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Nationalpark-Atlas Hamburgisches Wattenmeer

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Naturschutz im <strong>Wattenmeer</strong><br />

122<br />

Das <strong>Wattenmeer</strong> ist Lebensraum für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen und gleichzeitig ein stark von Menschen beeinflusstes<br />

Gebiet. Die Bemühungen, diesen einzigartigen Naturraum zu schützen und zu erhalten, erfordern ein grenzüberschreitendes<br />

Handeln. Seit Ende der siebziger Jahre arbeiten die drei Wattemeeranrainerstaaten Dänemark, Deutschland und die<br />

Niederlande zusammen und wenden dabei gemeinsame Grundsätze und Instrumente für den Schutz des <strong>Wattenmeer</strong>es an.<br />

Die trilaterale Zusammenarbeit zum Schutz des<br />

<strong>Wattenmeer</strong>es<br />

Die trilaterale Zusammenarbeit zum Schutz des <strong>Wattenmeer</strong>es<br />

beruht auf einer Absichtserklärung der drei Regierungen. Die so<br />

gewählte Form der Zusammenarbeit hat die erfolgreiche Überbrückung<br />

vieler bestehender Unterschiede begünstigt und die<br />

Voraussetzungen in Richtung eines integrierten Schutzes des<br />

gesamten <strong>Wattenmeer</strong>es geschaffen. Um die Zusammenarbeit zu<br />

intensivieren, wurde 1987 das ”Gemeinsame <strong>Wattenmeer</strong>sekretariat”<br />

mit derzeitigem Sitz in Wilhelmshaven eingerichtet.<br />

Eckpunkte trilateraler Politik im <strong>Wattenmeer</strong><br />

Die trilaterale Zusammenarbeit zum Schutz des <strong>Wattenmeer</strong>es<br />

basiert auf der ”Gemeinsamen Erklärung zum Schutz des <strong>Wattenmeer</strong>es”<br />

aus dem Jahre 1982. Die trilaterale <strong>Wattenmeer</strong>politik<br />

baut auf den bestehenden unterschiedlichen nationalen Strukturen<br />

auf und wird in diesem Rahmen umgesetzt. Die gemeinsame<br />

Politik beinhaltet folgende Eckpunkte:<br />

• Gemeinsame Grundsätze (Common Principles),<br />

• Gemeinsame Ziele (Common Targets),<br />

• Gemeinsames Kooperationsgebiet (Trilateral Cooperation Area),<br />

• Trilateraler <strong>Wattenmeer</strong>plan (Trilateral Wadden Sea Plan),<br />

• Trilaterales <strong>Wattenmeer</strong>-Umweltbeobachtungsprogramm<br />

(Trilateral Monitoring and Assessment Program)<br />

Dieses ‘Paket’ gemeinsamer Politik wurde auf den Regierungskonferenzen<br />

zum Schutz des <strong>Wattenmeer</strong>es in Esbjerg, Dänemark<br />

1991, in Leeuwarden, Niederlande 1994 und in Stade, Deutschland<br />

1997 vereinbart und ausgebaut.<br />

1. Gemeinsame Grundsätze<br />

Der leitende Grundsatz der trilateralen <strong>Wattenmeer</strong>politik ist, ”so<br />

weit wie möglich ein natürliches und sich selbst erhaltendes Ökosystem,<br />

in dem natürliche Prozesse ungestört ablaufen können, zu<br />

erreichen”. Im Zusammenhang damit sind gemeinsame Prinzipien<br />

formuliert worden wie z. B. das Vorsorgeprinzip. Sie bilden<br />

die Grundlage für jegliche zu treffende Entscheidung bezüglich<br />

des Schutzes und Managements des <strong>Wattenmeer</strong>es.<br />

<strong>Nationalpark</strong>-<strong>Atlas</strong> <strong>Hamburgisches</strong> <strong>Wattenmeer</strong><br />

2. Gemeinsame Ziele<br />

Die drei Staaten haben vereinbart, die Vielfalt der Biotoptypen<br />

des <strong>Wattenmeer</strong>es, die zu einem natürlichen und dynamischen<br />

Ökosystem gehören, zu erhalten. Dazu gehören Salzwiesen, Tidebereiche,<br />

Ästuare, Strände und Dünen, Offshore-Bereiche und<br />

ländliche Gebiete. Jeder dieser Lebensräume sollte eine bestimmte<br />

Qualität aufweisen, die durch geeignete Maßnahmen erreicht<br />

werden kann. Die Qualität der Biotope, die durch bestimmte<br />

Strukturen, Organismen und abiotische Faktoren (z.B. chemische<br />

Substanzen in Wasser und Sediment) charakterisiert werden, soll<br />

erhalten oder verbessert werden.<br />

3. Gemeinsames Kooperationsgebiet<br />

Um die unterschiedlichen nationalen Strategien und Instrumente<br />

zur Umsetzung gemeinsamer Naturschutzziele zusammenzuführen,<br />

wurde ein Gebiet definiert, in dem die gemeinsamen<br />

Grundsätze und Ziele Anwendung finden: das Gemeinsame <strong>Wattenmeer</strong>kooperationsgebiet.<br />

Das Kooperationsgebiet umfasst in<br />

der Regel das Gebiet zwischen der 3-Seemeilenzone und dem<br />

Hauptdeich bzw. der Brackwassergrenze. Dort, wo kein Hauptdeich<br />

vorhanden ist, gehören das Gebiet seewärts der Springtiden-Hochwasserlinie<br />

inklusive der Inseln und Ästuare und der<br />

Binnenlandgebiete dazu, die als Ramsar-Gebiete und EG-Vogelschutzgebiete<br />

ausgewiesen sind. Die bestehenden Schutzgebiete<br />

und <strong>Nationalpark</strong>e im Bereich des Kooperationsgebietes sind als<br />

trilaterales Schutzgebiet (Conservation Area) definiert. Die Vereinbarung<br />

sieht ausdrücklich vor, dass es in dem Kooperationsgebiet<br />

Bereiche gibt, in denen die Nutzung durch den Menschen<br />

Priorität genießt.<br />

4. Der Trilaterale <strong>Wattenmeer</strong>plan<br />

Der trilaterale <strong>Wattenmeer</strong>plan basiert auf den gemeinsamen<br />

Zielen, die für jeden Lebensraum und für ausgewählte Arten festgelegt<br />

wurden. Er enthält Vereinbarungen für eine gemeinsame<br />

Naturschutzpolitik sowie trilaterale Aktivitäten und Projekte, um<br />

die angestrebten Zielsetzungen zu erreichen.<br />

Der Plan bezieht sich auf das gesamte Kooperationsgebiet. Er<br />

deckt auch Themen wie landschaftliche und kulturelle Aspekte ab<br />

und bezieht Bereiche mit ein, die außerhalb der nationalen<br />

Schutzgebiete liegen und bisher nicht oder nicht im vollem Umfang<br />

Gegenstand der trilateralen Vereinbarungen waren. Dazu<br />

gehören Ästuare, Dünen und Offshore-Gebiete.<br />

Für nahezu alle menschlichen Aktivitäten wurden gemeinsame<br />

Regelungen vereinbart, um das <strong>Wattenmeer</strong> umfassend zu schützen.<br />

Gleichzeitig wird im <strong>Wattenmeer</strong>plan ausdrücklich betont,<br />

dass auch in Zukunft menschliche Aktivitäten im Sinne einer<br />

nachhaltigen Nutzung möglich sind.<br />

5. Das Trilaterale Umweltbeobachtungsprogramm<br />

Ein wichtiges Werkzeug für die politischen Entscheidungsfindung<br />

ist die Bewertung des Zustandes des <strong>Wattenmeer</strong>ökosystems.<br />

Dazu werden Qualitätszustandsberichte erstellt, die den<br />

aktuellen Zustand von Flora und Fauna und ihrer Lebensräume<br />

analysieren. Nationale Programme zur Umweltüberwachung<br />

(Monitoring) stellen die dazu notwendigen Grundlagen bereit.<br />

Um die Beobachtungsprogramme zu harmonisieren wurde im<br />

Jahr 1994 das sogenannte ”Trilateral Monitoring and Assessment<br />

Program” (TMAP) ins Leben gerufen. Zu den bereits bestehenden,<br />

trilateral abgestimmten Programmen wie Seehund- und<br />

Vogelzählungen, werden in den nächsten Jahren weitere Parameter<br />

hinzukommen. Alle Ergebnisse werden in einem gemeinsamen<br />

Datenverarbeitungssystem gespeichert und damit einfacher<br />

und schneller verfügbar sein als bisher.<br />

Erste erfolgreiche Schritte wurden bereits mit gemeinsamen<br />

Monitoring-Programmen für Seehunde sowie für Brut- und Rastvögel<br />

unternommen. Seit 1990 werden z.B. alle fünf Jahre<br />

Bestandserfassungen von Brutvögeln im gesamten <strong>Wattenmeer</strong><br />

organisiert. Sie werden ergänzt um jährliche Zählungen in ausgewählten<br />

Gebieten. Diese Erfassungen sind nur möglich, weil<br />

Hunderte von ehrenamtlichen Zählern sie mit großem<br />

Engagement unterstützen.<br />

Ausblick<br />

Die Erarbeitung eines gemeinsamen Managementplanes und<br />

einer gemeinsamen Umweltüberwachung verstärkt die trilaterale<br />

Zusammenarbeit und gibt Impulse für neue Aktivitäten. Für die<br />

Zukunft soll gemeinsam ein nachhaltiger Schutz sowie eine harmonisierte<br />

Entwicklung und Nutzung des <strong>Wattenmeer</strong>es gewährleistet<br />

und weiterverfolgt werden. Das wiederum ist nur durch die<br />

Weiterentwicklung eines integrierten Ansatzes durch Maßnahmen<br />

auf unterschiedlichen Ebenen möglich.

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