Wegweiser zur Geschichte: Afghanistan - MgFa
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Krieg und Kampf in <strong>Afghanistan</strong><br />
der Gastfreundscha beginnt mit dem Anbieten von Speise und<br />
Trank auf dem Feld oder im Restaurant und endet mit der Verpflichtung<br />
<strong>zur</strong> Verteidigung des Lebens des Gastes auch unter<br />
Einsatz des eigenen Lebens. Ein guter Gastgeber kann so – auf<br />
friedliche Weise – sein Namus vermehren. Dieses Prinzip ermöglicht<br />
auch das Reisen durch fremde Gebiete – zumindest sofern<br />
keine Badal-Angelegenheit vorliegt. Die Möglichkeit des sicheren<br />
Reisens bzw. des Wanderns für hirtennomadische Gruppen<br />
wird zusätzlich durch »Badraga« abgesichert, worunter<br />
ein Geleitschutz zu verstehen ist. Diesen können beispielsweise<br />
Gruppen einfordern, die sich auf der Flucht befinden, um der<br />
möglichen Vernichtung zu entgehen. Badraga kann aber auch<br />
in Gebieten beansprucht werden, die durch Straßenräuber oder<br />
eine Badal-Angelegenheit für die Durchreisenden gefährdet<br />
sind. Badraga durch Driparteien zu gewähren, kann weiterhin<br />
als eine Aufforderung zu Friedensverhandlungen interpretiert<br />
werden, denn ein Angriff auf die Schutzleistenden würde diese<br />
automatisch als eine weitere Kriegspartei in die Auseinandersetzungen<br />
einbeziehen.<br />
Die rechtliche Qualität des Paschtunwali wird gleichfalls<br />
durch Sanktionen verdeutlicht, die bei Nichterfüllung der einzelnen<br />
Verpflichtungen in Kra treten. Strafen werden auf dem<br />
Weg der sozialen Kontrolle durch die Nachbarn oder durch einen<br />
Richterspruch seitens der Ratsversammlung, der Dschirga, und<br />
unter Zustimmung bzw. auf Vorschlag der lokalen Eliten in Form<br />
der Dorfvorsteher (Arbab, Malik) oder einflussreicher Persönlichkeiten<br />
(Khan oder Älteste) verhängt. Zu den möglichen Sanktionen<br />
zählen psychische Strafen (Hohn, Spo, Verfluchung), der<br />
Abbruch und Entzug sozialer Beziehungen, materielle Verwarnungen<br />
(Zahlung von Kompensation in Naturalien oder Geldbeträgen)<br />
sowie Körperstrafen (Verstümmelung, Tötung).<br />
Rechtsverbindliche Verhaltenskodices<br />
Auch die anderen ethnischen Gruppen <strong>Afghanistan</strong>s weisen<br />
vergleichbare, an das Paschtunwali angelehnte, Gewalt legitimierende<br />
Ideale auf. Die Überzeugung, in Fällen einer individuell<br />
oder kollektiv empfundenen Ehrverletzung gewaltsam<br />
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