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Bericht der Kommission »Familie und demographischer Wandel

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10 11 I. Die Bedeutung <strong>der</strong> kleinen Lebenskreise<br />

durch kleine Lebenskreise <strong>und</strong> bürgerliches<br />

Engagement. Auch hier haben sich in den<br />

vergangenen Jahren verschiedene innovative<br />

<strong>und</strong> zum Teil wechselseitige Unterstützungsformen<br />

entwickelt. Zu ihnen zählen<br />

sogenannte Pflegebegleiter, die pflegende<br />

Angehörige unterstützen, o<strong>der</strong> die Wohngruppen<br />

in geteilter Verantwortung, wie sie<br />

im gleichnamigen Freiburger Memorandum<br />

entwickelt wurden. Dieses dient als Gr<strong>und</strong>lage<br />

für Netzwerke, die mehrere Wohngruppen<br />

verbinden (Freiburger Memorandum<br />

2006).<br />

1.2 Die Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> kleinen<br />

Lebenskreise<br />

Zweierlei haben diese kleinen Lebenskreise<br />

ungeachtet ihrer Vielfalt gemeinsam:<br />

1. Sie sprengen den Rahmen, in dem die<br />

Familie, bestehend aus Eltern o<strong>der</strong> einem<br />

Elternteil <strong>und</strong> Kin<strong>der</strong>n als Kernfamilie,<br />

angesiedelt ist. Die Kernfamilie ist in erster<br />

Linie Gegenstand <strong>der</strong> Familienpolitik <strong>und</strong><br />

ihrer Anliegen: Chancengleichheit bei<strong>der</strong><br />

Eltern, Vereinbarkeit von Beruf <strong>und</strong> Familie,<br />

familiengerechte Angebote auf dem Arbeitsmarkt,<br />

finanzielle För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Familie<br />

<strong>und</strong> Berücksichtigung ihrer beson<strong>der</strong>en<br />

Leistungen im Steuer- <strong>und</strong> Sozialrecht,<br />

angemessener Ausgleich <strong>der</strong> Familienlasten,<br />

eine angemessene Infrastruktur zur Kin<strong>der</strong>betreuung,<br />

Sozialisierung <strong>und</strong> Ausbildung<br />

sowie unterschiedlichste Angebote <strong>der</strong> professionellen<br />

Beratung <strong>und</strong> Begleitung <strong>der</strong><br />

Familie, um nur einige Beispiele zu nennen.<br />

Sie alle sind auf die Kernfamilie ausgerichtet.<br />

Zwar haben sich in jüngerer Vergangenheit<br />

auch in diesem Rahmen Erweiterungen auf<br />

analoge Sachverhalte vollzogen, wie die<br />

Lebens- o<strong>der</strong> die Eingetragenen Partnerschaften.<br />

Sie beziehen sich auf die Kernfamilie<br />

jedoch vor allem mit dem Ziel, die<br />

für diese geltenden beson<strong>der</strong>en rechtlichen<br />

Normen analog auf vergleichbare Lebenssachverhalte<br />

zu erstrecken. Eine prinzi-<br />

pielle Neuorientierung <strong>der</strong> Familienpolitik<br />

ist damit noch nicht verb<strong>und</strong>en.<br />

Die Sachverhalte, um die es hier geht,<br />

reichen regelmäßig über die Kernfamilie<br />

hinaus. Sie beziehen, in welcher Form auch<br />

immer, Großeltern, Verwandte, nahestehende<br />

Dritte, Nachbarn o<strong>der</strong> Fre<strong>und</strong>e <strong>und</strong><br />

sonstige Beteiligte, die sich mit ihrem Engagement<br />

nachhaltig einbringen, in einen<br />

sozialen Verband mit ein, <strong>der</strong> auf längere<br />

Zeit angelegt ist. Sie mutieren damit zu<br />

Gebilden, die wir als kleine Lebenskreise<br />

bezeichnen. Diese bilden sich um Familien<br />

o<strong>der</strong> familienähnliche Strukturen <strong>und</strong> übernehmen<br />

Verantwortung für Aufgaben, die<br />

dem Wohl <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>, <strong>der</strong> Eltern, <strong>der</strong> Großeltern<br />

<strong>und</strong> Menschen dienen, die sich den<br />

Lebenskreisen zugehörig fühlen o<strong>der</strong> auf<br />

ihre Hilfe angewiesen sind.<br />

2. Ehe <strong>und</strong> Familie als Kernfamilie stehen<br />

unter dem beson<strong>der</strong>en Schutz des Staates<br />

(Art. 6 GG). Im Rahmen dieses Schutzes<br />

sind sie gr<strong>und</strong>sätzlich frei, ihre Angelegenheiten<br />

nach eigenem Ermessen zu gestalten.<br />

Art <strong>und</strong> Umfang dieses Schutzes näher zu<br />

bestimmen, ist Aufgabe des Gesetzgebers<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Gerichte. In <strong>der</strong> Praxis geht es<br />

dabei vor allem um Fragen, die sich aus <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>ung durch den Staat ergeben, um die<br />

Ausbildung <strong>und</strong> Bildung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> <strong>und</strong> um<br />

die Grenzen, die den staatlichen <strong>und</strong> gesellschaftlichen<br />

Einwirkungen auf <strong>und</strong> Eingriffen<br />

in den autonomen Bereich <strong>der</strong> Familie<br />

gesetzt sind.<br />

Mit dieser Untersuchung wollen wir auch<br />

zur Beantwortung <strong>der</strong> Frage beitragen, ob<br />

<strong>und</strong> in welchem Umfang <strong>der</strong> staatliche<br />

Schutz <strong>der</strong> Familie nach Art. 6 GG auch die<br />

kleinen Lebenskreise erfasst, die sich um<br />

Familien bilden, welche tatsächliche <strong>und</strong><br />

rechtliche Stellung ihnen in <strong>der</strong> Zivilgesellschaft<br />

<strong>und</strong> im staatlichen Raum zukommt,<br />

wie ihre primäre Verb<strong>und</strong>enheit zur Kommune<br />

generell zu bewerten ist.

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