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Nationalpark-Atlas Hamburgisches Wattenmeer

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Fische im hamburgischen <strong>Wattenmeer</strong><br />

Anders als die wirbellose Tierwelt ist der größte Teil der Fische<br />

im <strong>Wattenmeer</strong> in ihrer Verteilung deutlich schwerer zu charakterisieren,<br />

weil viele Arten im Jahresgang ausgedehnte Wanderungen<br />

unternehmen oder auch nur kleinräumig mit den Tideströmungen<br />

ihre Standorte wechseln. In den Wintermonaten ziehen<br />

zudem viele Fischarten in tiefere Bereiche zurück.<br />

Abb. 9: Zypressenmoos, eine verzweigte Polypenkolonie,<br />

kann sich im <strong>Wattenmeer</strong> nur auf harten<br />

Untergründen wie z.B. Muschelschalen ansiedeln.<br />

Foto Janke.<br />

Abb. 10: Schollen am Boden eines Priels.<br />

Foto Janke.<br />

Abb. 11: Strandkrabben im Watt vor<br />

Neuwerk. Foto Janke.<br />

Abb.12: Nordseegarnelen. Foto Janke.<br />

Im hamburgischen <strong>Wattenmeer</strong> sind seit Bestehen des <strong>Nationalpark</strong>s<br />

mindestens 37 Fischarten nachgewiesen worden (siehe<br />

Artenliste im Anhang), doch fehlen systematische repräsentative<br />

Aufnahmen sowohl hinsichtlich der räumlichen als auch der jahreszeitlichen<br />

Verteilung. Das Fangen von Fischen ist im <strong>Nationalpark</strong><br />

grundsätzlich verboten (s.u.).Beim Krabbenfischen fallen im<br />

Beifang auch Schollen und andere am Boden lebende Fische an.<br />

Abb. 13: Eine Seenelke hat sich in einem Priel<br />

auf einer Muschelschale niedergelassen.<br />

Foto Janke.<br />

Abb. 14: Einsiedlerkrebs in einem Schneckengehäuse.<br />

Die Oberfläche ist von von einer<br />

Kolonie von Stachelpolypen bedeckt.<br />

Foto Janke.<br />

Fischerei<br />

Das hamburgische <strong>Wattenmeer</strong> gehörte bis zur Ausweisung als<br />

<strong>Nationalpark</strong> zu den traditionellen Fanggründen regionaler<br />

Krabbenfischereibetriebe insbesondere in Cuxhaven, Spieka-<br />

Neufeld und Dorum. Mit der Einrichtung des <strong>Nationalpark</strong>s im<br />

Jahr 1990 wurden die fischereilichen Nutzungen mit den<br />

Interessen des Naturschutzes abgewogen und entsprechend geregelt.<br />

In diesem Zusammenhang wies Hamburg zum ersten Mal<br />

eine großräumigen fischereifreie Zone (Zone I) im deutschen<br />

<strong>Wattenmeer</strong> aus.<br />

Mit der von der Bürgerschaft am 5. April 2001 beschlossenen<br />

Änderung des <strong>Nationalpark</strong>gesetzes wurden die Regelungen zur<br />

Fischerei erneut gefasst. Nunmehr gilt ein Fischereiverbot<br />

grundsätzlich für den gesamten <strong>Nationalpark</strong> einschließlich des<br />

Erweiterungsgebiets.<br />

Ausgenommen bleiben lediglich<br />

• die Ausübung der Krabbenfischerei in drei bezeichneten<br />

Fahrwassern (siehe oben) auf einer Breite von 100 Metern<br />

sowie im seewärtigen Erweiterungsgebiet (2050 ha),<br />

• das Fangen von Fischen und Speisekrabben sowie das Sammeln<br />

von Muscheln für den eigenen Bedarf in der Zone II.<br />

Das partielle Fischereiverbot ist seit der Einrichtung des<br />

<strong>Nationalpark</strong>s nicht von allen Fischereibetrieben konsequent<br />

respektiert worden, so dass die zwischen 1990 und 1993 durchgeführten<br />

Untersuchungen, welche mögliche Veränderungen in der<br />

Zusammensetzung der am Boden lebenden Lebensgemeinschaften<br />

in unbefischten Wattbereichen dokumentieren sollten,<br />

abgebrochen werden mussten.<br />

Abb. 15: Krabbenkutter im Elbe-Neuwerk-Fahrwasser.Am<br />

Horizont sieht man die Nordbake. Foto Janke.<br />

<strong>Nationalpark</strong>-<strong>Atlas</strong> <strong>Hamburgisches</strong> <strong>Wattenmeer</strong> 109

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