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ECommerce_1

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Lektion 4

69

Rechtliche Rahmenbedingungen des E-Commerce

Haftungsprivilegien nach dem TMG

Um festzustellen, ob Haftungsprivilegien für Diensteanbieter vorliegen, muss man

zunächst die verschiedenen Arten von Diensteanbietern (Provider) unterscheiden. Denn

die Voraussetzungen für Haftungsprivilegierungen hängen vom jeweiligen Typ des

Diensteanbieters ab. Das TMG differenziert zwischen vier verschiedenen Typen (vgl. Taeger/Kremer

2017, S. 265ff.):

• Contentprovider (§ 7 Abs. 1 TMG): Diensteanbieter, die eigene Informationen zur Nutzung

bereithalten.

• Accessprovider (§ 8 Abs. 1 S. 1 TMG): Diensteanbieter, die fremde Informationen in

einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung

übermitteln.

• Cacheprovider (§ 9 S. 1 TMG und § 8 Abs. 2 TMG): Diensteanbieter, die Informationen

automatisch, zeitlich begrenzt zwischenspeichern, wenn dies allein dem Zweck

dient, die Übermittlung fremder Informationen an andere Nutzer auf deren Anfrage

effizienter zu machen.

• Hostprovider (§ 10 S. 1 TMG): Diensteanbieter, die fremde Informationen für einen

Nutzer speichern.

Haftungsprivilegien

Ob Voraussetzungen

für Haftungsprivilegien

vorliegen, hängt

vom Typ des Diensteanbieters

ab.

Da der Contentprovider für alle eigenen Inhalte haftet, die er zur Verfügung stellt, gelten

für ihn keine Haftungsprivilegierungen, wenn er beispielsweise gewaltverherrlichende

Videos veröffentlicht oder gegen das Urheberrecht verstößt. Bei der Beurteilung

wird noch unterschieden, ob es sich um eine deliktische Haftung wegen Rechtsverletzungen

oder um eine deliktische Haftung wegen eines inhaltlichen Fehlers handelt

(z. B. eine fehlerhafte Gebrauchsanleitung). Auch Nutzer von sozialen Netzwerken wie

Facebook oder Twitter haften für eigene strafbare Inhalte auf ihrem Profil. Wer sich

fremde Inhalte zu eigen macht, ohne dies zu kennzeichnen bzw. diese Inhalte mit seinem

Logo versieht, kann dafür ebenfalls (zumindest zum Teil) haftbar gemacht werden.

Contentprovider

Der Contentprovider

haftet für alle eigenen

Inhalte, die er

zur Verfügung stellt.

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