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Wegweiser zur Geschichte: Afghanistan - MgFa

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Krieg und Kampf in <strong>Afghanistan</strong><br />

der Gastfreundscha beginnt mit dem Anbieten von Speise und<br />

Trank auf dem Feld oder im Restaurant und endet mit der Verpflichtung<br />

<strong>zur</strong> Verteidigung des Lebens des Gastes auch unter<br />

Einsatz des eigenen Lebens. Ein guter Gastgeber kann so – auf<br />

friedliche Weise – sein Namus vermehren. Dieses Prinzip ermöglicht<br />

auch das Reisen durch fremde Gebiete – zumindest sofern<br />

keine Badal-Angelegenheit vorliegt. Die Möglichkeit des sicheren<br />

Reisens bzw. des Wanderns für hirtennomadische Gruppen<br />

wird zusätzlich durch »Badraga« abgesichert, worunter<br />

ein Geleitschutz zu verstehen ist. Diesen können beispielsweise<br />

Gruppen einfordern, die sich auf der Flucht befinden, um der<br />

möglichen Vernichtung zu entgehen. Badraga kann aber auch<br />

in Gebieten beansprucht werden, die durch Straßenräuber oder<br />

eine Badal-Angelegenheit für die Durchreisenden gefährdet<br />

sind. Badraga durch Driparteien zu gewähren, kann weiterhin<br />

als eine Aufforderung zu Friedensverhandlungen interpretiert<br />

werden, denn ein Angriff auf die Schutzleistenden würde diese<br />

automatisch als eine weitere Kriegspartei in die Auseinandersetzungen<br />

einbeziehen.<br />

Die rechtliche Qualität des Paschtunwali wird gleichfalls<br />

durch Sanktionen verdeutlicht, die bei Nichterfüllung der einzelnen<br />

Verpflichtungen in Kra treten. Strafen werden auf dem<br />

Weg der sozialen Kontrolle durch die Nachbarn oder durch einen<br />

Richterspruch seitens der Ratsversammlung, der Dschirga, und<br />

unter Zustimmung bzw. auf Vorschlag der lokalen Eliten in Form<br />

der Dorfvorsteher (Arbab, Malik) oder einflussreicher Persönlichkeiten<br />

(Khan oder Älteste) verhängt. Zu den möglichen Sanktionen<br />

zählen psychische Strafen (Hohn, Spo, Verfluchung), der<br />

Abbruch und Entzug sozialer Beziehungen, materielle Verwarnungen<br />

(Zahlung von Kompensation in Naturalien oder Geldbeträgen)<br />

sowie Körperstrafen (Verstümmelung, Tötung).<br />

Rechtsverbindliche Verhaltenskodices<br />

Auch die anderen ethnischen Gruppen <strong>Afghanistan</strong>s weisen<br />

vergleichbare, an das Paschtunwali angelehnte, Gewalt legitimierende<br />

Ideale auf. Die Überzeugung, in Fällen einer individuell<br />

oder kollektiv empfundenen Ehrverletzung gewaltsam<br />

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