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Jahresblick 2010/2011 - Bezirksregierung Münster

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Beim Einfüllen von<br />

Tiermehl über Rohrleitungen<br />

in Lagerboxen<br />

ist die Staubbildung<br />

sehr gering.<br />

Info<br />

Nach dem ersten<br />

offiziellen deutschen<br />

BSE-Fall wurde das<br />

Tierkörperbeseitigungsgesetz<br />

2001<br />

neu gefasst. Seitdem<br />

müssenTierkadaver<br />

besonders behandelt<br />

werden.<br />

Schutz vor BSE<br />

Staubminderung bei der<br />

Tiermehllagerung<br />

Unzureichend behandelte Tiermehle wurden als Quelle für die Ausbreitung<br />

von „Rinderwahn“ ausgemacht, nachdem 1985 in Großbritannien<br />

das erste BSE-Rind entdeckt worden war. Es gilt als wahrscheinlich, dass<br />

BSE auf den Menschen übertragen werden kann und die neue Variante<br />

der Creutzfeld-Jacob-Krankheit auslöst. Deshalb ist beim Umgang mit<br />

Tiermehlen besondere Vorsicht nötig.<br />

In deutschen Tierkörperbeseitigungsanstalten<br />

werden jedes Jahr über eine Million Tonnen an<br />

Tiermehlen, Fleischknochenmehlen, Tierfetten<br />

und Blutmehlen hergestellt. Um einer Infektionsgefahr<br />

vorzubeugen, müssen beim Umgang,<br />

beim Transport und der Lagerung von Tiermehlen<br />

besondere Anforderungen beachtet werden.<br />

Die Abfall- und Immissionsschutzexperten<br />

der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong> erteilen die<br />

Genehmigung für entsprechende Anlagen und<br />

überprüfen, ob die strengen Vorgaben eingehalten<br />

werden.<br />

Im Kreis Warendorf wird eine biologische Abfallbehandlungsanlage<br />

betrieben, in der neben<br />

Bioabfall auch Tiermehl der Kategorie 1 gelagert<br />

wird. Europaweit gelten drei gesetzlich festgelegte<br />

(Risiko-)Kategorien von Tiermehlen. Kategorie<br />

1 steht für besonders riskantes Material,<br />

die Kategorien 2 und 3 für weniger gefährliche<br />

Produkte. Kein Erzeugniss der drei Kategorien<br />

darf an Lebensmittel liefernde Tiere verfüttert<br />

werden. Material der Kategorie 3 darf jedoch als<br />

Dünger ausgebracht werden.<br />

Tiermehl der Kategorie 1 kann aus Materialien<br />

mit infektiösen Protein-Partikeln, zum Beispiel<br />

von BSE-erkrankten Rindern, stammen. Unter<br />

die Kategorie 1 fallen auch die so genannten<br />

Risikomaterialien wie Schädel, Gehirn, Augen,<br />

oder Rückenmark von Rindern. Tiermehl dieser<br />

Kategorie muss verbrannt werden.<br />

Eine Ansteckung des Menschen durch infektiöse<br />

Protein-Partikel erfolgt überwiegend durch<br />

den Magen-Darm-Trakt. Aber auch ein Infektionsweg<br />

über Schleimhäute ist denkbar.<br />

Damit in der Abfallbehandlungsanlage möglichst<br />

wenig Hallenluft mit dem Tiermehl in Berührung<br />

kommt, muss es mit Hilfe von Rohrleitungen in<br />

die dafür ausgerüsteten Lagerboxen transportiert<br />

werden. Dadurch kann eine Staubbildung<br />

bereits weitestgehend vermieden werden.<br />

Darüber hinaus muss der Anlagenbetreiber die<br />

Abluft der Lagerhalle über eine Abluftbehandlungsanlage<br />

führen. So wird eventuell dennoch<br />

entstandener Staub von der Luft getrennt und<br />

verhindert, dass mit Krankheitserregern kontaminierter<br />

Staub nach außen gelangen kann.<br />

Der Umgang mit Mehlen und Stäuben kann<br />

unter bestimmten Voraussetzungen außerdem<br />

dazu führen, dass Explosionsgefahr besteht.<br />

Durch Temperaturmessungen und regelmäßige<br />

Kontrolle des Lagers wird in der Anlage einer<br />

Staubexplosion vorgebeugt.<br />

Kontakt<br />

Sabina Schwarzwald – Dezernat 52<br />

Telefon 0251 411-5725

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