig könnte die PKR auch aufgrund seiner Vollkostendarstellung<br />

eine notwendige Grundlage für die INek Kalkulation und somit neben<br />

der Kostenoptimierung auch eine Erlössteigerung im Fallpauschalsystem<br />

darstellen; der Erfolg hängt dabei stark von der konkreten Umsetzung ab.<br />

V145 L Der schichtübergreifende Weichteildefekt –<br />

Ein stiefkind des DRG-systems<br />

Hellmich S, Czermak C, Lehnhardt M, Megerle K<br />

BG-Unfallklinik Ludwigshafen<br />

Die Behandlung des schichtübergreifenden Weichteildefektes ist eine<br />

Hauptdomäne der plastischen Chirurgie. Die Ätiologie der Defekte ist<br />

ganz unterschiedlich. Sie können posttraumatisch, postoperativ, infektiös<br />

oder beispielsweise durch Druck entstehen. Gemeinsam ist ihnen<br />

jedoch, dass für die erfolgreiche Therapie ein Verfahren der Rekonstruktiven<br />

Leiter der Plastischen Chirurgie Anwendung findet. Für die Wahl<br />

der richtigen Hauptdiagnose steht eine Fülle von ICD-Nummern zur<br />

Plastische Chirurgie 10 (Suppl. 1): 57 (<strong>2010</strong>)<br />

Abstracts<br />

Verfügung – allerdings beschreibt keine von ihnen unmissverständlich<br />

einen schichtübergreifenden Weichteildefekt. Immer dann, wenn keine<br />

eindeutige Hauptdiagnose zur Auswahl steht, ist eine Konfrontation mit<br />

dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) vorprogrammiert.<br />

Dieser wird durch die Erlöse/Kosten, die hinter den jeweiligen Hauptdiagnosen<br />

und den daraus generierten DRG stehen noch potenziert. Bei<br />

einem schichtübergreifenden Weichteildefekt am Knie, der komplikationslos<br />

durch eine gestielten Lappen gedeckt werden kann, ergeben sich,<br />

je nach Hauptdiagnose, Kostengewichte von 0,713 (2880,00 €) bis 1,67<br />

(4902,75 €). Bei der Therapie mit einer freien Lappenplastik bei einem<br />

Patienten mit schweren Nebendiagnosen liegt die Spanne der Kostengewichte<br />

zwischen 3,422 (10046,24 €) und 7,494 (22000,74 €). Im Vortrag<br />

werden die Argumentation des Krankenhaus und des MDK für die<br />

verschiedenen Hauptdiagnosen dargestellt und unter Berücksichtigung<br />

der geltenden Kodierrichtlinien und der SEG-Empfehlungen des MDK<br />

diskutiert. Es werden anhand von Beispielkodierungen mit den Hauptdiagnosen<br />

T81.4, T81.8, L98.8 und M79.8xy die verschieden DRG und<br />

den Erlös demonstriert. Ziel ist es, eine Kodierung in Abhängigkeit von<br />

der Defekttiefe zu erreichen, soweit nicht anders in den Kodierrichtlinien<br />

vorgeschrieben. Nur so kann im gültigen ICD- und DRG-System eine<br />

„aufwandgerechte Vergütung“ abgebildet werden.<br />

V146 L Ordnungsgemäße Abrechnung von<br />

Verbrennungsverletzungen und deren Folgen<br />

Hellmich S, Frank S, Lehnhardt M, Megerle K<br />

BG-Unfallklinik Ludwigshafen<br />

Die Einführung der DRG-Abrechnung für Krankenhausleistungen im<br />

Jahr 2003 in Deutschland sollte ein aufwandgerechteres und wirtschaftlicheres<br />

System zum Ziel haben. In der Tat müssen jedoch jährlich Veränderungen<br />

vorgenommen werden und gerade im Bereich der Verbrennungsmedizin<br />

ist die Realität von einer aufwandgerechten Abbildung<br />

weit entfernt. Ein zusätzlicher, spürbar negativer Effekt der DRG-Einführung<br />

ist das Prüfverhalten der Krankenkassen, der einen massiven<br />

Anstieg von MDK-Anfragen zur Folge hatte. Bezüglich der Kodierung<br />

von Korrekturoperationen im Rahmen der Verbrennungsbehandlung<br />

kommt es regelmäßig zu Differenzen zwischen dem MDK und den behandelnden<br />

Ärzten.<br />

Material und Methoden: Von Januar 2005 bis August 2009 wurden in unserer<br />

Klinik 121 MDK-Anfragen von Fällen mit einer Y-DRG bearbeitet.<br />

Es handelte sich in 65 Fällen um die Erstversorgung einer Verbrennung<br />

und in 56 Fällen um Korrekturoperationen im Rahmen der Verbrennungsbehandlung.<br />

Wir vertreten die Argumentation, dass auch bei Sekundäreingriffen<br />

nach Verbrennung der Kode der „frischen“ Verbrennung<br />

aus T20–T32 als Hauptdiagnose zur Anwendung kommen muss<br />

und keinesfalls der Kode L90.5 „Narbe und Fibrose“ der Haut gewählt<br />

werden darf. Wir beziehen uns auf die deutsche Kodierrichtlinie DKR<br />

D005d „Folgezustände und geplante Folgeeingriffe“. Durch diese Vorgehensweise<br />

wird bei den Korrektureingriffen eine Y-DRG generiert, die<br />

in der Regel ein höheres Relativgewicht aufweist als die Abrechnung einer<br />

„Narbe und Fibrose der Haut“. Im August 2009 wurde in unserem<br />

Haus eine Stichprobenprüfung nach § 17c KHG durchgeführt, bei der<br />

ausschließlich Y-DRG (ohne Beatmung) Prüfgegenstand waren.<br />

Ergebnisse: In 59 % der Fälle (33/56) ist der MDK nach schriftlichen Gutachten<br />

oder Vorortbegehungen der dargestellten Argumentation gefolgt.<br />

In 19 Fällen endete die Begutachtung der Wahl der Hauptdiagnose im<br />

Dissens. Jedoch wurden keine Rechnungen zurückgefordert oder verrechnet.<br />

Einige dieser Episoden sind bereits verjährt und wir werten<br />

dies als indirekte Anerkennung unserer Argumentation. In 4 Fällen<br />

(7 %) konnte keine Einigung erreicht werden und die Gelder wurden<br />

durch die Kassen nicht bezahlt. Die Stichprobenprüfung nach § 17c<br />

57

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