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Jahresblick 2010/2011 - Bezirksregierung Münster

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_Ausnahmegenehmigungen möglich<br />

Die Menschen, die einen Gnadenantrag stellen,<br />

befinden sich häufig in einer wirklichen Notsituation.<br />

Manche müssen erkrankte Angehörige<br />

täglich versorgen oder zum Arzt fahren. Andere<br />

müssen den Verlust des Arbeitsplatzes befürchten.<br />

So zum Beispiel, wenn der Betroffene lange<br />

arbeitslos war, sich in der Probezeit befindet<br />

und das Fahrzeug dringend für die Ausübung<br />

seines Berufs benötigt. In manchen Fällen kann<br />

der Antragsteller seinen Arbeitsplatz nicht ohne<br />

Fahrzeug erreichen. So war es dem Musiker<br />

eines Theaterorchesters nicht möglich, zu den<br />

abendlichen Vorstellungen mit öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln anzureisen, weil seine sehr<br />

ländlich gelegene Wohnung nicht an den öffentlichen<br />

Nahverkehr angeschlossen ist. In diesem<br />

Fall erteilte die <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong> eine<br />

Ausnahmegenehmigung, die es dem Antragsteller<br />

erlaubte, sein Fahrzeug ausschließlich<br />

für die Fahrten zum Theater zu nutzen. Auf<br />

ähnliche Ausnahmegenehmigungen können<br />

zum Beispiel Landwirte hoffen, die nachweisen<br />

können, dass kein anderer die notwendigen<br />

landwirtschaftlichen Fahrzeuge führen kann.<br />

_Gnadengesuch abgelehnt<br />

Wenn sich aber herausstellt, dass die Abgabe<br />

der Fahrerlaubnis eher nur „lästig“ ist, werden<br />

Gnadengesuche in der Regel abgelehnt. Eine<br />

solche Konstellation findet sich häufig dann,<br />

wenn Personen die volle Viermonatsfrist aus-<br />

geschöpft haben und sich daran anschließend<br />

geschäftliche oder private Termine ergeben,<br />

die sie vorher möglicherweise hätten absehen<br />

können. So zum Beispiel bei einem Umzug oder<br />

wenn ein geschäftlicher Auftrag umfangreiche<br />

Reisen erforderlich macht. Häufig haben solche<br />

Antragsteller auch die Möglichkeit, einen Fahrer<br />

zu beschäftigen oder können das Problem mit<br />

anderen organisatorischen Maßnahmen lösen.<br />

Ein Landwirt, der sich hauptsächlich auf den<br />

Anbau und Verkauf von Weihnachtsbäumen<br />

spezialisiert hatte, argumentierte, es sei ihm<br />

nicht möglich im Spätherbst seine Fahrerlaubnis<br />

abzugeben, da die Weihnachtsbäume transportiert<br />

werden müssten. Einige Recherchen<br />

ergaben jedoch, dass es sich um ein großes Unternehmen<br />

handelte, das mehrere Mitarbeiter<br />

beschäftigte, die durchaus in der Lage waren,<br />

den Transport der Bäume zu übernehmen. Der<br />

Antrag war aussichtslos.<br />

Der über das Gnadengesuch entscheidende<br />

Mitarbeiter muss deshalb immer sehr genau<br />

hinsehen und abwägen, ob die Interessen des<br />

Einzelnen oder das öffentliche Interesse am<br />

Vollzug der Ordnungsmaßnahme überwiegen.<br />

Kontakt<br />

Barbara Brinker – Dezernat 21<br />

Telefon 0251 411-2528<br />

Sicherheit und Soziales Seiten 74 / 75<br />

Info<br />

Die Aufgabe, in<br />

Gnadensachen bei<br />

Verkehrsordnungswidrigkeiten<br />

zu<br />

ent schei den, wurde<br />

mit dem Wegfall der<br />

Polizeidezernate<br />

im Rahmen der<br />

Verwaltungsstrukturreform<br />

im Juli 2007<br />

auf das Dezernat<br />

21 übertragen.

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