Nationalpark-Atlas Hamburgisches Wattenmeer
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hebungen in den Jahren 1995 - 1998.<br />
Ein wesentlicher Bestandteil des Artenschutzprogramms ist das<br />
Schutzgebietssystem. Neben dem <strong>Nationalpark</strong> <strong>Hamburgisches</strong><br />
<strong>Wattenmeer</strong>, der nach seiner Erweiterung mit ca. 13.750 ha die<br />
mit Abstand größte Fläche einnimmt, besteht das Schutzgebietssystem<br />
Hamburgs aus Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten<br />
und Naturdenkmalen. Allein die 27 Hamburger Naturschutzgebiete<br />
besitzen einen Anteil an der Landesfläche von über 6 %;<br />
zusammen mit dem <strong>Nationalpark</strong> nehmen sie sogar rund 20 % ein.<br />
Das Artenschutzprogramm stellt darüber hinaus wertvolle, kleinflächige<br />
Einzelbiotope sowie vernetzte Biotoptypen (Verbindungsbiotope)<br />
dar.<br />
Das Landschaftsprogramm<br />
Während das Artenschutzprogramm (als eigenständiger Teil des<br />
Landschaftsprogramms) den Arten- und Biotopschutz zur<br />
Aufgabe hat, berücksichtigt das Landschaftsprogramm die fachlichen<br />
Themenschwerpunkte Freiraumverbundsystem und<br />
Erholung, Naturhaushalt und Landschaftsbild.<br />
Das Landschaftsprogramm übernimmt die Schutzgebietsgrenzen<br />
aus dem Artenschutzprogramm und stellt den <strong>Nationalpark</strong><br />
<strong>Hamburgisches</strong> <strong>Wattenmeer</strong> ebenfalls gesondert dar. Der vom<br />
Hauptdeich umgebene Kernbereich Neuwerks wird dem Milieu<br />
landwirtschaftliche Kulturlandschaft zugeordnet, der übrige Teil<br />
der Insel sowie Scharhörn und Nigehörn sind als Naturnahe<br />
Landschaft dargestellt, die durch die zusätzliche Darstellung als<br />
Vordeichsflächen ergänzt wird. Als wichtiges Entwicklungsziel<br />
für Vordeichsflächen der Insel Neuwerk nennt das Landschaftsprogramm<br />
u.a. den Erhalt der extensiven Grünlandwirtschaft.<br />
Der Flächennutzungsplan<br />
Der Flächennutzungsplan stellt die sich aus der beabsichtigten<br />
städtebaulichen Entwicklung ergebende Bodennutzung in ihren<br />
Grundzügen dar. Für die Stadt Hamburg übernimmt er zugleich<br />
die Funktion der Raumordnungsplanung.<br />
Bezüglich des <strong>Nationalpark</strong>s sind im aktuellen Flächennutzungsplan<br />
zwei Festlegungen getroffen, die zum besseren Verständnis<br />
einer Erläuterung bedürfen.<br />
- Zum ersten sind die Vorlandflächen von Neuwerk als "naturbestimmte<br />
Flächen" festgesetzt. Diese Festsetzung ermöglicht es<br />
jedoch durchaus, dass diese Flächen im Sinne eines nachhaltigen<br />
Erhalts der dort zu schützenden Naturgüter auch genutzt werden<br />
können, soweit dies mit dem <strong>Nationalpark</strong>gesetz vereinbar ist.<br />
- Zum zweiten sind im <strong>Nationalpark</strong>gebiet auch Flächen für einen<br />
am tiefen Fahrwasser der Außenelbe gelegenen Industriehafen<br />
mit einer Ausdehnung von ca. 2975 ha ausgewiesen. Die ursprünglich<br />
geplante Inanspruchnahme dieser Flächen für einen<br />
späteren Hafenbau sind derzeit noch nicht abschließend aufgegeben<br />
worden. Senat und Bürgerschaft sind bei der Ausweisung des<br />
<strong>Nationalpark</strong>es und zugleich der planungsrechtlichen Sicherung<br />
des dargestellten Tiefwasserhafens seinerzeit zu der Auffassung<br />
gelangt, dass die mit dem <strong>Nationalpark</strong> verfolgte Zielsetzung im<br />
Falle einer späteren Realisierung des Tiefwasserhafens aufgegeben<br />
werden muss. Senat und Bürgerschaft waren zudem der Auffassung,<br />
dass die Realisierung des <strong>Nationalpark</strong>es durchaus möglich<br />
sei, ohne dass die planungsrechtliche Sicherung des<br />
Tiefwasserhafens aufgehoben werden muss. Insofern hielten sie<br />
die beabsichtigte Unterschutzstellung des hamburgischen<br />
<strong>Wattenmeer</strong>es als <strong>Nationalpark</strong> mit der Darstellung des Flächennutzungsplans<br />
durchaus für vereinbar. Bei der Ausweisung der<br />
Hafenfläche im <strong>Nationalpark</strong> handelt es sich um eine langfristige<br />
Vorsorgeplanung. Sollte sie zur Umsetzungsreife gelangen, so<br />
müssten die dadurch entstehenden Konflikte mit dem Natur- und<br />
Umweltschutz im Rahmen eines Planverfahrens dargestellt und<br />
abgewogen werden.<br />
Abb. 3: Darstellung des <strong>Nationalpark</strong>s <strong>Hamburgisches</strong> <strong>Wattenmeer</strong> im<br />
Flächennutzungsplan (FNP, Stand 2000). Abb. 4: Planungsskizze zum Tiefwasserhafen im hamburgischen <strong>Wattenmeer</strong> (Stand 1976).<br />
<strong>Nationalpark</strong>-<strong>Atlas</strong> <strong>Hamburgisches</strong> <strong>Wattenmeer</strong> 141