das argument - Berliner Institut für kritische Theorie eV
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Jura 315<br />
schistischen Terroristen, worauf ihn der belastete Geheimdienst zu kidnappen versuchte.<br />
Unter den von G. belasteten Personen war der jetzige Ministerpräsident Andreotti.<br />
Dem portugiesischen Sozialistenführer Soarez wirft er Unzuverlässigkeit im<br />
Exil vor.<br />
Eine der letzten Operationen, bei denen G. eine erhebliche Rolle spielte, war die<br />
Enttarnung Günther Guillaumes durch den spanischen SDPG, die CIA und den französischen<br />
SDECE im Dezember 1972. Der westdeutsche BND wurde unverzüglich<br />
verständigt, dennoch brauchten die deutschen Abwehrdienste weitere 16 Monate, bis<br />
sie im April 1974 Guillaume festnahmen, was bekanntlich Willy Brandts Rücktritt<br />
herbeiführte. G. hat <strong>das</strong> 1976 publiziert. Der Guillaume-Ausschuß des Bundestages<br />
hat es nicht zur Kenntnis genommen. Ulrich Küntzel (Göttingen)<br />
Jura<br />
Schaub, Günter: Arbeitsrechtshandbuch. 3. überarbeitete Auflage,<br />
C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung, München 1977 (1161 S., Ln., im Pappschuber,<br />
108,- DM).<br />
Das anzuzeigende Buch will nach dem Vorwort des Verfassers ein N achschlagewerk<br />
<strong>für</strong> die Praxis sein. Schon die rasche Folge von drei Auflagen in fünf Jahren zeigt<br />
an, daß es in kurzer Zeit zu dem Standardwerk der Arbeitsrechtspraxis, vergleichbar<br />
"dem Palandt« <strong>für</strong> <strong>das</strong> Zivilrecht geworden ist. Aber auch der Wissenschaftler greift<br />
dazu, wenn er sich schnell und verläßlich über herrschende Lehre und Rechtsprechung<br />
informieren will. Es ist auf <strong>das</strong> materielle Arbeitsrecht beschränkt und wird ergänzt<br />
durch "Arbeitsrechtliche Formularsammlung und Arbeitsgerichtsverfahren«<br />
von demselben Autor und Verlag. Sein Aufbau folgt der herrschenden, in der Bundesrepublik<br />
bis in die jüngste Vergangenheit nicht in Frage gestellten Systematik des Arbeitsrechts,<br />
die einerseits an dem überkommenen Dogma einer Trennung von privatem<br />
und öffentlichen Recht orientiert ist und andererseits <strong>das</strong> Arbeitsrecht in individuelles<br />
und kollektives aufspaltet. Die Schwerpunktbildung entspricht der forensischen<br />
Arbeitsrechtspraxis : Das sogenannte kollektive Arbeitsrecht nimmt etwa ein<br />
Viertel des Raums ein, die Darstellung hat hier weitgehend überblickscharakter, wobei<br />
der Schwerpunkt hier auf dem Recht der Betriebsverfassung liegt. Der Rest des<br />
Werks behandelt sehr ausführlich und verläßlich <strong>das</strong> sogenannte Individualarbeitsrecht;<br />
dabei fehlt auch nicht der Hinweis auf die wichtigsten tarifvertraglichen Regelungen.<br />
Bei Kündigungsschutzfällen, die gegenwärtig den Hauptteil der Arbeitsgerichtsverfahren<br />
ausmachen, wird allerdings auch der Praktiker zur Information über<br />
den Stand der herrschenden Meinung weitere Literatur zu Rate ziehen müssen. Dieser<br />
Mangel ist allerdings dem Verfasser nicht anzulasten, weil eine ausreichende Darstellung<br />
der auf diesem Rechtsgebiet besonders disparaten Kasuistik sogar den Rahmen<br />
eines umfangreichen Handbuchs wie des vorliegenden sprengen würde. Ausführliche<br />
Literaturhinweise finden sich am Anfang der einzelnen Paragraphen, in die <strong>das</strong> Buch<br />
gegliedert ist; dabei mögen zwar Arbeiten von Autoren, die sich bewußt an der Arbeiterbewegung<br />
orientieren, unterrepräsentiert sein, in diesem Land ist es aber erfreulich<br />
genug, daß sie nicht totgeschwiegen werden.<br />
Insgesamt ist "der Schaub« unentbehrlich <strong>für</strong> die gerichtliche Praxis und <strong>für</strong> jeden,<br />
der Arbeitnehmer über ihre konkreten Rechte im Betrieb aufklären will. Als Leitfaden<br />
<strong>für</strong> gewerkschaftliche Bildungsarbeit allerdings eignet er sich nicht: Da<strong>für</strong> sorgt<br />
schon - neben der Schwerpunktsetzung - die Orientierung an der herrschenden Systematik:<br />
Sie allein verhindert weitgehend, daß Arbeitnehmer Arbeitsrecht als Mittel<br />
einer interessen geleiteten betrieblichen Praxis begreifen und anwenden können.<br />
Trotz des umfangreichen Stichwortverzeichnisses dürfte u. a. aus demselben Grund