Jahresblick 2010/2011 - Bezirksregierung Münster
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Beim Einfüllen von<br />
Tiermehl über Rohrleitungen<br />
in Lagerboxen<br />
ist die Staubbildung<br />
sehr gering.<br />
Info<br />
Nach dem ersten<br />
offiziellen deutschen<br />
BSE-Fall wurde das<br />
Tierkörperbeseitigungsgesetz<br />
2001<br />
neu gefasst. Seitdem<br />
müssenTierkadaver<br />
besonders behandelt<br />
werden.<br />
Schutz vor BSE<br />
Staubminderung bei der<br />
Tiermehllagerung<br />
Unzureichend behandelte Tiermehle wurden als Quelle für die Ausbreitung<br />
von „Rinderwahn“ ausgemacht, nachdem 1985 in Großbritannien<br />
das erste BSE-Rind entdeckt worden war. Es gilt als wahrscheinlich, dass<br />
BSE auf den Menschen übertragen werden kann und die neue Variante<br />
der Creutzfeld-Jacob-Krankheit auslöst. Deshalb ist beim Umgang mit<br />
Tiermehlen besondere Vorsicht nötig.<br />
In deutschen Tierkörperbeseitigungsanstalten<br />
werden jedes Jahr über eine Million Tonnen an<br />
Tiermehlen, Fleischknochenmehlen, Tierfetten<br />
und Blutmehlen hergestellt. Um einer Infektionsgefahr<br />
vorzubeugen, müssen beim Umgang,<br />
beim Transport und der Lagerung von Tiermehlen<br />
besondere Anforderungen beachtet werden.<br />
Die Abfall- und Immissionsschutzexperten<br />
der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong> erteilen die<br />
Genehmigung für entsprechende Anlagen und<br />
überprüfen, ob die strengen Vorgaben eingehalten<br />
werden.<br />
Im Kreis Warendorf wird eine biologische Abfallbehandlungsanlage<br />
betrieben, in der neben<br />
Bioabfall auch Tiermehl der Kategorie 1 gelagert<br />
wird. Europaweit gelten drei gesetzlich festgelegte<br />
(Risiko-)Kategorien von Tiermehlen. Kategorie<br />
1 steht für besonders riskantes Material,<br />
die Kategorien 2 und 3 für weniger gefährliche<br />
Produkte. Kein Erzeugniss der drei Kategorien<br />
darf an Lebensmittel liefernde Tiere verfüttert<br />
werden. Material der Kategorie 3 darf jedoch als<br />
Dünger ausgebracht werden.<br />
Tiermehl der Kategorie 1 kann aus Materialien<br />
mit infektiösen Protein-Partikeln, zum Beispiel<br />
von BSE-erkrankten Rindern, stammen. Unter<br />
die Kategorie 1 fallen auch die so genannten<br />
Risikomaterialien wie Schädel, Gehirn, Augen,<br />
oder Rückenmark von Rindern. Tiermehl dieser<br />
Kategorie muss verbrannt werden.<br />
Eine Ansteckung des Menschen durch infektiöse<br />
Protein-Partikel erfolgt überwiegend durch<br />
den Magen-Darm-Trakt. Aber auch ein Infektionsweg<br />
über Schleimhäute ist denkbar.<br />
Damit in der Abfallbehandlungsanlage möglichst<br />
wenig Hallenluft mit dem Tiermehl in Berührung<br />
kommt, muss es mit Hilfe von Rohrleitungen in<br />
die dafür ausgerüsteten Lagerboxen transportiert<br />
werden. Dadurch kann eine Staubbildung<br />
bereits weitestgehend vermieden werden.<br />
Darüber hinaus muss der Anlagenbetreiber die<br />
Abluft der Lagerhalle über eine Abluftbehandlungsanlage<br />
führen. So wird eventuell dennoch<br />
entstandener Staub von der Luft getrennt und<br />
verhindert, dass mit Krankheitserregern kontaminierter<br />
Staub nach außen gelangen kann.<br />
Der Umgang mit Mehlen und Stäuben kann<br />
unter bestimmten Voraussetzungen außerdem<br />
dazu führen, dass Explosionsgefahr besteht.<br />
Durch Temperaturmessungen und regelmäßige<br />
Kontrolle des Lagers wird in der Anlage einer<br />
Staubexplosion vorgebeugt.<br />
Kontakt<br />
Sabina Schwarzwald – Dezernat 52<br />
Telefon 0251 411-5725