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Bericht der Kommission »Familie und demographischer Wandel

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Verantwortlichkeit wie<strong>der</strong>um werde geordnet<br />

durch das Verhältnis <strong>der</strong> kleinen<br />

Lebenskreise zur nächsthöheren Gemeinschaft.<br />

Der Gr<strong>und</strong>satz <strong>der</strong> Subsidiarität<br />

regelt diese Beziehungen. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

sollte gelten: Was <strong>der</strong> Einzelne aus eigener<br />

Kraft <strong>und</strong> Verantwortung zu leisten vermag,<br />

sollte die nächsthöhere Gemeinschaft nicht<br />

an sich ziehen. Sie soll vor allem keine Aufgaben<br />

übernehmen, die von den kleineren<br />

Lebenskreisen gemeistert werden können.<br />

Abgeleitet werden die Gr<strong>und</strong>sätze zum<br />

einen aus <strong>der</strong> Freiheit <strong>und</strong> Würde des Menschen.<br />

Er darf von <strong>der</strong> Gesellschaft nicht<br />

entmündigt werden. Zum an<strong>der</strong>en leiten<br />

sich die Gr<strong>und</strong>sätze aus <strong>der</strong> Struktur <strong>und</strong><br />

Wesensart <strong>der</strong> kleineren Lebenskreise ab –<br />

allen voran <strong>der</strong> Familie. Ihnen stünden<br />

eigene Rechte <strong>und</strong> Aufgaben zu, die in sinnvoller<br />

Weise von den größeren Sozialgebilden<br />

nicht erfüllt werden könnten.<br />

So bedeute Subsidiarität zum einen Ausschließung<br />

<strong>und</strong> Abgrenzung: Selbständigkeit<br />

<strong>und</strong> Eigenleben <strong>der</strong> kleineren Lebenskreise<br />

<strong>und</strong> des Einzelnen werden vor Totalitätsansprüchen<br />

<strong>der</strong> umfassen<strong>der</strong>en Sozialgebilde<br />

geschützt. Wo immer die Kräfte des<br />

Einzelnen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> kleineren Gemeinschaft<br />

ausreichen, dürfen die umfassen<strong>der</strong>en<br />

Sozialgebilde, vor allem <strong>der</strong> Staat, diese<br />

Eigenständigkeit we<strong>der</strong> aufheben noch einschränken.<br />

An<strong>der</strong>erseits bedeute Subsidiarität auch<br />

Hilfe von oben nach unten. Das Eingreifen<br />

<strong>der</strong> größeren Sozialgebilde zugunsten des<br />

Einzelnen <strong>und</strong> seiner kleinen Lebenskreise<br />

könne geboten sein: sei es, dass es sich um<br />

Gemeinschaftsaufgaben handelt, die nur in<br />

<strong>der</strong> größeren Gemeinschaft gemeistert werden<br />

können, sei es, dass das umfassen<strong>der</strong>e<br />

Sozialgebilde ergänzend <strong>und</strong> möglichst nur<br />

vorübergehend Hilfe leisten muss.<br />

Deshalb diene <strong>der</strong> Staat <strong>der</strong> sozialen Sicherung<br />

am meisten, wenn er die persönliche<br />

Verantwortung seiner Bürger, das Sorgen<br />

<strong>und</strong> Vorsorgen <strong>der</strong> Familie <strong>und</strong> <strong>der</strong> kleinen<br />

Lebenskreise sowie <strong>der</strong> genossenschaftlichen<br />

Selbsthilfe anerkenne <strong>und</strong> sich entfalten<br />

lasse. Könnten Notstände durch die verschiedenen<br />

Formen <strong>der</strong> Selbsthilfe nicht<br />

behoben werden, müsse die staatliche Sozialhilfe<br />

ihre vordringliche Aufgabe in <strong>der</strong><br />

Hilfe zur Selbsthilfe sehen. Denn Hilfe zur<br />

Selbsthilfe bedeute soziale Investition, nicht<br />

soziale Redistribution.<br />

Soweit die Eigensicherung nicht ausreiche<br />

<strong>und</strong> durch die »soziale Sicherung« ergänzt<br />

o<strong>der</strong> ersetzt werden müsse, entspreche es<br />

den Prinzipien <strong>der</strong> Solidarität <strong>und</strong> Subsidiarität,<br />

»daß <strong>der</strong> Staat nach Mitteln <strong>und</strong><br />

Wegen sucht, jene Bevölkerungsschichten<br />

gegen die Risiken <strong>der</strong> ›basic needs‹ zu<br />

sichern«. Gerade bei den Maßnahmen <strong>der</strong><br />

staatlichen Sozialpolitik sei »freilich darauf<br />

zu achten, daß Freiheit <strong>und</strong> Würde des<br />

Menschen nicht gefährdet werden«. Allerdings<br />

dürfe man nicht verkennen, dass<br />

»auch in <strong>der</strong> westlichen Welt die Bereitschaft<br />

festzustellen ist, die soziale Sicherung<br />

– unter Ausschluss <strong>der</strong> Selbsthilfe <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> Leistungskraft <strong>der</strong> kleineren Lebenskreise<br />

– unmittelbar dem Staat« zu übertragen,<br />

<strong>der</strong> damit zum Versorgungsstaat<br />

werde.<br />

Mehrere Ursachen begünstigten nach Einschätzung<br />

<strong>der</strong> Denkschrift-Verfasser eine<br />

<strong>der</strong>artige Entwicklung. Zum einen die Vorstellung,<br />

nur <strong>der</strong> Staat vermöge auf verlässliche<br />

<strong>und</strong> krisensichere Weise die soziale<br />

Sicherheit zu gewähren. Zum an<strong>der</strong>en hätten<br />

sich die mit <strong>der</strong> sozialen Sicherung<br />

betrauten Organisationen vielfach »kraft <strong>der</strong><br />

Beharrungstendenz des Institutionellen zu<br />

gesellschaftlichen Machtgebilden verfestigt,<br />

<strong>und</strong> damit das Streben nach sozialer Sicherheit<br />

begünstigt, das unter breiten Schichten<br />

<strong>der</strong> westlichen Welt um sich greife. Der<br />

damit verb<strong>und</strong>enen Lähmung <strong>der</strong> Eigenverantwortung<br />

entspreche auf staatlicher Seite<br />

die Überbetonung des Versorgungsprinzips,<br />

kraft dessen <strong>der</strong> Staat aus Steuermitteln

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