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Bericht der Kommission »Familie und demographischer Wandel

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Wie<strong>der</strong>vereinigung handelt es sich um notwendige<br />

subsidiäre gesamtstaatliche Leistungen.<br />

Ohne sie hätte die Wie<strong>der</strong>vereinigung<br />

nicht gelingen <strong>und</strong> ohne die Solidarität<br />

<strong>der</strong> Gesamtgesellschaft hätte sie nicht<br />

erbracht werden können.<br />

Dass Alexis de Tocqueville in seinen Überlegungen<br />

zur Demokratie das Element <strong>der</strong><br />

bürgerschaftlichen Gestaltung <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

<strong>und</strong> die Bedeutung von Nachbarschaften<br />

<strong>und</strong> Gemeinde so stark betonte,<br />

entsprach seiner Erfahrung eines Wohlfahrtsstaates<br />

mit obrigkeitsstaatlicher Prägung<br />

im Frankreich des ersten Drittels des<br />

19. Jahrhun<strong>der</strong>ts. Auch Preußen war seit<br />

den Zeiten Friedrichs des Großen ein differenzierter,<br />

obrigkeitsstaatlich organisierter<br />

Wohlfahrtsstaat, <strong>der</strong> unter Bismarck zudem<br />

den Anspruch entwickelte, aus obrigkeitsstaatlicher<br />

Perspektive die Lebensverhältnisse<br />

möglichst aller Menschen in Deutschland<br />

nach einheitlichen Maßstäben zu<br />

regulieren. Die heutigen sozialen Sicherungssysteme,<br />

wie Renten, Pensionen o<strong>der</strong><br />

Arbeitslosenversicherung, entstammen dieser<br />

Vorstellung ebenso wie eine möglichst<br />

einheitliche Krankenversicherung. Allen<br />

diesen Regelungen liegt <strong>der</strong> Gedanke<br />

zugr<strong>und</strong>e, vor allem <strong>der</strong> Staat in Gestalt des<br />

Zentralstaates sei in <strong>der</strong> Lage, gesamtgesellschaftliche<br />

Risiken abzusichern <strong>und</strong> damit<br />

auch die individuellen Lebensrisiken in<br />

angemessener Weise abzuwenden.<br />

Soweit <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>satz <strong>der</strong> Subsidiarität<br />

beansprucht, den Bereich des Einzelnen,<br />

<strong>der</strong> Familien <strong>und</strong> <strong>der</strong> kleinen Lebenskreise<br />

zu ordnen, ist er wesentlich von <strong>der</strong> katholischen<br />

Soziallehre geprägt. Noch nicht als<br />

Begriff, aber von <strong>der</strong> Sache her wird das<br />

Verhältnis von Verantwortung des Staates<br />

für soziale Fragen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Eigenverantwortung<br />

<strong>der</strong> Einzelnen in dem päpstlichen<br />

R<strong>und</strong>schreiben »Rerum Novarum« von 1891<br />

behandelt. Dass dabei die Familien gestärkt<br />

werden müssen, ist aus Sichtweise Papst<br />

Leos XIII. von zentraler Bedeutung. Denn<br />

<strong>der</strong> eigenverantwortlichen Lebensgestaltung<br />

in den Familien gebühre gewissermaßen ein<br />

Kompetenzvorrang. Sie sind älter als <strong>der</strong><br />

Staat <strong>und</strong> die bürgerliche Gesellschaft. Die<br />

Familien, nicht <strong>der</strong> Staat seien verantwortlich<br />

dafür, Kin<strong>der</strong> aufzuziehen <strong>und</strong> auszubilden,<br />

damit sie in den Wechselfällen des<br />

Lebens bestehen können.<br />

Das R<strong>und</strong>schreiben Papst Pius’ XI. »Quadragesimo<br />

Anno« von 1931 benennt 40 Jahre<br />

später das Subsidiaritätsprinzip ausdrücklich<br />

als oberstes Prinzip <strong>der</strong> Sozialphilosophie<br />

(Näheres im Gastbeitrag von Tine<br />

Stein). Danach müssen die sozialen Körperschaften<br />

höherer Ordnung den kleinen<br />

Gemeinschaften Unterstützung <strong>und</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

(subsiduum) zukommen lassen. Jedoch<br />

müsse allzeit unverrückbar an jenem höchst<br />

gewichtigen Gr<strong>und</strong>satz festgehalten werden,<br />

dass »dasjenige, was <strong>der</strong> Einzelmensch aus<br />

eigener Initiative <strong>und</strong> mit seinen eigenen<br />

Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Gesellschaft zugewiesen werden<br />

darf«. Gegen die Gerechtigkeit verstoße, wer<br />

das, was die kleineren <strong>und</strong> untergeordneten<br />

Gemeinwesen leisten <strong>und</strong> zum guten Ende<br />

führen können, für die weitere <strong>und</strong> übergeordnete<br />

Gemeinschaft in Anspruch nehme.<br />

Jedwede Gesellschaftstätigkeit »soll die Glie<strong>der</strong><br />

des Sozialkörpers unterstützen, darf sie<br />

aber niemals zerschlagen o<strong>der</strong> aufsaugen«.<br />

Die Kritik an einem überbordenden Staatswesen<br />

ist bereits erkennbar.<br />

Die Sozialenzyklika »Centesimus Annus«<br />

Papst Johannes Pauls II. (1991) führt den<br />

Gedanken <strong>der</strong> Subsidiarität fort. Aber <strong>der</strong><br />

Papst spricht auch von Funktionsstörungen<br />

<strong>und</strong> Mängeln im Wohlfahrtsstaat, die von<br />

einem unzutreffenden Verständnis <strong>der</strong> Aufgaben<br />

des Staates herrühren. Auch auf diesem<br />

Gebiet müsse das Subsidiaritätsprinzip<br />

gelten. Der Wohlfahrtsstaat, <strong>der</strong> direkt eingreift<br />

<strong>und</strong> die untergeordnete Gesellschaft<br />

ihrer Verantwortung beraubt, »löst den Verlust<br />

an menschlicher Energie <strong>und</strong> das Aufblähen<br />

<strong>der</strong> Staatsapparate aus, die mehr

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