ECommerce_1
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48 Lektion 3
Bei den Betreibern elektronischer Märkte kann man zwischen neutralen, betriebseigenen
und konsortiengeführten Märkten differenzieren. Neutrale Märkte werden von
unabhängigen Intermediären betrieben, die weder die Interessen der Käufer- noch die
der Verkäuferpartei repräsentieren. Betriebseigene Marktplätze werden von einem
Unternehmen selbst geführt, was vor allem im B2C-Bereich vorkommt. Auf konsortiengeführten
Marktplätzen schließen sich mehrere Unternehmen zur Beschaffung bzw. Distribution
zusammen. In der Regel handelt es sich hierbei um Beschaffungsnetzwerke
aus dem B2B-Bereich (Aichele/Schönberger 2016, S. 21ff.; Hansen et al. 2015, S. 222).
E-Marketplaces können auch nach den unterstützten Markttransaktionen klassifiziert
werden. Dies können im Prinzip alle Transaktionsphasen sein: von der Informationsphase
über die Verkaufsabwicklung bis hin zur After-Sales-Phase. In der Praxis dominieren
jedoch sowohl im B2B- als auch B2C-Bereich elektronische Märkte, welche die
Informations- und Vereinbarungsphase unterstützen (Aichele/Schönberger 2016, S. 22).
Ein weiteres Klassifikationsmerkmal ist die Branchenorientierung. Es wird zwischen
horizontalen und vertikalen elektronischen Marktplätzen unterschieden. Ein horizontaler
Marktplatz „[…] ist auf branchenübergreifende Produkte und Dienstleistungen, z. B.
Büroartikel oder Ersatzmaterial, ohne Spezialisierung auf eine bestimmte Zielgruppe
fokussiert. Ein vertikaler Marktplatz […] ist auf die Bedürfnisse einer Branche ausgerichtet.
Hauptaufgabe ist der Handel mit branchenspezifischen Produkten und Dienstleistungen,
z. B. Chemie, Stahl oder Telekommunikation, für ausgewählte Zielgruppen“
(Hansen et al. 2015, S. 223).
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