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Nationalpark-Atlas Hamburgisches Wattenmeer

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Der <strong>Nationalpark</strong> <strong>Hamburgisches</strong> <strong>Wattenmeer</strong><br />

130<br />

Mit der Einrichtung des <strong>Nationalpark</strong>s <strong>Hamburgisches</strong> <strong>Wattenmeer</strong> bekräftigte die Stadt Hamburg ihre Mitverantwortung<br />

für einen dauerhaften Schutz des Lebensraums <strong>Wattenmeer</strong>. Die Unterschutzstellung basierte auf einem umfangreichen<br />

naturkundlichen Wissen, da bereits seit Beginn des 20. Jahrhunderts zahlreiche Bemühungen um eine Sicherung der Naturschätze<br />

rund um die Scharhörnplate und die Insel Neuwerk vorausgingen.<br />

<strong>Nationalpark</strong> <strong>Hamburgisches</strong> <strong>Wattenmeer</strong> -<br />

Entstehung, Grundlagen und Ziele<br />

Von der Vogelfreistätte zum <strong>Nationalpark</strong><br />

Dass das hamburgische <strong>Wattenmeer</strong> zu einem der bedeutendsten<br />

Brut- und Rastgebiete für Seevögel im gesamten <strong>Wattenmeer</strong><br />

gehörte, war spätestens bekannt, nachdem der zwischen 1902 und<br />

1909 auf Neuwerk tätige Insellehrer Heinrich Gechter begann,<br />

hierzu systematische Aufzeichnungen zu erstellen. Seine anhaltenden<br />

Bemühungen, später in seiner Eigenschaft als 2.<br />

Vorsitzender des Vereins Jordsand, um einen dauerhaften Schutz<br />

dieses Gebiets mündeten am 1.12.1939 in der Ausweisung eines<br />

Schutzgebietes für Seevögel, der Vogelfreistätte Scharhörn, welche<br />

ausschließlich den bewachsenen Teil der Insel selbst umfasste.<br />

Die Betreuung wurde zunächst der Vogelwarte Helgoland (bis<br />

1975) und dem Verein Jordsand gemeinsam übertragen, der auch<br />

heute noch diese Aufgabe wahrnimmt. Seither ist die Naturschutzarbeit<br />

im hamburgischen <strong>Wattenmeer</strong> unmittelbar verknüpft<br />

mit den Geschicken dieses Vereins. Die sich unmittelbar<br />

an die Schutzgebietsausweisung anschließenden Kriegs- und<br />

Wiederaufbaujahre ließen es zunächst still werden um Scharhörn,<br />

bis das Schutzgebiet der stetig wanderenden Insel 1967 - wiederum<br />

auf Bemühen des Vereins Jordsand - um die sie unmittelbar<br />

umgebenden Wattflächen (ca. 200 ha) erweitert und nunmehr als<br />

Naturschutzgebiet ausgewiesen wurde. Damit war die seit 1946<br />

stetige Betreuungsarbeit für die Brut- und Rastplätze der<br />

Seevögel auf Scharhörn gesichert, nicht jedoch auf der Insel<br />

Neuwerk. Um auch hier eine nachhaltige Sicherung der wertvollen<br />

Landschaftsbestandteile und die Bedeutung insbesondere des<br />

Vorlandes für die Vogelwelt zu sichern, wurde 1982 das<br />

Landschaftsschutzgebiet Insel Neuwerk (ca. 200 ha) sowie das<br />

Naturschutzgebiet Neuwerk und Kleiner Vogelsand (ca. 380 ha)<br />

eingerichtet.<br />

Ein neues Kapitel der Naturschutzgeschichte im <strong>Wattenmeer</strong><br />

wurde aufgeschlagen, als am 1.10.1985 Schleswig-Holstein und<br />

am 1.1.1986 auch das Land Niedersachsen ihren Teil des<br />

<strong>Wattenmeer</strong>es als <strong>Nationalpark</strong> auswiesen. Damit erfüllte sich ein<br />

lang gehegter Traum der Naturschützer im <strong>Wattenmeer</strong>, die<br />

bereits 1906 anlässlich der Gründungsvorbereitungen des Vereins<br />

Jordsand unter anderem angeregt hatten, "<strong>Nationalpark</strong>e, wie in<br />

<strong>Nationalpark</strong>-<strong>Atlas</strong> <strong>Hamburgisches</strong> <strong>Wattenmeer</strong><br />

Yellowstone” einzurichten, um die Natur und die Vögel in ihrem<br />

ursprünglichen Zustand zu bewahren.<br />

Hamburg reagierte auf diese Entwicklung in den Nachbarländern<br />

zunächst mit der Erweiterung des Naturschutzgebiets Neuwerk<br />

und Kleiner Vogelsand sowie mit der Ausweisung des Naturschutzgebiets<br />

Neuwerker und Scharhörner Watt (beide per<br />

Verordnung vom 28.10.1986, zusammen ca. 8200 ha).<br />

Nachdem im Frühjahr und Sommer 1988 eine Virusepidemie die<br />

Seehundbestände im gesamten <strong>Wattenmeer</strong> in bis dahin nicht<br />

bekanntem Ausmaß dezimierte und dies eine weites, besorgtes<br />

Echo in der Bevölkerung um einen verbesserten <strong>Wattenmeer</strong>schutz<br />

auslöste, wies auch Hamburg am 9.4.1990 per Gesetzbeschluss<br />

das hamburgische <strong>Wattenmeer</strong> einschließlich der Inseln<br />

seewärts bis etwa zur mittleren Tidenniedrigwasserlinie als<br />

<strong>Nationalpark</strong> <strong>Hamburgisches</strong> <strong>Wattenmeer</strong> aus (ca. 11700 ha).<br />

Anlässlich des zehnjährigen Bestehen des <strong>Nationalpark</strong>s hat der<br />

Hamburger Senat am 12.12.2000 den Entwurf einer Änderung<br />

des <strong>Nationalpark</strong>rechts verabschiedet und der Bürgerschaft zur<br />

Beschlussfassung zugeleitet. Kernstück der Novellierung ist die<br />

seewärtige Erweiterung des <strong>Nationalpark</strong>s um ca. 2050 ha bis zur<br />

3-Seemeilen-Grenze (siehe Abb.1).<br />

Grundlagen und Ziele des <strong>Nationalpark</strong>s<br />

Mit dem Beschluss des Gesetzes zur Einführung eines <strong>Nationalpark</strong>s<br />

<strong>Hamburgisches</strong> <strong>Wattenmeer</strong> wurden die rechtlichen Grundlagen<br />

für einen flächendeckenden Vorrang des Naturschutzes im<br />

hamburgischen <strong>Wattenmeer</strong> geschaffen. Die seit Oktober 1991<br />

von der Umweltbehörde eingerichtete <strong>Nationalpark</strong>verwaltung ist<br />

für die Umsetzung des <strong>Nationalpark</strong>rechts zuständig. Ihre<br />

Aufgabenschwerpunkte sind insbesondere<br />

• die Verwaltung des <strong>Nationalpark</strong>s und Zusammenarbeit auf<br />

kommunaler, regionaler und nationaler Ebene,<br />

• die Gebietsüberwachung,<br />

• die Förderung der naturkundlichen Bildung und des<br />

Naturerlebnisses der Bevölkerung sowie<br />

• die Umweltbeobachtung und angewandte Forschung.<br />

Es ist das Ziel der <strong>Nationalpark</strong>verwaltung, die Entwicklung des<br />

<strong>Nationalpark</strong>s in enger Abstimmung mit den vom <strong>Nationalpark</strong>gesetz<br />

betroffenen Bewohnern des <strong>Nationalpark</strong>s (auf Neuwerk)<br />

und dem den <strong>Nationalpark</strong> betreuenden Verein Jordsand sowie<br />

den weiteren Trägern öffentlicher Belange mit Zuständigkeiten<br />

im hamburgischen <strong>Wattenmeer</strong> voranzutreiben.<br />

Näher definierte Naturschutzziele, die über die allgemeinen Ziele<br />

von <strong>Nationalpark</strong>en hinausgehen, sind im <strong>Nationalpark</strong>gesetz als<br />

Schutzzwecke und Gebote genauer festgesetzt.<br />

Vorrangiger Schutzzweck ist es zunächst, das <strong>Wattenmeer</strong><br />

einschließlich der Inseln Neuwerk, Scharhörn und Nigehörn in<br />

seiner Ganzheit und seiner natürlichen Dynamik um seiner selbst<br />

willen und als Lebensstätte der auf diesen einmaligen Lebensraum<br />

angewiesenen Arten und der zwischen diesen Arten bestehenden<br />

Lebensgemeinschaften zu erhalten und zu schützen.<br />

Insbesondere zu erhalten sind:<br />

• die Sand- und Schlickwatten, die Priele, Sande, Platen sowie<br />

Dünen und die diese Landschaftsteile untereinander verbindende,<br />

ungestörte natürliche Entwicklungsdynamik;<br />

• die auf den Lebensraum Watt angewiesenen Arten,<br />

• die geeigneten Fischlaich- und Aufzuchtsgebiete,<br />

• die Liege- und Aufzuchtsplätze der Seehunde auf der<br />

Robbenplate, dem Wittsand und dem Bakenloch,<br />

• die Brut- und Rastplätze der Seeschwalben auf Neuwerk,<br />

Nigehörn und Scharhörn,<br />

• die Brut- und Rastplätze sowie Nahrungsgebiete der verschiedenen<br />

Wattvogelarten und<br />

• die Mauserplätze der Brandente.<br />

Um diese Ziele zu erreichen ist es geboten:<br />

• auf Platen und im Vorland Neuwerks die natürliche Entwicklung<br />

von Salzvegetation zu fördern sowie<br />

• im Bestand gefährdete oder vom Aussterben bedrohte Tierund<br />

Pflanzenarten des <strong>Wattenmeer</strong>es durch geeignete Maßnahmen,<br />

insbesondere durch verstärkten Schutz sowie<br />

durch verstärkte Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung<br />

ihrer Biotope sowie durch Gewährleistung ihrer sonstigen<br />

Lebensbedingungen zu erhalten und zu fördern.<br />

Die Förderung der Umweltbildung und des Naturerlebnisses der<br />

Bevölkerung sowie der Umweltbeobachtung und angewandten<br />

Forschung ist in dem Umfang möglich, in dem der Erhalt der<br />

natürlichen Dynamik sowie der natürlichen Entwicklung der<br />

Lebensgemeinschaften und ihrer Bewohner gewährleistet bleibt.

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