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ECommerce_1

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Lektion 5

89

Vertragsschluss im Internet

Zusammenfassung

Immer mehr Geschäfte werden über das Internet abgeschlossen, sowohl im B2Cals

auch im B2B-Bereich. Es gibt verschiedene Gesetze und Richtlinien, welche die

Rechte von Verbrauchern im E-Commerce schützen sollen. Oftmals wurden diese

Regelungen auch bereits EU-weit vereinheitlicht. So basiert beispielsweise das

Fernabsatzrecht auf einer EU-Richtlinie. Fernabsatzverträge sind Verträge, die über

Fernkommunikationsmittel wie E-Mail, SMS, Katalog oder Telefon zustande kommen,

ohne dass die beiden Vertragsparteien in persönlichem Kontakt stehen (Distanzgeschäft).

Der Unternehmer hat bei Fernabsatzverträgen besondere Informationspflichten

zu erfüllen. Einige Arten von Rechtsgeschäften sind generell vom

Fernabsatzrecht ausgenommen. Wie die einzelnen (technischen) Schritte, die zu

einem Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr führen, gestaltet sein

müssen, ist im BGB geregelt.

Bei jedem Fernabsatzvertrag hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht. Dies erleichtert

Verbrauchern den Rücktritt von bereits geschlossenen Verträgen. Dabei spielt

es keine Rolle, warum ein Vertrag widerrufen wird. Online-Händler müssen den Verbraucher

in der sogenannten Widerrufsbelehrung über die Bedingungen, Fristen

und Verfahren des Widerrufsrechtes informieren. In begründeten Fällen können

Kunden Waren auch im Rahmen der Gewährleistung zurückgeben. Für Neuwaren

gilt eine zweijährige Gewährleistungsfrist.

Zur Vereinfachung von Internetverträgen legen Unternehmen in der Regel Allgemeine

Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese sind jedoch nur wirksam, wenn der

Anbieter beim Vertragsabschluss ausdrücklich auf deren Geltung hinweist. Der Hinweis

muss so platziert sein, dass er auch beim flüchtigen Lesen nicht übersehen

werden kann. Unzulässige AGB-Klauseln sind unwirksam und können abgemahnt

werden.

Die Preisangabenverordnung (PAngV) soll den Verbraucher vor überhöhten Preisen

schützen, seine Marktposition durch die Möglichkeit von Preisvergleichen stärken

und damit Markttransparenz und Wettbewerb fördern. Im Vordergrund steht der

Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit.

Mit der ODR-Verordnung sollen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern

schnell und kostengünstig geklärt werden. Über eine zentrale Plattform

können Beschwerden online eingegeben und an die jeweilige Schlichtungsstelle vor

Ort weitergeleitet werden.

Eine digitale Signatur ersetzt bereits heute in vielen Verträgen im E-Commerce die

eigenhändige Unterschrift. Die eIDAS-Verordnung hat die Verwendung der elektronischen

Identifizierung und der darauf basierenden sogenannten Vertrauensdienste

EU-weit vereinfacht und harmonisiert. Zu den Vertrauensdiensten zählen die elektronische

Signatur, elektronische Siegel, Zeitstempel, die Zustellung elektronischer

Einschreiben und Website-Authentifizierungen. In einigen Bereichen ist die Anwendung

elektronischer Erklärungen nach wie vor ausgeschlossen.

www.iubh.de

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