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Lektion 5

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Vertragsschluss im Internet

Grundpreises ausgenommen, da der Verkäufer diesen erst nach dem Bieterverfahren

bilden kann, wenn er den endgültigen Gesamtpreis kennt (vgl. Taeger/Kremer 2017,

S. 159).

Unzulässig ist gemäß richterlichen Entscheiden beispielsweise ein Button „Preis auf

Anfrage“, eine Hotelwerbung mit „von … bis …“-Preisen oder die Angabe „ab 14 EUR“,

wenn für das konkrete Produkt tatsächlich Versandkosten von 55 Euro anfallen. Ebenfalls

unzulässig ist es, wenn der Hinweis auf zusätzlich anfallende Versandkosten lediglich

in die AGB aufgenommen wird oder wenn er in einem Mouseover-Effekt versteckt

wird. Verstöße gegen die Preisangabenverordnung können zu Abmahnungen durch Mitbewerber

oder Wettbewerbsverbände führen (vgl. Hoeren et al. 2017, S. 91ff.).

Widerrufsrecht, Rücksendungen, Gewährleistung

Bei einem Fernabsatzvertrag hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB.

Die einzelnen Bestimmungen entstammen dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie,

welches seit Juni 2014 gültig ist. Dieses Gesetz brachte zahlreiche

Änderungen mit sich und hat das Widerrufsrecht (§§ 355–361 BGB) innerhalb der EU

vereinheitlicht. Es erleichtert Verbrauchern den Rücktritt von bereits geschlossenen

Verträgen. Dabei spielt es keine Rolle, warum ein Vertrag widerrufen wird. Innerhalb der

gesamten EU gelten nun folgende Regelungen (vgl. Taeger/Kremer 2017, S. 176):

Widerrufsrecht

Bei einem Fernabsatzvertrag

hat der

Verbraucher ein

Widerrufsrecht.

• Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.

• Bei unterlassener Information über das Widerrufsrecht erlischt das Widerrufsrecht

nach 12 Monaten und 14 Tagen.

• Der Kunde muss den Widerruf eindeutig erklären.

• Will der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausüben, genügt eine formlose Widerrufserklärung

(z. B. per E-Mail, Brief oder telefonisch).

• Es liegt eine einheitliche Musterwiderrufsbelehrung vor.

• Die Möglichkeit, den Widerruf durch die kommentarlose Rücksendung der Ware zu

erklären, besteht nicht mehr (kein Ersetzen des Widerrufrechts durch das Rückgaberecht).

Online-Händler sind zu einer Widerrufsbelehrung verpflichtet. Das bedeutet, dass sie

den Verbraucher über die Bedingungen, Fristen und Verfahren des Widerrufsrechtes

informieren müssen. Diese Pflicht gilt für alle gewerblich tätigen Unternehmer, also

auch für Kleinunternehmer. Die Informationen müssen sowohl auf der Website angezeigt

als auch dem Verbraucher spätestens bei Lieferung der Ware auf einem dauerhaften

Datenträger zur Verfügung gestellt werden, z. B. in der Bestellbestätigungsmail (vgl.

Hoeren et al. 2017, S. 113).

Bis zum Jahr 2014 waren Rücksendungen nach dem Widerruf eines Fernabsatzvertrages

noch kostenfrei. Nun kann der Händler entscheiden, ob der Verbraucher die Kosten zu

tragen hat oder nicht. Wer die Rücksendekosten zu tragen hat, ist der Widerrufsbelehrung

zu entnehmen. Sollen diese vom Verbraucher übernommen werden, muss er vor

Abgabe der Bestellung darüber informiert werden. In jedem Fall müssen dem Verbraucher

bei einem Widerruf allerdings die Kosten der Hinsendung (nur Standardlieferung)

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