09.02.2013 Aufrufe

das argument - Berliner Institut für kritische Theorie eV

das argument - Berliner Institut für kritische Theorie eV

das argument - Berliner Institut für kritische Theorie eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Jura 315<br />

schistischen Terroristen, worauf ihn der belastete Geheimdienst zu kidnappen versuchte.<br />

Unter den von G. belasteten Personen war der jetzige Ministerpräsident Andreotti.<br />

Dem portugiesischen Sozialistenführer Soarez wirft er Unzuverlässigkeit im<br />

Exil vor.<br />

Eine der letzten Operationen, bei denen G. eine erhebliche Rolle spielte, war die<br />

Enttarnung Günther Guillaumes durch den spanischen SDPG, die CIA und den französischen<br />

SDECE im Dezember 1972. Der westdeutsche BND wurde unverzüglich<br />

verständigt, dennoch brauchten die deutschen Abwehrdienste weitere 16 Monate, bis<br />

sie im April 1974 Guillaume festnahmen, was bekanntlich Willy Brandts Rücktritt<br />

herbeiführte. G. hat <strong>das</strong> 1976 publiziert. Der Guillaume-Ausschuß des Bundestages<br />

hat es nicht zur Kenntnis genommen. Ulrich Küntzel (Göttingen)<br />

Jura<br />

Schaub, Günter: Arbeitsrechtshandbuch. 3. überarbeitete Auflage,<br />

C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung, München 1977 (1161 S., Ln., im Pappschuber,<br />

108,- DM).<br />

Das anzuzeigende Buch will nach dem Vorwort des Verfassers ein N achschlagewerk<br />

<strong>für</strong> die Praxis sein. Schon die rasche Folge von drei Auflagen in fünf Jahren zeigt<br />

an, daß es in kurzer Zeit zu dem Standardwerk der Arbeitsrechtspraxis, vergleichbar<br />

"dem Palandt« <strong>für</strong> <strong>das</strong> Zivilrecht geworden ist. Aber auch der Wissenschaftler greift<br />

dazu, wenn er sich schnell und verläßlich über herrschende Lehre und Rechtsprechung<br />

informieren will. Es ist auf <strong>das</strong> materielle Arbeitsrecht beschränkt und wird ergänzt<br />

durch "Arbeitsrechtliche Formularsammlung und Arbeitsgerichtsverfahren«<br />

von demselben Autor und Verlag. Sein Aufbau folgt der herrschenden, in der Bundesrepublik<br />

bis in die jüngste Vergangenheit nicht in Frage gestellten Systematik des Arbeitsrechts,<br />

die einerseits an dem überkommenen Dogma einer Trennung von privatem<br />

und öffentlichen Recht orientiert ist und andererseits <strong>das</strong> Arbeitsrecht in individuelles<br />

und kollektives aufspaltet. Die Schwerpunktbildung entspricht der forensischen<br />

Arbeitsrechtspraxis : Das sogenannte kollektive Arbeitsrecht nimmt etwa ein<br />

Viertel des Raums ein, die Darstellung hat hier weitgehend überblickscharakter, wobei<br />

der Schwerpunkt hier auf dem Recht der Betriebsverfassung liegt. Der Rest des<br />

Werks behandelt sehr ausführlich und verläßlich <strong>das</strong> sogenannte Individualarbeitsrecht;<br />

dabei fehlt auch nicht der Hinweis auf die wichtigsten tarifvertraglichen Regelungen.<br />

Bei Kündigungsschutzfällen, die gegenwärtig den Hauptteil der Arbeitsgerichtsverfahren<br />

ausmachen, wird allerdings auch der Praktiker zur Information über<br />

den Stand der herrschenden Meinung weitere Literatur zu Rate ziehen müssen. Dieser<br />

Mangel ist allerdings dem Verfasser nicht anzulasten, weil eine ausreichende Darstellung<br />

der auf diesem Rechtsgebiet besonders disparaten Kasuistik sogar den Rahmen<br />

eines umfangreichen Handbuchs wie des vorliegenden sprengen würde. Ausführliche<br />

Literaturhinweise finden sich am Anfang der einzelnen Paragraphen, in die <strong>das</strong> Buch<br />

gegliedert ist; dabei mögen zwar Arbeiten von Autoren, die sich bewußt an der Arbeiterbewegung<br />

orientieren, unterrepräsentiert sein, in diesem Land ist es aber erfreulich<br />

genug, daß sie nicht totgeschwiegen werden.<br />

Insgesamt ist "der Schaub« unentbehrlich <strong>für</strong> die gerichtliche Praxis und <strong>für</strong> jeden,<br />

der Arbeitnehmer über ihre konkreten Rechte im Betrieb aufklären will. Als Leitfaden<br />

<strong>für</strong> gewerkschaftliche Bildungsarbeit allerdings eignet er sich nicht: Da<strong>für</strong> sorgt<br />

schon - neben der Schwerpunktsetzung - die Orientierung an der herrschenden Systematik:<br />

Sie allein verhindert weitgehend, daß Arbeitnehmer Arbeitsrecht als Mittel<br />

einer interessen geleiteten betrieblichen Praxis begreifen und anwenden können.<br />

Trotz des umfangreichen Stichwortverzeichnisses dürfte u. a. aus demselben Grund

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!