Nationalpark-Atlas Hamburgisches Wattenmeer
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Der <strong>Nationalpark</strong> <strong>Hamburgisches</strong> <strong>Wattenmeer</strong><br />
130<br />
Mit der Einrichtung des <strong>Nationalpark</strong>s <strong>Hamburgisches</strong> <strong>Wattenmeer</strong> bekräftigte die Stadt Hamburg ihre Mitverantwortung<br />
für einen dauerhaften Schutz des Lebensraums <strong>Wattenmeer</strong>. Die Unterschutzstellung basierte auf einem umfangreichen<br />
naturkundlichen Wissen, da bereits seit Beginn des 20. Jahrhunderts zahlreiche Bemühungen um eine Sicherung der Naturschätze<br />
rund um die Scharhörnplate und die Insel Neuwerk vorausgingen.<br />
<strong>Nationalpark</strong> <strong>Hamburgisches</strong> <strong>Wattenmeer</strong> -<br />
Entstehung, Grundlagen und Ziele<br />
Von der Vogelfreistätte zum <strong>Nationalpark</strong><br />
Dass das hamburgische <strong>Wattenmeer</strong> zu einem der bedeutendsten<br />
Brut- und Rastgebiete für Seevögel im gesamten <strong>Wattenmeer</strong><br />
gehörte, war spätestens bekannt, nachdem der zwischen 1902 und<br />
1909 auf Neuwerk tätige Insellehrer Heinrich Gechter begann,<br />
hierzu systematische Aufzeichnungen zu erstellen. Seine anhaltenden<br />
Bemühungen, später in seiner Eigenschaft als 2.<br />
Vorsitzender des Vereins Jordsand, um einen dauerhaften Schutz<br />
dieses Gebiets mündeten am 1.12.1939 in der Ausweisung eines<br />
Schutzgebietes für Seevögel, der Vogelfreistätte Scharhörn, welche<br />
ausschließlich den bewachsenen Teil der Insel selbst umfasste.<br />
Die Betreuung wurde zunächst der Vogelwarte Helgoland (bis<br />
1975) und dem Verein Jordsand gemeinsam übertragen, der auch<br />
heute noch diese Aufgabe wahrnimmt. Seither ist die Naturschutzarbeit<br />
im hamburgischen <strong>Wattenmeer</strong> unmittelbar verknüpft<br />
mit den Geschicken dieses Vereins. Die sich unmittelbar<br />
an die Schutzgebietsausweisung anschließenden Kriegs- und<br />
Wiederaufbaujahre ließen es zunächst still werden um Scharhörn,<br />
bis das Schutzgebiet der stetig wanderenden Insel 1967 - wiederum<br />
auf Bemühen des Vereins Jordsand - um die sie unmittelbar<br />
umgebenden Wattflächen (ca. 200 ha) erweitert und nunmehr als<br />
Naturschutzgebiet ausgewiesen wurde. Damit war die seit 1946<br />
stetige Betreuungsarbeit für die Brut- und Rastplätze der<br />
Seevögel auf Scharhörn gesichert, nicht jedoch auf der Insel<br />
Neuwerk. Um auch hier eine nachhaltige Sicherung der wertvollen<br />
Landschaftsbestandteile und die Bedeutung insbesondere des<br />
Vorlandes für die Vogelwelt zu sichern, wurde 1982 das<br />
Landschaftsschutzgebiet Insel Neuwerk (ca. 200 ha) sowie das<br />
Naturschutzgebiet Neuwerk und Kleiner Vogelsand (ca. 380 ha)<br />
eingerichtet.<br />
Ein neues Kapitel der Naturschutzgeschichte im <strong>Wattenmeer</strong><br />
wurde aufgeschlagen, als am 1.10.1985 Schleswig-Holstein und<br />
am 1.1.1986 auch das Land Niedersachsen ihren Teil des<br />
<strong>Wattenmeer</strong>es als <strong>Nationalpark</strong> auswiesen. Damit erfüllte sich ein<br />
lang gehegter Traum der Naturschützer im <strong>Wattenmeer</strong>, die<br />
bereits 1906 anlässlich der Gründungsvorbereitungen des Vereins<br />
Jordsand unter anderem angeregt hatten, "<strong>Nationalpark</strong>e, wie in<br />
<strong>Nationalpark</strong>-<strong>Atlas</strong> <strong>Hamburgisches</strong> <strong>Wattenmeer</strong><br />
Yellowstone” einzurichten, um die Natur und die Vögel in ihrem<br />
ursprünglichen Zustand zu bewahren.<br />
Hamburg reagierte auf diese Entwicklung in den Nachbarländern<br />
zunächst mit der Erweiterung des Naturschutzgebiets Neuwerk<br />
und Kleiner Vogelsand sowie mit der Ausweisung des Naturschutzgebiets<br />
Neuwerker und Scharhörner Watt (beide per<br />
Verordnung vom 28.10.1986, zusammen ca. 8200 ha).<br />
Nachdem im Frühjahr und Sommer 1988 eine Virusepidemie die<br />
Seehundbestände im gesamten <strong>Wattenmeer</strong> in bis dahin nicht<br />
bekanntem Ausmaß dezimierte und dies eine weites, besorgtes<br />
Echo in der Bevölkerung um einen verbesserten <strong>Wattenmeer</strong>schutz<br />
auslöste, wies auch Hamburg am 9.4.1990 per Gesetzbeschluss<br />
das hamburgische <strong>Wattenmeer</strong> einschließlich der Inseln<br />
seewärts bis etwa zur mittleren Tidenniedrigwasserlinie als<br />
<strong>Nationalpark</strong> <strong>Hamburgisches</strong> <strong>Wattenmeer</strong> aus (ca. 11700 ha).<br />
Anlässlich des zehnjährigen Bestehen des <strong>Nationalpark</strong>s hat der<br />
Hamburger Senat am 12.12.2000 den Entwurf einer Änderung<br />
des <strong>Nationalpark</strong>rechts verabschiedet und der Bürgerschaft zur<br />
Beschlussfassung zugeleitet. Kernstück der Novellierung ist die<br />
seewärtige Erweiterung des <strong>Nationalpark</strong>s um ca. 2050 ha bis zur<br />
3-Seemeilen-Grenze (siehe Abb.1).<br />
Grundlagen und Ziele des <strong>Nationalpark</strong>s<br />
Mit dem Beschluss des Gesetzes zur Einführung eines <strong>Nationalpark</strong>s<br />
<strong>Hamburgisches</strong> <strong>Wattenmeer</strong> wurden die rechtlichen Grundlagen<br />
für einen flächendeckenden Vorrang des Naturschutzes im<br />
hamburgischen <strong>Wattenmeer</strong> geschaffen. Die seit Oktober 1991<br />
von der Umweltbehörde eingerichtete <strong>Nationalpark</strong>verwaltung ist<br />
für die Umsetzung des <strong>Nationalpark</strong>rechts zuständig. Ihre<br />
Aufgabenschwerpunkte sind insbesondere<br />
• die Verwaltung des <strong>Nationalpark</strong>s und Zusammenarbeit auf<br />
kommunaler, regionaler und nationaler Ebene,<br />
• die Gebietsüberwachung,<br />
• die Förderung der naturkundlichen Bildung und des<br />
Naturerlebnisses der Bevölkerung sowie<br />
• die Umweltbeobachtung und angewandte Forschung.<br />
Es ist das Ziel der <strong>Nationalpark</strong>verwaltung, die Entwicklung des<br />
<strong>Nationalpark</strong>s in enger Abstimmung mit den vom <strong>Nationalpark</strong>gesetz<br />
betroffenen Bewohnern des <strong>Nationalpark</strong>s (auf Neuwerk)<br />
und dem den <strong>Nationalpark</strong> betreuenden Verein Jordsand sowie<br />
den weiteren Trägern öffentlicher Belange mit Zuständigkeiten<br />
im hamburgischen <strong>Wattenmeer</strong> voranzutreiben.<br />
Näher definierte Naturschutzziele, die über die allgemeinen Ziele<br />
von <strong>Nationalpark</strong>en hinausgehen, sind im <strong>Nationalpark</strong>gesetz als<br />
Schutzzwecke und Gebote genauer festgesetzt.<br />
Vorrangiger Schutzzweck ist es zunächst, das <strong>Wattenmeer</strong><br />
einschließlich der Inseln Neuwerk, Scharhörn und Nigehörn in<br />
seiner Ganzheit und seiner natürlichen Dynamik um seiner selbst<br />
willen und als Lebensstätte der auf diesen einmaligen Lebensraum<br />
angewiesenen Arten und der zwischen diesen Arten bestehenden<br />
Lebensgemeinschaften zu erhalten und zu schützen.<br />
Insbesondere zu erhalten sind:<br />
• die Sand- und Schlickwatten, die Priele, Sande, Platen sowie<br />
Dünen und die diese Landschaftsteile untereinander verbindende,<br />
ungestörte natürliche Entwicklungsdynamik;<br />
• die auf den Lebensraum Watt angewiesenen Arten,<br />
• die geeigneten Fischlaich- und Aufzuchtsgebiete,<br />
• die Liege- und Aufzuchtsplätze der Seehunde auf der<br />
Robbenplate, dem Wittsand und dem Bakenloch,<br />
• die Brut- und Rastplätze der Seeschwalben auf Neuwerk,<br />
Nigehörn und Scharhörn,<br />
• die Brut- und Rastplätze sowie Nahrungsgebiete der verschiedenen<br />
Wattvogelarten und<br />
• die Mauserplätze der Brandente.<br />
Um diese Ziele zu erreichen ist es geboten:<br />
• auf Platen und im Vorland Neuwerks die natürliche Entwicklung<br />
von Salzvegetation zu fördern sowie<br />
• im Bestand gefährdete oder vom Aussterben bedrohte Tierund<br />
Pflanzenarten des <strong>Wattenmeer</strong>es durch geeignete Maßnahmen,<br />
insbesondere durch verstärkten Schutz sowie<br />
durch verstärkte Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung<br />
ihrer Biotope sowie durch Gewährleistung ihrer sonstigen<br />
Lebensbedingungen zu erhalten und zu fördern.<br />
Die Förderung der Umweltbildung und des Naturerlebnisses der<br />
Bevölkerung sowie der Umweltbeobachtung und angewandten<br />
Forschung ist in dem Umfang möglich, in dem der Erhalt der<br />
natürlichen Dynamik sowie der natürlichen Entwicklung der<br />
Lebensgemeinschaften und ihrer Bewohner gewährleistet bleibt.