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Nationalpark-Atlas Hamburgisches Wattenmeer

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hebungen in den Jahren 1995 - 1998.<br />

Ein wesentlicher Bestandteil des Artenschutzprogramms ist das<br />

Schutzgebietssystem. Neben dem <strong>Nationalpark</strong> <strong>Hamburgisches</strong><br />

<strong>Wattenmeer</strong>, der nach seiner Erweiterung mit ca. 13.750 ha die<br />

mit Abstand größte Fläche einnimmt, besteht das Schutzgebietssystem<br />

Hamburgs aus Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten<br />

und Naturdenkmalen. Allein die 27 Hamburger Naturschutzgebiete<br />

besitzen einen Anteil an der Landesfläche von über 6 %;<br />

zusammen mit dem <strong>Nationalpark</strong> nehmen sie sogar rund 20 % ein.<br />

Das Artenschutzprogramm stellt darüber hinaus wertvolle, kleinflächige<br />

Einzelbiotope sowie vernetzte Biotoptypen (Verbindungsbiotope)<br />

dar.<br />

Das Landschaftsprogramm<br />

Während das Artenschutzprogramm (als eigenständiger Teil des<br />

Landschaftsprogramms) den Arten- und Biotopschutz zur<br />

Aufgabe hat, berücksichtigt das Landschaftsprogramm die fachlichen<br />

Themenschwerpunkte Freiraumverbundsystem und<br />

Erholung, Naturhaushalt und Landschaftsbild.<br />

Das Landschaftsprogramm übernimmt die Schutzgebietsgrenzen<br />

aus dem Artenschutzprogramm und stellt den <strong>Nationalpark</strong><br />

<strong>Hamburgisches</strong> <strong>Wattenmeer</strong> ebenfalls gesondert dar. Der vom<br />

Hauptdeich umgebene Kernbereich Neuwerks wird dem Milieu<br />

landwirtschaftliche Kulturlandschaft zugeordnet, der übrige Teil<br />

der Insel sowie Scharhörn und Nigehörn sind als Naturnahe<br />

Landschaft dargestellt, die durch die zusätzliche Darstellung als<br />

Vordeichsflächen ergänzt wird. Als wichtiges Entwicklungsziel<br />

für Vordeichsflächen der Insel Neuwerk nennt das Landschaftsprogramm<br />

u.a. den Erhalt der extensiven Grünlandwirtschaft.<br />

Der Flächennutzungsplan<br />

Der Flächennutzungsplan stellt die sich aus der beabsichtigten<br />

städtebaulichen Entwicklung ergebende Bodennutzung in ihren<br />

Grundzügen dar. Für die Stadt Hamburg übernimmt er zugleich<br />

die Funktion der Raumordnungsplanung.<br />

Bezüglich des <strong>Nationalpark</strong>s sind im aktuellen Flächennutzungsplan<br />

zwei Festlegungen getroffen, die zum besseren Verständnis<br />

einer Erläuterung bedürfen.<br />

- Zum ersten sind die Vorlandflächen von Neuwerk als "naturbestimmte<br />

Flächen" festgesetzt. Diese Festsetzung ermöglicht es<br />

jedoch durchaus, dass diese Flächen im Sinne eines nachhaltigen<br />

Erhalts der dort zu schützenden Naturgüter auch genutzt werden<br />

können, soweit dies mit dem <strong>Nationalpark</strong>gesetz vereinbar ist.<br />

- Zum zweiten sind im <strong>Nationalpark</strong>gebiet auch Flächen für einen<br />

am tiefen Fahrwasser der Außenelbe gelegenen Industriehafen<br />

mit einer Ausdehnung von ca. 2975 ha ausgewiesen. Die ursprünglich<br />

geplante Inanspruchnahme dieser Flächen für einen<br />

späteren Hafenbau sind derzeit noch nicht abschließend aufgegeben<br />

worden. Senat und Bürgerschaft sind bei der Ausweisung des<br />

<strong>Nationalpark</strong>es und zugleich der planungsrechtlichen Sicherung<br />

des dargestellten Tiefwasserhafens seinerzeit zu der Auffassung<br />

gelangt, dass die mit dem <strong>Nationalpark</strong> verfolgte Zielsetzung im<br />

Falle einer späteren Realisierung des Tiefwasserhafens aufgegeben<br />

werden muss. Senat und Bürgerschaft waren zudem der Auffassung,<br />

dass die Realisierung des <strong>Nationalpark</strong>es durchaus möglich<br />

sei, ohne dass die planungsrechtliche Sicherung des<br />

Tiefwasserhafens aufgehoben werden muss. Insofern hielten sie<br />

die beabsichtigte Unterschutzstellung des hamburgischen<br />

<strong>Wattenmeer</strong>es als <strong>Nationalpark</strong> mit der Darstellung des Flächennutzungsplans<br />

durchaus für vereinbar. Bei der Ausweisung der<br />

Hafenfläche im <strong>Nationalpark</strong> handelt es sich um eine langfristige<br />

Vorsorgeplanung. Sollte sie zur Umsetzungsreife gelangen, so<br />

müssten die dadurch entstehenden Konflikte mit dem Natur- und<br />

Umweltschutz im Rahmen eines Planverfahrens dargestellt und<br />

abgewogen werden.<br />

Abb. 3: Darstellung des <strong>Nationalpark</strong>s <strong>Hamburgisches</strong> <strong>Wattenmeer</strong> im<br />

Flächennutzungsplan (FNP, Stand 2000). Abb. 4: Planungsskizze zum Tiefwasserhafen im hamburgischen <strong>Wattenmeer</strong> (Stand 1976).<br />

<strong>Nationalpark</strong>-<strong>Atlas</strong> <strong>Hamburgisches</strong> <strong>Wattenmeer</strong> 141

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