ECommerce_1
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Lektion 5
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Vertragsschluss im Internet
Zusammenfassung
Immer mehr Geschäfte werden über das Internet abgeschlossen, sowohl im B2Cals
auch im B2B-Bereich. Es gibt verschiedene Gesetze und Richtlinien, welche die
Rechte von Verbrauchern im E-Commerce schützen sollen. Oftmals wurden diese
Regelungen auch bereits EU-weit vereinheitlicht. So basiert beispielsweise das
Fernabsatzrecht auf einer EU-Richtlinie. Fernabsatzverträge sind Verträge, die über
Fernkommunikationsmittel wie E-Mail, SMS, Katalog oder Telefon zustande kommen,
ohne dass die beiden Vertragsparteien in persönlichem Kontakt stehen (Distanzgeschäft).
Der Unternehmer hat bei Fernabsatzverträgen besondere Informationspflichten
zu erfüllen. Einige Arten von Rechtsgeschäften sind generell vom
Fernabsatzrecht ausgenommen. Wie die einzelnen (technischen) Schritte, die zu
einem Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr führen, gestaltet sein
müssen, ist im BGB geregelt.
Bei jedem Fernabsatzvertrag hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht. Dies erleichtert
Verbrauchern den Rücktritt von bereits geschlossenen Verträgen. Dabei spielt
es keine Rolle, warum ein Vertrag widerrufen wird. Online-Händler müssen den Verbraucher
in der sogenannten Widerrufsbelehrung über die Bedingungen, Fristen
und Verfahren des Widerrufsrechtes informieren. In begründeten Fällen können
Kunden Waren auch im Rahmen der Gewährleistung zurückgeben. Für Neuwaren
gilt eine zweijährige Gewährleistungsfrist.
Zur Vereinfachung von Internetverträgen legen Unternehmen in der Regel Allgemeine
Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese sind jedoch nur wirksam, wenn der
Anbieter beim Vertragsabschluss ausdrücklich auf deren Geltung hinweist. Der Hinweis
muss so platziert sein, dass er auch beim flüchtigen Lesen nicht übersehen
werden kann. Unzulässige AGB-Klauseln sind unwirksam und können abgemahnt
werden.
Die Preisangabenverordnung (PAngV) soll den Verbraucher vor überhöhten Preisen
schützen, seine Marktposition durch die Möglichkeit von Preisvergleichen stärken
und damit Markttransparenz und Wettbewerb fördern. Im Vordergrund steht der
Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit.
Mit der ODR-Verordnung sollen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern
schnell und kostengünstig geklärt werden. Über eine zentrale Plattform
können Beschwerden online eingegeben und an die jeweilige Schlichtungsstelle vor
Ort weitergeleitet werden.
Eine digitale Signatur ersetzt bereits heute in vielen Verträgen im E-Commerce die
eigenhändige Unterschrift. Die eIDAS-Verordnung hat die Verwendung der elektronischen
Identifizierung und der darauf basierenden sogenannten Vertrauensdienste
EU-weit vereinfacht und harmonisiert. Zu den Vertrauensdiensten zählen die elektronische
Signatur, elektronische Siegel, Zeitstempel, die Zustellung elektronischer
Einschreiben und Website-Authentifizierungen. In einigen Bereichen ist die Anwendung
elektronischer Erklärungen nach wie vor ausgeschlossen.
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