das argument - Berliner Institut für kritische Theorie eV
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240 Ulrich Hampicke<br />
(2) Das Fundamentalprinzip der bürgerlichen ökonomie zur U mweltbewirtschaftung<br />
ist nicht <strong>das</strong>}} Verursacherprinzip«, sondern die Internalisierung Externer Effekte.<br />
Es hat nie einen grundlegenden wissenschaftlichen Artikel mit dem Titel» Verursacherprinzip«<br />
gegeben; dieser Ausdruck ist vielmehr in der politischen Diskussion erfunden<br />
worden, und im Bestreben, ihn wissenschaftlich abzusegnen, hat man die<br />
Dinge später so gedreht, als käme hier ein einschlägiges wissenschaftliches Prinzip zur<br />
Anwendung. Man folgt besser der Auffassung anderer bürgerlicher ökonomen, nach<br />
denen <strong>das</strong> Verursacherprinzip infolge seiner Mehrdeutigkeit mit fundamental verschiedenen<br />
wissenschaftlichen ökonomischen Ausfüllungen versehen werden kann,<br />
soweit sich nicht wie in der politischen Diskussion ohnehin jeder darunter <strong>das</strong> vorstellt,<br />
was ihm beliebt.<br />
(3) Die "theoretisch-ideale« Konstruktion der bürgerlichen Umweltökonomie ist<br />
nicht die Simulation des Marktmechanismus im Umweltbereich, sondern die tatsächliche<br />
Einrichtung funktionsfähiger Märkte, ohne noch etwas simulieren zu müssen.<br />
Daher soll die Knappheit der Umweltressourcen hier nicht durch »Quasi-Preise«<br />
sondern durch Preise wie alle anderen auch signalisiert werden. Diese marktwirtschaftliche<br />
Ideallösung findet ihren Ausdruck im bekannten Coase-Theorem, wonach<br />
sich ein allokationseffizienter (»Pareto-optimaler«) Umweltzustand bei Verhandlungswilligkeit<br />
der Kontrahenten und der Definierbarkeit von Eigentumstiteln<br />
an Umweltgütern auch ohne zentrale Einflußnahme einstellt. Zum Coase-Theorem<br />
finden sich im Gutachten 14 Zeilen (Anfang von § 1770). Marktsimulationen erfolgen<br />
dagegen bei einer - in keiner Weise marktwirtschaftlich-idealen - Strategie, in der dezentrale<br />
Arrangements zwischen Wirtschafts subjekten bezüglich der Umwelt gerade<br />
nicht erlaubt sind, der zulässige Belastungsgrad der Umwelt zentral und außermarktwirtschaftlich,<br />
d. h. politisch determiniert wird und die einzelnen Wirtschaftssubjekte<br />
mit Hilfe verschiedenster Instrumente wie Lizenzen und Gebühren in äußerlich<br />
möglichst marktkonformer Weise, wenn es sein muß aber auch einfach durch Vorschriften,<br />
motiviert werden, sich konform zu den politischen Zielsetzungen zu verhalten.<br />
Diese, auch dem bundesrepublikanischen "Verursacherprinzip« zugrundeliegende<br />
Strategie entspricht dem ursprünglichen bürgerlichen Paradigma der »unsichtbaren<br />
Hand« des Marktes nur dem Scheine, nicht dem Wesen nach. Sie kennzeichnet<br />
(was Wunder!) einen hohen Grad monopolkapitalistisch-staatlicher Zentralisierung<br />
und wird von bürgerlichen ökonomen mit mehr analytischem Scharfblick auch genauso<br />
verstanden und, freilich rückwärts-gewandt-utopistisch, kritisiert. Zu diesen<br />
Themen gibt es übrigens eine ganze Anzahl auch deutschsprachiger Arbeiten, von denen<br />
keine im Literaturverzeichnis aufgeführt ist.<br />
(4) Nach der Intention des Verursacherprinzips soll ein Beansprucher natürlicher<br />
Ressourcen mit den gesamten Kosten seiner Tätigkeit, dem Wert des damit verbundenen<br />
Gutsverzehrs, belastet werden. üb dies ganz oder teilweise die "Sozialen Zusatzkosten«<br />
sind, hängt von der Definition dieses Begriffes ab. Bereits 1959 wurden in einer<br />
verdienstvollen Arbeit 28 verschiedene Begriffsinhalte der Termini »Sozialkosten«<br />
und "Soziale Zusatzkosten« analysiert und mehrere begriffsexegetische Arbeiten<br />
seither demonstrierten endgültig, daß sie wissenschaftlich nicht definierbar sind.<br />
Ausdrücke wie "Soziale Zusatzkosten« - ohnehin international unüblich - dienen<br />
seither der Bemäntelung begrifflicher Unklarheit und gehören in kein wissenschaftliches<br />
Gutachten.