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Lektion 5
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Vertragsschluss im Internet
Grundpreises ausgenommen, da der Verkäufer diesen erst nach dem Bieterverfahren
bilden kann, wenn er den endgültigen Gesamtpreis kennt (vgl. Taeger/Kremer 2017,
S. 159).
Unzulässig ist gemäß richterlichen Entscheiden beispielsweise ein Button „Preis auf
Anfrage“, eine Hotelwerbung mit „von … bis …“-Preisen oder die Angabe „ab 14 EUR“,
wenn für das konkrete Produkt tatsächlich Versandkosten von 55 Euro anfallen. Ebenfalls
unzulässig ist es, wenn der Hinweis auf zusätzlich anfallende Versandkosten lediglich
in die AGB aufgenommen wird oder wenn er in einem Mouseover-Effekt versteckt
wird. Verstöße gegen die Preisangabenverordnung können zu Abmahnungen durch Mitbewerber
oder Wettbewerbsverbände führen (vgl. Hoeren et al. 2017, S. 91ff.).
Widerrufsrecht, Rücksendungen, Gewährleistung
Bei einem Fernabsatzvertrag hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB.
Die einzelnen Bestimmungen entstammen dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie,
welches seit Juni 2014 gültig ist. Dieses Gesetz brachte zahlreiche
Änderungen mit sich und hat das Widerrufsrecht (§§ 355–361 BGB) innerhalb der EU
vereinheitlicht. Es erleichtert Verbrauchern den Rücktritt von bereits geschlossenen
Verträgen. Dabei spielt es keine Rolle, warum ein Vertrag widerrufen wird. Innerhalb der
gesamten EU gelten nun folgende Regelungen (vgl. Taeger/Kremer 2017, S. 176):
Widerrufsrecht
Bei einem Fernabsatzvertrag
hat der
Verbraucher ein
Widerrufsrecht.
• Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.
• Bei unterlassener Information über das Widerrufsrecht erlischt das Widerrufsrecht
nach 12 Monaten und 14 Tagen.
• Der Kunde muss den Widerruf eindeutig erklären.
• Will der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausüben, genügt eine formlose Widerrufserklärung
(z. B. per E-Mail, Brief oder telefonisch).
• Es liegt eine einheitliche Musterwiderrufsbelehrung vor.
• Die Möglichkeit, den Widerruf durch die kommentarlose Rücksendung der Ware zu
erklären, besteht nicht mehr (kein Ersetzen des Widerrufrechts durch das Rückgaberecht).
Online-Händler sind zu einer Widerrufsbelehrung verpflichtet. Das bedeutet, dass sie
den Verbraucher über die Bedingungen, Fristen und Verfahren des Widerrufsrechtes
informieren müssen. Diese Pflicht gilt für alle gewerblich tätigen Unternehmer, also
auch für Kleinunternehmer. Die Informationen müssen sowohl auf der Website angezeigt
als auch dem Verbraucher spätestens bei Lieferung der Ware auf einem dauerhaften
Datenträger zur Verfügung gestellt werden, z. B. in der Bestellbestätigungsmail (vgl.
Hoeren et al. 2017, S. 113).
Bis zum Jahr 2014 waren Rücksendungen nach dem Widerruf eines Fernabsatzvertrages
noch kostenfrei. Nun kann der Händler entscheiden, ob der Verbraucher die Kosten zu
tragen hat oder nicht. Wer die Rücksendekosten zu tragen hat, ist der Widerrufsbelehrung
zu entnehmen. Sollen diese vom Verbraucher übernommen werden, muss er vor
Abgabe der Bestellung darüber informiert werden. In jedem Fall müssen dem Verbraucher
bei einem Widerruf allerdings die Kosten der Hinsendung (nur Standardlieferung)
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