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48 Lektion 3

Bei den Betreibern elektronischer Märkte kann man zwischen neutralen, betriebseigenen

und konsortiengeführten Märkten differenzieren. Neutrale Märkte werden von

unabhängigen Intermediären betrieben, die weder die Interessen der Käufer- noch die

der Verkäuferpartei repräsentieren. Betriebseigene Marktplätze werden von einem

Unternehmen selbst geführt, was vor allem im B2C-Bereich vorkommt. Auf konsortiengeführten

Marktplätzen schließen sich mehrere Unternehmen zur Beschaffung bzw. Distribution

zusammen. In der Regel handelt es sich hierbei um Beschaffungsnetzwerke

aus dem B2B-Bereich (Aichele/Schönberger 2016, S. 21ff.; Hansen et al. 2015, S. 222).

E-Marketplaces können auch nach den unterstützten Markttransaktionen klassifiziert

werden. Dies können im Prinzip alle Transaktionsphasen sein: von der Informationsphase

über die Verkaufsabwicklung bis hin zur After-Sales-Phase. In der Praxis dominieren

jedoch sowohl im B2B- als auch B2C-Bereich elektronische Märkte, welche die

Informations- und Vereinbarungsphase unterstützen (Aichele/Schönberger 2016, S. 22).

Ein weiteres Klassifikationsmerkmal ist die Branchenorientierung. Es wird zwischen

horizontalen und vertikalen elektronischen Marktplätzen unterschieden. Ein horizontaler

Marktplatz „[…] ist auf branchenübergreifende Produkte und Dienstleistungen, z. B.

Büroartikel oder Ersatzmaterial, ohne Spezialisierung auf eine bestimmte Zielgruppe

fokussiert. Ein vertikaler Marktplatz […] ist auf die Bedürfnisse einer Branche ausgerichtet.

Hauptaufgabe ist der Handel mit branchenspezifischen Produkten und Dienstleistungen,

z. B. Chemie, Stahl oder Telekommunikation, für ausgewählte Zielgruppen“

(Hansen et al. 2015, S. 223).

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