Nationalpark-Atlas Hamburgisches Wattenmeer
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Fische im hamburgischen <strong>Wattenmeer</strong><br />
Anders als die wirbellose Tierwelt ist der größte Teil der Fische<br />
im <strong>Wattenmeer</strong> in ihrer Verteilung deutlich schwerer zu charakterisieren,<br />
weil viele Arten im Jahresgang ausgedehnte Wanderungen<br />
unternehmen oder auch nur kleinräumig mit den Tideströmungen<br />
ihre Standorte wechseln. In den Wintermonaten ziehen<br />
zudem viele Fischarten in tiefere Bereiche zurück.<br />
Abb. 9: Zypressenmoos, eine verzweigte Polypenkolonie,<br />
kann sich im <strong>Wattenmeer</strong> nur auf harten<br />
Untergründen wie z.B. Muschelschalen ansiedeln.<br />
Foto Janke.<br />
Abb. 10: Schollen am Boden eines Priels.<br />
Foto Janke.<br />
Abb. 11: Strandkrabben im Watt vor<br />
Neuwerk. Foto Janke.<br />
Abb.12: Nordseegarnelen. Foto Janke.<br />
Im hamburgischen <strong>Wattenmeer</strong> sind seit Bestehen des <strong>Nationalpark</strong>s<br />
mindestens 37 Fischarten nachgewiesen worden (siehe<br />
Artenliste im Anhang), doch fehlen systematische repräsentative<br />
Aufnahmen sowohl hinsichtlich der räumlichen als auch der jahreszeitlichen<br />
Verteilung. Das Fangen von Fischen ist im <strong>Nationalpark</strong><br />
grundsätzlich verboten (s.u.).Beim Krabbenfischen fallen im<br />
Beifang auch Schollen und andere am Boden lebende Fische an.<br />
Abb. 13: Eine Seenelke hat sich in einem Priel<br />
auf einer Muschelschale niedergelassen.<br />
Foto Janke.<br />
Abb. 14: Einsiedlerkrebs in einem Schneckengehäuse.<br />
Die Oberfläche ist von von einer<br />
Kolonie von Stachelpolypen bedeckt.<br />
Foto Janke.<br />
Fischerei<br />
Das hamburgische <strong>Wattenmeer</strong> gehörte bis zur Ausweisung als<br />
<strong>Nationalpark</strong> zu den traditionellen Fanggründen regionaler<br />
Krabbenfischereibetriebe insbesondere in Cuxhaven, Spieka-<br />
Neufeld und Dorum. Mit der Einrichtung des <strong>Nationalpark</strong>s im<br />
Jahr 1990 wurden die fischereilichen Nutzungen mit den<br />
Interessen des Naturschutzes abgewogen und entsprechend geregelt.<br />
In diesem Zusammenhang wies Hamburg zum ersten Mal<br />
eine großräumigen fischereifreie Zone (Zone I) im deutschen<br />
<strong>Wattenmeer</strong> aus.<br />
Mit der von der Bürgerschaft am 5. April 2001 beschlossenen<br />
Änderung des <strong>Nationalpark</strong>gesetzes wurden die Regelungen zur<br />
Fischerei erneut gefasst. Nunmehr gilt ein Fischereiverbot<br />
grundsätzlich für den gesamten <strong>Nationalpark</strong> einschließlich des<br />
Erweiterungsgebiets.<br />
Ausgenommen bleiben lediglich<br />
• die Ausübung der Krabbenfischerei in drei bezeichneten<br />
Fahrwassern (siehe oben) auf einer Breite von 100 Metern<br />
sowie im seewärtigen Erweiterungsgebiet (2050 ha),<br />
• das Fangen von Fischen und Speisekrabben sowie das Sammeln<br />
von Muscheln für den eigenen Bedarf in der Zone II.<br />
Das partielle Fischereiverbot ist seit der Einrichtung des<br />
<strong>Nationalpark</strong>s nicht von allen Fischereibetrieben konsequent<br />
respektiert worden, so dass die zwischen 1990 und 1993 durchgeführten<br />
Untersuchungen, welche mögliche Veränderungen in der<br />
Zusammensetzung der am Boden lebenden Lebensgemeinschaften<br />
in unbefischten Wattbereichen dokumentieren sollten,<br />
abgebrochen werden mussten.<br />
Abb. 15: Krabbenkutter im Elbe-Neuwerk-Fahrwasser.Am<br />
Horizont sieht man die Nordbake. Foto Janke.<br />
<strong>Nationalpark</strong>-<strong>Atlas</strong> <strong>Hamburgisches</strong> <strong>Wattenmeer</strong> 109