Jahresblick 2010/2011 - Bezirksregierung Münster
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_Ausnahmegenehmigungen möglich<br />
Die Menschen, die einen Gnadenantrag stellen,<br />
befinden sich häufig in einer wirklichen Notsituation.<br />
Manche müssen erkrankte Angehörige<br />
täglich versorgen oder zum Arzt fahren. Andere<br />
müssen den Verlust des Arbeitsplatzes befürchten.<br />
So zum Beispiel, wenn der Betroffene lange<br />
arbeitslos war, sich in der Probezeit befindet<br />
und das Fahrzeug dringend für die Ausübung<br />
seines Berufs benötigt. In manchen Fällen kann<br />
der Antragsteller seinen Arbeitsplatz nicht ohne<br />
Fahrzeug erreichen. So war es dem Musiker<br />
eines Theaterorchesters nicht möglich, zu den<br />
abendlichen Vorstellungen mit öffentlichen<br />
Verkehrsmitteln anzureisen, weil seine sehr<br />
ländlich gelegene Wohnung nicht an den öffentlichen<br />
Nahverkehr angeschlossen ist. In diesem<br />
Fall erteilte die <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong> eine<br />
Ausnahmegenehmigung, die es dem Antragsteller<br />
erlaubte, sein Fahrzeug ausschließlich<br />
für die Fahrten zum Theater zu nutzen. Auf<br />
ähnliche Ausnahmegenehmigungen können<br />
zum Beispiel Landwirte hoffen, die nachweisen<br />
können, dass kein anderer die notwendigen<br />
landwirtschaftlichen Fahrzeuge führen kann.<br />
_Gnadengesuch abgelehnt<br />
Wenn sich aber herausstellt, dass die Abgabe<br />
der Fahrerlaubnis eher nur „lästig“ ist, werden<br />
Gnadengesuche in der Regel abgelehnt. Eine<br />
solche Konstellation findet sich häufig dann,<br />
wenn Personen die volle Viermonatsfrist aus-<br />
geschöpft haben und sich daran anschließend<br />
geschäftliche oder private Termine ergeben,<br />
die sie vorher möglicherweise hätten absehen<br />
können. So zum Beispiel bei einem Umzug oder<br />
wenn ein geschäftlicher Auftrag umfangreiche<br />
Reisen erforderlich macht. Häufig haben solche<br />
Antragsteller auch die Möglichkeit, einen Fahrer<br />
zu beschäftigen oder können das Problem mit<br />
anderen organisatorischen Maßnahmen lösen.<br />
Ein Landwirt, der sich hauptsächlich auf den<br />
Anbau und Verkauf von Weihnachtsbäumen<br />
spezialisiert hatte, argumentierte, es sei ihm<br />
nicht möglich im Spätherbst seine Fahrerlaubnis<br />
abzugeben, da die Weihnachtsbäume transportiert<br />
werden müssten. Einige Recherchen<br />
ergaben jedoch, dass es sich um ein großes Unternehmen<br />
handelte, das mehrere Mitarbeiter<br />
beschäftigte, die durchaus in der Lage waren,<br />
den Transport der Bäume zu übernehmen. Der<br />
Antrag war aussichtslos.<br />
Der über das Gnadengesuch entscheidende<br />
Mitarbeiter muss deshalb immer sehr genau<br />
hinsehen und abwägen, ob die Interessen des<br />
Einzelnen oder das öffentliche Interesse am<br />
Vollzug der Ordnungsmaßnahme überwiegen.<br />
Kontakt<br />
Barbara Brinker – Dezernat 21<br />
Telefon 0251 411-2528<br />
Sicherheit und Soziales Seiten 74 / 75<br />
Info<br />
Die Aufgabe, in<br />
Gnadensachen bei<br />
Verkehrsordnungswidrigkeiten<br />
zu<br />
ent schei den, wurde<br />
mit dem Wegfall der<br />
Polizeidezernate<br />
im Rahmen der<br />
Verwaltungsstrukturreform<br />
im Juli 2007<br />
auf das Dezernat<br />
21 übertragen.